Islamic State

im übrigen, damit ich nicht wieder diesen ganzen blödsinn hören muss. hier ist nirgends auch nur das geringste an widerspruch gegen das GG oder die menschenrechte. Nirgends steht auch nur im Geringsten, dass es gegen die Menschenrechte wäre, einen Muslim in ein muslimische Gefängnis zu sperren. Auch einen Nigerianer in ein nigerianisches Gefängnis zu sperren, verstößt nicht wirklich gegen die Menschenrechte...
 
im übrigen, damit ich nicht wieder diesen ganzen blödsinn hören muss.
(...)
Falls du dich mit "diesen ganzen blödsinn" auf unsere Hinweise, dass dein anderes Gedankenexpirement gegen geltende Gesetze verstossen wuerde, wuerde es real ausgefuehrt, dann sage ich jetzt lieber nicht deutlich, was ich davon halte.:cool:

(...)hier ist nirgends auch nur das geringste an widerspruch gegen das GG oder die menschenrechte. Nirgends steht auch nur im Geringsten, dass es gegen die Menschenrechte wäre, einen Muslim in ein muslimische Gefängnis zu sperren. Auch einen Nigerianer in ein nigerianisches Gefängnis zu sperren, verstößt nicht wirklich gegen die Menschenrechte...
Das ist so pauschal nicht richtig.
Wenn der Muslim oder Nigerianer die deutsche Staatsbuergerschaft hat, ist es gegen die deutschen Gesetze, ihn in ein anderes Land auszuweisen.

Auch wenn er eine nicht-deutsche Staatsbuergerschaft hat, darf er nicht in jedem Fall abgeschoben werden. Dazu bedarf es nicht des GG, da langt das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet" (AufenthG, § 60 Verbot der Abschiebung). Einen homosexuellen Nigerier nach Nigeria abzuschieben wuerde z.B. gegen § 60,1 verstossen.
Hat er eine nicht-deutsche Staatsbuergerschaft, und das Land gilt als sicher, dann kann, und wird er m.E., ausgeliefert. Vorausgesetzt, das Land nimmt ihn zurueck(?).
Ob ein finanzieller Deal einen Einfluss darauf haben koennte/ darf, weiss ich nicht, ich unterstelle mal, das dies auch keine einfache juristische Frage sein und die Sache zusaetzlich komplizieren duerfte.
Generell sind juristische Situationen selten so eindeutig, dass ein Laie sich sicher sein kann. Auf hoher See und vor Gericht...:catroar:

Anders ausgedrueckt: erst schlau machen, dann mit Grundsatzbehauptungen um sich werfen.:p
 
Falls du dich mit "diesen ganzen blödsinn" auf unsere Hinweise, dass dein anderes Gedankenexpirement gegen geltende Gesetze verstossen wuerde, wuerde es real ausgefuehrt, dann sage ich jetzt lieber nicht deutlich, was ich davon halte.:cool:

Also ich würd in einer islam. Selbstverwaltungszone ISVZ, zB als allererstes einmal eine ordentliche Moschee bauen, mit einem ordentlicher Turm dazu - und von dort, wenn die Muslime das wollen, soll der Muhezzin jeden Tag um fünf in der Früh von dort schreien - why not? Überall sonst in Deutschland würde das unter Ruhestörung fallen... Aber die Leute, die in die ISVZ ziehen, die wollen das doch? Oder nicht? Rein geographisch wäre das ungefähr ein kleines Stadviertel, so wie Chinatown, eben Islamatown, oder so... :)

Und genauso, wenn in der ISVZ Rauchen und Alkohol komplett verboten ist? Im Bundestag wird seit knapp 10 Jahren genau dieses Gesetz diskutiert: Wo, wie, und unter welchen Umständen Rauchen verboten werden kann... Alkohol ist jetzt schon verboten für unter 16.... Wenn die Leute im ISVZ da strenger durchgreifen würden, warum eigentlich nicht?
 
