Jagd auf Pädophile im Fernsehen

Erpan, kein Mensch redet hier von der Todesstrafe.
Nein? Wir haben als Höchststrafe lebenslänglich, also bleibt als Steigerung, da auch diese dir zu gering erscheint („Egal, welche Strafe der Mann bekommen hat. Sie ist auf jeden Fall zu gering.“), nur die Todesstrafe. Außerdem habe ich nicht von Mord gesprochen, sondern vom Kindesmissbrauch bzw. Vergewaltigung. Was eine Vergewaltigung ist, ist ziemlich eindeutig definiert, aber bei Kindesmissbrauch sind die Grenzen schwammiger: Es beginnt wohl beim unsittlichen Berühren des Kindes, selbst wenn das Kind während dessen vollständig bekleidet bleibt. Oder gar nicht angefasst wird – z.B. wenn der Täter sich vor dem Kind selbst befriedigt.

Diesen letzten Fall habe ich als Kind selbst erlebt: Einen sonst harmlosen Dorftrottel konnte man ganz leicht dazu animieren, sich vor uns Kindern zu entblößen und sich einen runterzuholen. Das haben alle Kinder und Erwachsene im Dorf gewusst, aber niemand kam auf die Idee, den Mann anzuzeigen – der war ja nicht ganz richtig im Kopf.

Von daher sehe ich es als angemessen an, Drogentäter nicht mehr als Opfer ihrer Sucht zu betrachten und entsprechend milde zu bestrafen.Ganz im Gegenteil.
Man kann nur Menschen verurteilen, die bewusst Unrechtes tun. Einer, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, ist nicht ganz Herr seiner selbst und kann daher u.U. nicht voll verantwortlich für seine Tat sein – oder kannst du für dich für alle Zukunft ausschließen, dass du nie im betrunkenen Zustand unterwegs sein wirst?

Erpan, wie würdest du den urteilen, wenn ein Kinderschänder deine kleine Tochter vergewaltigen würde? 2 Jahre auf Bewährung oder doch lieber Schwanz ab?
Was stellst du hier für Vergleiche an? Niemand, der ein Kind vergewaltigt, bekommt in diesem Land nur 2 Jahre auf Bewährung. Und ja, wenn mein Kind betroffen wäre, dann würde ich für nichts garantieren und u.U. den Täter auch umbringen. Es würde mich in dem Augenblick vermutlich auch nicht interessieren, was für Strafe ich dafür (zu Recht!) bekäme.

Aber das hätte mein Kind auch nicht wieder heil gemacht, nur mein Durst nach Rache wäre befriedigt worden. Und obwohl in der Bibel steht, die Rache ist mein, haben Menschen sehr lange gebraucht, um zu erkennen, dass Rache zu nichts führt - und haben deswegen das Gewaltmonopol dem Staat übertragen. Der Staat urteilt nun nicht mehr nach der Gefühls-, sondern nach der Gesetzeslage.

Und dafür gibt es ganz klare Regeln und das Postulat: Solange die Schuld eines Menschen nicht eindeutig bewiesen ist, hat der Mensch als unschuldig zu gelten. Und trotzdem gibt es immer wieder Fehlurteile, d.h. Menschen werden für Taten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Bei deiner Schwanzab-Forderung hätte der Mann in so einem Fall dann einfach nur Pech gehabt, oder? Geht man so verantwortlich mit Menschen um?
 
Berechtigte Frage, PB57, aber...

Wo waren die Rechte des Opfers ???

...nüchtern betrachtet hat "GB" recht: in einem demokratischen Rechtsstaat hat auch ein Schwerverbrecher das Recht auf ein faires Verfahren
Das ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaates der unabdingbar ist.
Die Todesstrafe verbietet sich von selbst.
Ist ein Damm erstmal gebrochen, stellen wir irgendwann auch Falschparker an die Wand, weil sich auch eine Lobby findet, die dies für berechtigt hält.
onale
So sehr ich die USA schätze: sie ist für mich kein vollständig zivilisiertes Land, da immer noch die Todesstrafe vollstreckt wird.
Mord bleibt Mord auch wenn er vom Staat begangen wird!

