bardo_eroticos
Literotica Guru
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Das sehe ich anders. Ich sehe nicht, warum (christlich) kirchliche Arbeitgeber Sonderrechte gegenueber anderen Arbeitgebern eingeraeumt kriegen.(...snip...)
Ein konfessionell gebundener Arbeitgeber-- im konkreten Fall eine evangelische Klinik-- kann nichtchristlichen Mitarbeitern/innen das Tragen des Kopftuchs verbieten.
Nichtchristliche Arbeitnehmer seien zumindest zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, wogegen das Kopftuch verstößt, da es ein eindeutiges Symbol für das Bekenntnis zum Islam darstellt, so die Richter.
Hier stellen die Richter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen über das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Ein gutes Beispiel für Rechtsgüterabwägung.
Ein gutes und richtiges Urteil, wie ich finde, für das es höchste Zeit war.
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Wenn das Verbot wirklich nur fuer nichtchristlichen Arbeitnehmern gilt, verstoesst es m.E. gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich kenne viele Baeurinnen, die Kopftuch tragen, und Christen sind.
Warum der Arbeitnehmer zur weltanschaulichen Neutralitaet verpflichtet ist, der Arbeitgeber aber nicht, macht fuer mich auch keinen Sinn. Und wenn es wirklich wieder nur der nichtchristliche Arbeitnehmer ist, macht es noch weniger Sinn.