Anders ausgedrueckt: erst schlau machen, dann mit Grundsatzbehauptungen um sich werfen.:p
:p retour ;)
Ich beziehe mich einmal grundsätzlich ausschließlich auf die EMRK, die Europäische Konvention für Menschenrechte. Alles andere ist für mich sekundär. Gesetze werden geschrieben, verändert, novelliert, zurückgenommen. Das gilt auch (!) für das GG. Das GG ist vom Prinzip her (um ein kleines, passendes wörtchen hier einzuwerfen: rechtspositivistisch gesehen) nichts als ein stinknormales Gesetz, nur mit einem höheren Quorum, wahrscheinlich 2/3 od. 3/4-Mehrheit. Alles andere aber, dieses pathetische: "Das verstößt gegen das Grundgesetz!" - ist nichts andere als irgendwas wie: "ohooo, das muss ja was ganz was Schlimmes sein, wenn das gegen das Grundgesetz verstößt!" Das letzte »Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes«, sagt mir Wiki, wurde am 11. Juli 2012 beschlossen. Also noch gar nicht so lange her, dass gewisse Passagen des GG umgeschrieben wurden... ;)

Wenn man in der Richtung weiterdenkt, findet man gleich einen ganzen Haufen, wo man nachdenken könnte:

Dass Deutsche in deutschen Gefängnissen auf deutschem Boden sitzen, das mag aktuell ein unantastbares Prinzip sein, okay. Aber ich sehe nichts, was dagegen spräche, dass man zB bei Strassburg ein großes Gefängnis baut, wo dann eben auch Deutsche sitzen... Ich zum Beispiel würde ein richtig dickes Gefängnis in Bulgarien bauen. Dass die Bulgaren bei der Behandlung ihrer Gefangenen massiv gegen die EMRK verstoßen, kann niemand ernsthaft behaupten - sonst wären sie nämlich nicht in der EU. Das wären Bau-Aufträge für die deutsche Wirtschaft, das wäre Osteuropa-Entwicklung par excellence, das wäre Regionalentwicklung, der Justizwachebeamte in D/Ö kostet ~ 2.000,-/Monat, der in Sofia 200,-.

Warum ist es also so, dass bulgarische Verbrecher, die deutsche Wohnungen ausräumen, die als Kriminal-Touristen nach Deutschland kommen, wenn sie erwischt werden, dann in deutschen Gefängnissen sitzen - mit Einzelzelle, Farbfernseher und Freizeitprogramm? Warum sitzen die nicht in bulgarischen Gefängnissen?

Das ist z.B. auch das, worüber sich aktuell die Italiener aufregen - dass sie für alles "Asyl" zuständig sind, und sich Rest-Europa quasi an ihnen abputzt. Die Asyl-Auffanglager sind in Italien, die Asyl-Verfahren müssen alle italienische Behörden führen - obwohl eigentlich kaum einer der Asylanten in Italien bleiben will... Die wollen alle weiter nach Deutschland und Frankreich ;) Aber die aktuelle Gesetzeslage (Dublin II) schreibt vor, dass das das aufnehmende Land übernimmt. ---> Es würde zB überhaupt nix dagegen sprechen, dass die Italiener die ganzen Nigerianer, Ägypter, Lybier, Iraker, Syrier zuerst fragen würden: "In welches Land wollt ihr eigentlich?" - "Nach Deutschland?" - "Kein Problem. Wir fahren euch zur deutschen Botschaft. Stellt euren Asyl-Antrag DORT. Der nächste Bus geht in 10 Minuten...." :D


Auch wenn er eine nicht-deutsche Staatsbuergerschaft hat, darf er nicht in jedem Fall abgeschoben werden. Dazu bedarf es nicht des GG, da langt das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet" (AufenthG, § 60 Verbot der Abschiebung). Einen homosexuellen Nigerier nach Nigeria abzuschieben wuerde z.B. gegen § 60,1 verstossen.
Korrekt. Es bedarf eines Gesetzes, unter welchen Umständen ein deutscher - oder nicht-deutscher - Bürger abgeschoben, verschoben oder verbracht werden darf. Da muss man sicher ein paar Paragraphen umschreiben ; )

Auch die Staatsbürgerschaft ist nicht so ein unantastbares Ding. Die kann man auch aberkennen, viel leichter noch der Asyl-Status. Diese Dinge zB werden aktuell unmittelbar diskutiert: Ob man dt. IS-Rückkehrern die Staatsbürgerschaft aberkennt. Dazu gibt es sogar das Gesetz - d.h. da muss man nicht mal was umschreiben, da muss man sich nur darauf einigen, dass man dieses Gesetz aktuell anwendet: Wer für eine ausländische Macht in den Militärdienst eintritt, dem wird die dt. Staatsbürgerschaft aberkannt. Diese Regelung (oder deren Praxis) wurde erst in den 70ern abgeschafft. Der Punkt damals war, dass jede Menge Nazis, nach der Niederlage, schnurstracks zur frz. Fremdenlegion gegangen sind. Dort gab es in den 50er/60er-Jahren rein deutsche Bataillone... wie es heute beim IS Kampfgruppen gibt, wo nur Deutsch gesprochen wird... Also ihr Deutsche wart da schon immer gut unterwegs. :D