Wohin würde emotionale Beurteilung solcher Verbrechen führen? Zur Selbstjustiz. Ich erinnere nur an den "Fall Bachmaier."
Knast für Frau Bachmaier. Korrekt! Das war Mord.

In Deutschland hapert es an vielem, u.a. die richtige Behandlung von Intensivtätern.
Die juristischen Mängel wg. "nachträgliche Sicherungsverwahrung", wie der Europäische Gerichtshof ja unlängst festgestellt hat.

Die zweifelhafte Arbeit sogenannter "Gutachter."- So schwer das einzusehen sein mag: menschliches Tun ist und bleibt fehlerhaft und wir werden auch in Zukunft mit falschen Prognosen leben müssen.
Täter werden entlassen und werden(leider) wieder zuschlagen.

Die einzige Möglichkeit dagegen die ich sehe: Lebenslänglich sollte tatsächlich lebenslänglich bedeuten,
aber das wird sich juristisch wohl kaum durchsetzen lassen.
"rosi" (Johannes)
 
Auflärung sollte in diesem Fall da beginnen, wo den Kindern erklärt wird, welche Verhaltensweisen sie von Erwachsenen nicht akzeptieren müssen. Bei welchen Handlungen sie alarmiert reagieren und Abstand suchen sollten.
Das ist der Punkt. Aber viele Eltern sind unfähig, dies so zu erklären, dass auch ein Kind es versteht. Vor allem in religiös geprägten Familien ist Sex nach wie vor ein Tabu: Die Kinder werden nicht aufgeklärt und wissen daher auch nicht, was auf diesem Gebiet richtig und was falsch ist.

Es ist daher kein Wunder, dass gerade solche Eltern nach Staat und härteren Strafen rufen. Dabei sind härtere Strafen kontraproduktiv – mir ist ein Fall hier in Bayern bekannt, bei dem der Täter aus Furcht vor Strafe das Kind umbrachte, obwohl er das (entführte) Kind zuvor gar nicht unsittlich berührte, sondern sich vor ihm „nur“ einmal selbst befriedigte. Man muss dazu sagen, dass er schon vorbestraft war, allerdings nicht wegen eines Vergehens an einem Kind.

Strafen halten solche Menschen nicht vor ihrem Tun ab – für sie ist das wie ein Zwang. Die können nichts für ihre Neigungen, sie können sie höchstens kontrollieren, d.h. im Zaum halten. Doch derzeit gibt es kaum Hilfen, sie werden sich selbst überlassen, angeblich gibt es keine Mittel dafür.

Aber um per Internet gejagt zu werden, dafür gibt es Geld plus Ministergattin. So eine Jagd ist auch viel medienwirksamer, denn würde man das Geld für Einrichtungen wie die in Charité geben, hagelte es sicher Zuschauerproteste: Für diesen Abschaum Geld auszugeben, dass könnt ihr, aber für die unschuldigen Kinder tut ihr nichts!

Dabei ist die Prävention das wichtigste, denn wenn das Kind in den Brunnen geschubst worden ist, ist alles zu spät.
 
Erpan, lebenslänglich ist nicht die Höchststrafe!

Nein? Wir haben als Höchststrafe lebenslänglich, also bleibt als Steigerung, da auch diese dir zu gering erscheint („Egal, welche Strafe der Mann bekommen hat. Sie ist auf jeden Fall zu gering.“), nur die Todesstrafe.

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, dann wäre dir sicher aufgefallen, dass ich für eine Strafe
plädiere, die den Täter genauso lange wie sein Opfer leiden läßt. Ein ganzes Leben lang. Und damit meinte ich auch ein ganzes Leben lang. Ohne die Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren. Also mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Todesstrafe wäre zu billig.

Außerdem bleibe ich dabei: Wer unter Drogen-oder Alkoholeinfluss Straftaten begeht, verdient keinerlei mildernde Umstände. Jeder weis, wie er drauf ist, wenn er gekokst oder gesoffen hat. Also soll er auch dazu stehen.

KrystianX: Die Eltern des Mädchens haben sich in sofern mitschuldig gemacht, da sie das Internetverhalten ihrer Tochter nicht kontrolliert haben. Ihnen hätte auffallen müssen, das die Tochter nicht mit einem angeblich gleichaltrigen Junge chattet. Als solcher hat sich Mann ausgegeben.
BS ist das Autokennzeichen für Braunschweig.