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So, jetzt wollt ich eigentlich ganz was anderes erzählen.... Aber naja, vllt. war's von Interesse, was ich geschrieben hab. Ein bisschen, in der Matierie auskennen, tu ich mich jedenfalls. :)
 
Last edited:
Na, mal ganz ehrlich als Österreicher würde ich mich da gar nicht so weit aus dem Fenster lehen.
Wenn man ganz böse ist, könnte man auch behaupten Österreich war der Wurmfortsatz der Nazis...

Diskussionsgrundlage, kann für mich immer nur das derzeit geltende Gesetz sein, egal wie häufig es sich ändern mag.

Es gibt ja auch das Sprichwort, daß man am Zustand der Gefängnisse die Zivilisation eines Landes messen kann. Das hat schon einen wahren Kern.
Ausserdem sehe ich da auch noch einen kleinen Unterschied in welches Land ich jemanden zu einer Gefängnisstrafe "abschiebe" und der Grund für dieser Strafe.
Wenn jemand z.B. ins Gefängnis muss, weil er gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen hat und ohne Führerschein erwischt wurde in einem Land seine Strafe absitzen zu lassen, in dem bekannt ist daß Gefangene gefoltert werden, würde bei mir ein mulmiges Gefühl hinterlassen...
 
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hier ist nirgends auch nur das geringste an widerspruch gegen das GG oder die menschenrechte. (...snip...)

:p retour ;)
Ich beziehe mich einmal grundsätzlich ausschließlich auf die EMRK, die Europäische Konvention für Menschenrechte. Alles andere ist für mich sekundär.
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In deinem Originalpost hast du dich eindeutig auch auf das GG bezogen. Und da ist die Aussage "nirgends auch nur das geringste an widerspruch" schlicht falsch. Wenn du dich explizit nicht auf deutsche Gesetze beziehen willst, solltest du das auch so schreiben. Ansonsten antworte ich auf das, was da steht. Nicht auf das, was du vielleicht gemeint haben koentest.

Das Gesetze geaendert werden, ist nu keine besonders neue oder originelle Erkenntnis. Auch die Menschenrechte sind nicht auf alle Zeiten fixiert. Aber in einer Debatte, ob eine Massnahme legal ist oder nicht, diskutiere ich nicht darueber ob sie in Zukunft vielleicht legal oder illegal sein koennte, sondern darueber, was die Situation im Moment ist.

Das deutsche GG ist, je nach dem wie man es sehen will, natuerlich auch "nur" ein Gesetz. Es ist aber halt auch mittlerweile die deutsche Verfassung. Ausser der 2/3 Mehrheit zur Aenderung (und manche Teile des GG sind in "Stein gemeiselt", die sind auf legalem Weg nicht zu aendern) hat es noch zwei entscheidende Sonderstellung. Erstens steht es ueber allen anderen deutschen Gesetzen (und im Zweifelsfall auch ueber EU Regeln), und zweitens hat jeder Deutsche als ultima ratio das Recht auf (gewaltsamen) Widerstand, sollte jemand die im GG festgelegte Grundordnung abschaffen wollen.

Mit dem Asyl-Recht z.B. bringst du ein Beispiel, wo ich denke, die Bundesregierung hat diesen Teil des GG soweit ausgehoehlt, dass er im Grunde abegeschafft worden ist. Es ist schlichterdings nahezu unmoeglich, nach Deutschland zu kommen, ohne ein "sicheres Drittland" durchquert zu haben. Aber da diese Entscheidung populistisch war, hat sich naturgemaess kein nennenswerter Widerstand geformt...


Auch die Staatsbürgerschaft ist nicht so ein unantastbares Ding. Die kann man auch aberkennen, viel leichter noch der Asyl-Status. Diese Dinge zB werden aktuell unmittelbar diskutiert: Ob man dt. IS-Rückkehrern die Staatsbürgerschaft aberkennt. Dazu gibt es sogar das Gesetz - d.h. da muss man nicht mal was umschreiben, da muss man sich nur darauf einigen, dass man dieses Gesetz aktuell anwendet: Wer für eine ausländische Macht in den Militärdienst eintritt, dem wird die dt. Staatsbürgerschaft aberkannt.
Das funktioniert - nach geltender Rechtslage - nur, wenn die Person dadurch nicht Staatenlos wird. Es bedarf ansonsten der Aenderung des GG. Und damit kaeme es fuer die jetzigen IS Rueckkehrer wohl eh zu spaet - immerhin haben wir ein Rueckwirkungsverbot.

Zu guter letzt halte ich das auch fuer keine gute Idee. Wie du selbst feststellst haben die Deutschen ihr Asyl-"Problem" schon weitestgehendst exportiert. Das gleiche mit potentiellen Terroristen zu tun, ist vielleicht nicht gerade der Nachbarschaftsfreundlichste Zug.

Warum Bulgaren (o.ae.) nicht abgeschoben werden? Ich habe keinen blassen Dunst. Spekulieren wuerde ich, dass es da wahrscheinlich entsprechende EU-/ Staats- und/ oder Nachbarschaftsvertraege gibt, in denen der Umgang mit Straftaetern geregelt ist.

Ich haette und habe kein Problem damit, Straftaeter anderer Staatszugehoerigkeit abzuschieben, solange ihnen nicht gerade Folter und Tod drohen und ein fairer Prozess zu erwarten ist.
Die eigenen Arschloecher an andere Laender abzuschieben, vor allem damit man sich nicht selbst mit dem Problem auseinandersetzen muss, halte ich fuer grundsaetzlich falsch, und genau das waere der Fall, wuerde man das mit deutschen IS- Kaempfern machen.
Ob man mittel- bis langfristig gemeinsame europaeische Gefaengnisse haben will, ist ein voellig anderes Thema, ueber das man durchaus nachdenken kann.

Was mir im Moment viel naeher liegt, ist die Frage, haben wir bald Schottland als (vermutlich nicht erfolgreichen) Anwaerter auf EU- Mitgliedschaft, oder setzt sich die Vernunft gegen Neo-Nationalismus durch. :cool:
 
Was mir im Moment viel naeher liegt, ist die Frage, haben wir bald Schottland als (vermutlich nicht erfolgreichen) Anwaerter auf EU- Mitgliedschaft, oder setzt sich die Vernunft gegen Neo-Nationalismus durch. :cool:
Auja! :) Das interessiert mich auch grad viel mehr. Auch wenn ich mich eigentlich drüber aufregen müsste, dass ich sowas völlig unzugehöriges hier schreib ^^

Donnerstag. Ich hab den ganzen Abend reserviert, bis in die Früh.

neuer thread, bardo? was meinst du?
 
@Rosi
Nur Art 1 & 20 sind nicht veraenderbar, dazu noch die Gliederung in Bund und Laender und die Beteiligung der Laender an der Gesetzgebung. Leider.
Andererseits ist der dies bestimmende Artikel veraenderbar...:eek:
(Art 79(3): Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.)
 
@rosi
Art 79 GG:
"(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Absatz drei sagt ganz eindeutig und, nicht bis. Der Bundestag und Wikipedia sehen das genauso. Ich würde sagen, du bist überstimmt. :p:cathappy:
 
Lesen wir den gleichen Text? :confused:

Wie liest du aus "in den Artikeln 1 und 20" ein "1 bis19" heraus?:confused::confused:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)
"(...)Da eine Verfassungsänderung grundsätzlich zulässig ist, könnte ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG scheitern. Diese schützt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und (nicht: bis) 20 vor Änderungen. (...) Damit sind der Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung enge Grenzen gezogen.(...)"

https://www.bundestag.de/grundgesetz
"(...)Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.(...)"

Nicht, daß ich jetzt rechthaberisch sein wollte, oder so.:cool:
 
Du kannst dir jeden Kommentar zum GG zur Hand nehmen. Du wirst sehen, die Grundrechte Art. 1 bis 19 GG sind unantastbar und unveränderbar.

Du meinst also so unantastbar und unveränderbar wie die GG-Änderung #39 vom 28.6.1993. Da wurden die §§ 16 + 18 des GG umgeschrieben. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Ich nehm mir gerne einen Kommentar zum GG zur Hand. Gibt's so einen auch im Internet? Also, ein Link? Wäre cool....
 