Auden James: Wenn er es nicht war, hat er wirklich Pech gehabt. Wie alle, die einem Jutizirrtum zum Opfer fallen.

Leonardo45: Du bist ein erbärmlicher Hetzer. Wenn du Probleme mit Rosettenfreak oder seinen angeblichen Fakes hast, dann trag diesen Zoff mit ihm an anderen Orten aus. Aber verschone uns damit. Wir nehmen dich genauso wenig ernst wie Weenyschnitzel, der regelmäßig deine Treads einstellt. Du bist einfach nur lästig.
 
Staat und Gewaltmonopol

Spätestens mit Vollendung des 14. ten Lebensjahres,
übergibt jeder Bürger dieses Landes das Gewaltmomopol
an den Staat.

Stellt sich nur die Frage: Wer ist der Staat ???
Der Staat ist kein abstraktes Gebilde, der Staat sind wir
und nur weil wir den Organen dieses Staates, die
Ausübung dieses Monopols gestatten, so ist doch
keineswegs festgelegt, dass das ein Permanentum ist.

Machen wir und doch bitte mal frei von dieser
Straftäter-Kuschelpolitik, bei manchen Prozessen,
in denen ich als Schöffe tätig war, hatte ich so
manches Mal das Gefühl, wir bestrafen Parksünder
härter als Kinderschänder.

Ist der Staat, bzw. die von ihm beauftragten Organe
überhaupt noch in der Lage das Gewaltmonopol
auszuüben, oder muß der Souverän dieses Monopol
wieder an sich ziehen, im Rahmen einer Wahl und
müssen wir nicht auch über Gesetzesnovellen
nachdenken, die uns heute noch nonkonform
erscheinen ???
 
Gute Fragen, PB57

Spätestens mit Vollendung des 14. ten Lebensjahres,
übergibt jeder Bürger dieses Landes das Gewaltmomopol
an den Staat.

Stellt sich nur die Frage: Wer ist der Staat ???
Der Staat ist kein abstraktes Gebilde, der Staat sind wir
und nur weil wir den Organen dieses Staates, die
Ausübung dieses Monopols gestatten, so ist doch
keineswegs festgelegt, dass das ein Permanentum ist.

Machen wir und doch bitte mal frei von dieser
Straftäter-Kuschelpolitik, bei manchen Prozessen,
in denen ich als Schöffe tätig war, hatte ich so
manches Mal das Gefühl, wir bestrafen Parksünder
härter als Kinderschänder.

Ist der Staat, bzw. die von ihm beauftragten Organe
überhaupt noch in der Lage das Gewaltmonopol
auszuüben, oder muß der Souverän dieses Monopol
wieder an sich ziehen, im Rahmen einer Wahl und
müssen wir nicht auch über Gesetzesnovellen
nachdenken, die uns heute noch nonkonform
erscheinen ???

Richtig, der Staat sind wir bzw. die Institutionen, denen wir die Macht auf ZEIT verleihen.
Es ist eine repräsentative Demokratie, und keine direkte Demokratie, was seine Gründe in den negativen Erfahrungen und den Schwächen der Weimarer Verfassung hat.

Heute wird oft nach Volksentscheiden gerufen, wovon ich nichts halte.
Mit einem Volksentscheid wäre der Euro nicht eingeführt worden, in den Achtzigern wäre die richtige Entscheidung für den Nato-Doppelbeschluß nicht getroffen worden.

Wer etwas ändern will kann selbst in die Politik gehen. Niemand hindert ihn daran. Oder in Bürgerinitiativen, etc.

Institutionen werden von Menschen mit Leben erfüllt (entwickeln mit der Zeit aber auch ein Eigenleben.
Siehe die SYSTEMTHEORIE des Soziologen NIKLAS LUHMANN).
Und hier liegt wohl grade der Hase im Pfeffer: Karrieristen, die nur noch ihren Vorteil im Sinn haben, die Seilschaften knüpfen, die wenig Sachkompetenz besitzen, etc.