@rosi
In den Artikeln 10-16 hat es mindestens drei Änderungen gegeben, die vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet sind: 1970 Art 10, 1996 Art 16 und 2004 Art 13. In allen drei Fällen hat das BVerfG die Änderungen als mit Art 79(3) vereinbar akzeptiert.
In dem Sinne ist es mir echt Schnuppe, was in einem Kommentar steht.:rolleyes:

Aussagen wie "dürfen in ihrem Wesen nicht geändert werden" schließen nicht aus, daß sie in ihrem Inhalt geändert werden. Auch eine Einschränkung oder Modifikation ist eine Änderung, aber eben nicht zwangsläufig "in ihrem Wesen". Das Asylrecht (Änderung Art 16) ist m.E. dermaßen ausgehöhlt worden, daß es de facto abgeschafft ist - es ist einem Asylbewerber schlicht nahezu unmöglich, sowohl nach Deutschland zu kommen, als auch die Voraussetzungen für Asyl zu erfüllen. (Ok, ich übertreibe, aber nicht bei weitem).

Es ist schwieriger, die Art 2-19 zu ändern, aber es ist nicht unmöglich.

Manche Kommentatoren scheinen sogar so weit zu gehen, daß mit einer neuen Verfassung nach Art 146 selbst Art 1 und 20 ihrem Wesen nach abgeschafft werden könnten. Aber das wäre dann wirklich ein völlig anderes Thema...;)
 
Hi,
sorry, aber du irrst.
(...snip...)
Da das BVerfG und der Gesetzgeber dem gleichen Irrtum verfallen sind, kann ich damit ganz gut leben.:nana:

Es ist nicht möglich, die Grundrechte Art. 1 bis 19 GG in ihrem Inhalt/in ihrem Wesen/in ihrem Kern zu ändern.
Eine Änderung im Inhalt ist nicht zwangsläufig eine Änderung im Wesen, aber auf alle Fälle eine Änderung.

Dagegen steht schon die "Ewigkeitsklausel" in Art. 1 GG.
Die "Ewigkeitsklausel" ist ein juristischer Begriff, der so im GG nicht vorkommt. Er wird aus den Vorgaben des Art 79 abgeleitet, nicht aus Art 1.

Eine Modifikation wie beispielsweise bei Art. 16 ("Asylrecht") ist etwas völlig anderes als die Änderung des Kerninhalts.
Richtig. Es ist keine Änderung des Wesens (worüber man sich m.E. trefflich streiten kann, ob die Karlsruher sich einig waren, weiß ich nicht). Aber es war eine Änderung, und zwar eine, die maßgeblich genug war, das eine Klage vor dem BVerfG zugelassen wurde.
Das BVerfG führt dazu in BVerfGE 94, 49 (49) aus:
"b) Der verfassungsändernde Gesetzgeber ist auch in der Gestaltung und Veränderung von Grundrechten, soweit nicht die Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG berührt sind, rechtlich frei und gibt dem Bundesverfassungsgericht den Maßstab vor. (...)"
und in BVerfGE 94, 49 (103):
"b) Wie grundsätzlich jede Bestimmung der Verfassung, steht auch das Grundrecht auf Asyl zur Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers (Art. 79 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG). Die dem verfassungsändernden Gesetzgeber durch Art. 79 Abs. 3 GG gezogene Grenze, nach der die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze nicht berührt werden dürfen, wird nicht dadurch verletzt, daß Ausländern Schutz vor politischer Verfolgung nicht durch eine grundrechtliche Gewährleistung geboten wird. (...) Daraus läßt sich indes nicht der Schluß ziehen, daß das Asylgrundrecht zum Gewährleistungsinhalt von Art. 1 Abs. 1 GG gehört. (...)"


Vielleicht taucht mal "PB57" hier wieder auf? Der könnte das recht schnell klären. Der ist Jurist bzw. er kommt aus einer Juristenfamilie.

lg
"Rosi" (Johannes)
Ich sehe da wirklich nicht, wozu es noch einer Klärung bedarf. Artikel zwischen 1 und 20 wurden in der Geschichte des GG mehrfach geändert, mindestens drei dieser Änderungen wurden vom BVerfG als konform mit Art 79 beurteilt.
Damit ist es Fakt, daß diese Artikel geändert werden können und dürfen, es ist schließlich schon mehrfach passiert.
Sogar Art 1 ist schon geändert worden: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, 19. März 1956.:p
 
Zustimmung-- mit einer Einschränkung: Die Grundrechte im deutschen GG-- die ersten 20 Artikel-- sind nicht veränderbar, auch nicht durch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag.

lg
"Rosi" (Johannes)

Das Bundesverfassungsgericht ist eben nicht deinem Irrtum unterlegen.
Eine Änderung im Wortlaut oder eine Modifikation in den Ausführungen (bsp.: Ayslrecht, Art. 16 GG) ist keine Änderung im Kerngehalt.
Du hast es selbst zitiert in deinem P 201: "Die in den Art. 1-20 GG niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich".

Die Grundrechte Art. 1- 19 GG sind in ihrem Kerngehalt nicht zu ändern.
Jeder Verfassungsjurist bestätigt dir das.

lg
"Rosi" (Johannes)

Das Problem hier ist, daß dein erster Post, der die Diskussion gestartet hat, ein ganz andere Aussage macht, als der letzte (hervorhebungen von mir).
Ich weiß nicht, ob du bei deim ersten schon das gemeint hast, was du beim letzten gesagt hast, oder ob du die Ziellinie verschiebst.
Ich geh mal von ersterem aus, ich kann nur auf das antworten, was du geschrieben hast, wie bei Kimber auch, weigere ich mich, zu spekulieren, was gemeint gewesen sein könnte. ;)

Ich habe nie behauptet, eine Änderung im Wesensgehalt ist möglich, wenn die Aussage des BVerfG "...ist auch in der Gestaltung und Veränderung von Grundrechten, soweit nicht die Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG berührt sind, rechtlich frei..." eine solche Möglichkeit, in engen Grenzen, m.E. nicht ausschließt. Aber dazu bin ich dann bei weitem nicht genug Jurist... ;)

Mein Widerspruch bezog sich in erster Linie auf deine Aussage im oben zitierten Post, und die ist so wie sie da steht halt falsch.:cool:
 
Ich habe gerade gestern ein Bericht in den Nachrichten zu dem Thema Islam und IS gesehen.
Darin haben sich viele der führenden Imane (Nennt man so die "Priester" des Islam in der Mehrzahl?) Deutschlands gegen die IS und ihre Verbrechen ausgesprochen.
Zusammen mit Vertretern der Christen und der jüdischen Gemeinde hat man gemeinsam gebetet und es gab in einigen Moscheen den Tag der offenen Tür auch für Nicht-Moslems.
Und unser Innenminister hat auch sein Gesicht in die Kamera gehalten...
 
Schwierig, ziemlich viele von den Idioten kommen sogar aus Deutschland.


Die werden dann eben nach Bayern geschickt,
vorher wird der Freistaat eingezäunt und
Überdacht.

Alternativ kann die Luftwaffe sie im Tiefflug
mit einem Containerfallschirm absetzten, was
dem LEO 2 recht ist, muss dem Salafisten
billig sein.

@Sniper100: Du rote Socke, gibts dich immer noch ?
 
Unhappy Arabs!!!

They're not happy in Gaza;
They're not happy in Egypt.
They're not happy in Libya.
They're not happy in Morocco.
They're not happy in Iran.
They're not happy in Iraq.
They're not happy in Yemen.
They're not happy in Afghanistan.
They're not happy in Pakistan.
They're not happy in Syria.
They're not happy in Lebanon.
The Arabs are not happy!

So, where are they:
They're happy in England ....
They're happy in France .....
They're happy in Italy .......
They're happy in Germany .......
They're happy in Sweden .......
They're happy in the USA ......
They're happy in Norway.....
They're happy in every country that is not Muslim......
And whom do they blame?..........
Not Islam.......
Not their leadership..........
Not themselves......
THEY BLAME THE COUNTRIES THEY ARE HAPPY IN!​
 
Last edited:
Unhappy Arabs!!!

They're not happy in Gaza;
They're not happy in Egypt.
...

So, where are they:
They're happy in England ....
They're happy in France .....
And whom do they blame?..........​


Das ist ein brillianter Post, bear! :) Ich hab das zwar alles gewusst, aber dass du das einmal so in aller Deutlichkeit niederschreibst, das hat schon einen ganz eigenen Touch. ;) Das ist auch genau die Frage, die seitens der Islam-Kritiker genau gestellt wird, und zwar von christlichen wie auch von muslimischen Islam-Kritikern:

Warum gibt es eigentlich kein einziges Land, in dem die Muslime die Mehrheit haben, in dem annähernd westliche, gleichberechtigte, menschenrechtliche Grundsätze gelten.... ?

Das geht so weit, dass die Islamsichen Länder ihre eigene Menschrechtskonvention beschlossen haben, nämlich die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
 
Wer Teile dieser Diskussion unverständlich findet, die relevanten fehlenden Posts finden sich im "Free Speech & Archiv"- Bereich, auffallend und unverwechselbar durch den Titel "." und "by rosettenfreak" gekennzeichnet. Im Rahmen einer vorweggenommenen Ostereiersuche ist es das Ziel, anhand von Datum und Zeitstempel wieder eine verständliche Diskussion zusammenzusetzen. Um die Herausforderung zu erhalten, sind auch Diskussionsbeiträge anderer Threads auf dieselbe Art und Weise gekennzeichnet.
Dem Sieger winkt als Preis der Bestseller "Die hohe Kunst der Verschiebung".
Viel Spaß und viel Erfolg.
:catroar:

Es könnt ja lustig sein, wenn's nicht so absurd wär'.:caning:
 
Nein, ich glaube, da rede ich schon lange am Heißen Brei herum.... ^^

Worum es es mir nur geht ist,

a) dass Muslime einfach einmal sagen, ganz frei und offen heraus: Nein: Das, was in der Scharia steht, das ist einfach nur falsch. Es ist einfach nur FALSCH, einem Menschen die Hände und Füße abzuhacken, weil er oder sie in einem Kaufhaus einen Mantel geklaut hat...

Also für mich wäre es schon einmal eine ganz ganz große Sache, wenn alle deutschen, und österreichischen muslimischen Gemeinden - ALLE GEMEINSAM - einmal feststellen würden: dass die SCHARIA nichts mit dem Islam zu tun hat.

Sondern, dass das einfach irgendein wildes, mittelalterliches Gesetz ist - mit Abhacken von Gliedmaßen, mit Enthauptungen, mit Steinigungen, mit mit mit --- und dass das mit dem heutigen Gerichtssystem nichts mehr zu tun hat.

Also wenn ich einmal eine solche klare, muslimisch-konfessions-übergreifende Aussage sehen würde, ich würde mich freuen.

--

Das ist im Übrigen genau das, was es seitens aller muslimischer Islam-Kritiker gibt: Dass es eben genau sowas eben nicht gibt...
 
Warum sollten sie das sagen?
In Deutschland und Österreich wurden meinem Wissen nach noch jemand Hände abgehackt, weil er etwas gestohlen hat.
Die Scharia findet mit diesen drastischen Strafen hier doch gar keine Anwendung, sondern nur in Ländern, wo die Scharia mit der normalen Gesetzgebung einhergeht.

Die Scharia-Polizei in Wuppertal wollte Jugendliche daran erinnern, daß nach ihrem Glauben verboten ist in Discos zu gehen und Alkohol zu trinken. Die hatten keine Hackebeile dabei, um Hände abzuschlagen...
Die Zeugen Jehovas machen im Grunde genommen das gleiche...
 
Warum sollten sie das sagen?

Weil es genau darum geht.

Weil es genau darum geht: Ob, auf Basis des Grundgesetztes die Gesetze der Scharia VERBOTEN werden...

... Oder ob die Muslime SELBST sagen, dass diese Gesetze UNSINN sind...

Genau darum geht es. Dies ist der Punkt, um den es geht. 90% der gesamten Scheiße um die Mulslimerei und ilsmopherei herum, das ist genau dieser Punkt, ich hab den kritischen punkt schon weiter früher gesagt, du hast die grundlage meiner argunemtation sogat schon gelesen..
 
Es gibt hat Moslems die die Scharia auch mit den von dir beschriebenen Körperstrafen nicht als unsinnig empfinden. Nur kommen sie in Deutschland nicht zu Einsatz, weil sie gegen weltliche Gesetze verstoßen.
Andere moderne Moslems würden die Gesetze wahrscheinlich auch dann nicht in Deutschland anwenden, selbst wenn sie erlaubt sind. Da sie nicht mehr zeitgemäß sind.

Du scheinst nur eine Art von Moslem zu sehen. Entweder man hält sich an alle Gesetze oder an gar keine. Jeder hat einen gemeinsamen Glauben gleich zu leben.

Ist in der katholischen Kirche doch auch nicht so. Auch da soll es vorehelichen Sex geben...
 
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