Wir leben inzwischen in einer "zerredeten Republik" ("Der Spiegel"), in einer "Talkshow-Republik".
Der flotte Spruch und der gute Auftritt bei ILLNER ist wahlentscheidend, und nicht mehr langfristige politische Konzepte.

Wen bitteschön sollten wir denn alternativ wählen? DIE LINKE mit ihren antiquierten Rezepten, dem prinzipienlosen Wendehals OSKAR LAFONTAINE und G. GYSI, für den die Meinungsfreiheit nur so lange gilt, bis man ihn auf seine IM-Vergangenheit anspricht? Und der dann sämtliche juristischen Register zieht, die ihm dieser Staat ermöglicht?

Nein, ich denke, die Behandlung von Intensivtätern, Aufklärung und Prävention müssen Vorrang haben.

Und eine Verschärfung des Strafrechts. Lebenslänglich sollte bei gewissen Verbrechen auch lebenslänglich bedeuten.
"rosi" (Johannes)
 
Die Ausgangsfrage nicht aus dem Blick verlieren

Das ist der Punkt. Aber viele Eltern sind unfähig, dies so zu erklären, dass auch ein Kind es versteht. Vor allem in religiös geprägten Familien ist Sex nach wie vor ein Tabu: Die Kinder werden nicht aufgeklärt und wissen daher auch nicht, was auf diesem Gebiet richtig und was falsch ist.

Es ist daher kein Wunder, dass gerade solche Eltern nach Staat und härteren Strafen rufen. Dabei sind härtere Strafen kontraproduktiv – mir ist ein Fall hier in Bayern bekannt, bei dem der Täter aus Furcht vor Strafe das Kind umbrachte, obwohl er das (entführte) Kind zuvor gar nicht unsittlich berührte, sondern sich vor ihm „nur“ einmal selbst befriedigte. Man muss dazu sagen, dass er schon vorbestraft war, allerdings nicht wegen eines Vergehens an einem Kind.

Strafen halten solche Menschen nicht vor ihrem Tun ab – für sie ist das wie ein Zwang. Die können nichts für ihre Neigungen, sie können sie höchstens kontrollieren, d.h. im Zaum halten. Doch derzeit gibt es kaum Hilfen, sie werden sich selbst überlassen, angeblich gibt es keine Mittel dafür.

Aber um per Internet gejagt zu werden, dafür gibt es Geld plus Ministergattin. So eine Jagd ist auch viel medienwirksamer, denn würde man das Geld für Einrichtungen wie die in Charité geben, hagelte es sicher Zuschauerproteste: Für diesen Abschaum Geld auszugeben, dass könnt ihr, aber für die unschuldigen Kinder tut ihr nichts!

Dabei ist die Prävention das wichtigste, denn wenn das Kind in den Brunnen geschubst worden ist, ist alles zu spät.

Und die wurde von "Erpan" in post (1) gestellt: Finden wir es gut, wie RTL 2 mit einer reißerischen Sendung Hetzjagd auf angebliche Pädophile macht?
Nein, das finden wir nicht gut, aber die Sendung ist ja bereits ins Blckfeld der Medienkontrolleure geraten.

Früher lockte der Fremde die Kinder mit Bonbons. Heute, in den anonymen Weiten des www, sind die Möglichkeiten und die Gefahren vielfältiger.

Kann man das Internet lückenlos kontrollieren? Sicher kann man das. China macht es vor, und China ist etwas größer als Deuschland.
Aber: Man kann es nur in einer Diktatur vollständig kontrollieren und zum Glück nicht in einer Demokratie, obwohl es leider auch hierzulande schon Versuche gab.
Es ist immer der uralte und nie vollkommen lösbare Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit.

So verbleibt die Hauptveratwortung bei den Eltern und der Erziehung ihrer Kinder.
abc
 
Das Gefahrenpotential des WWW. kann man
mit einiger Mühe selbst eindämmen, es gibt
Portale wie www.klicksafe.de und
mit ein bisschen Arbeit, kann man auch den
PC auf Sperrvermerke konfigirieren.
 
Was willst du: Schwanz ab oder ein echtes Lebenslänglich?

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, dann wäre dir sicher aufgefallen, dass ich für eine Strafe plädiere, die den Täter genauso lange wie sein Opfer leiden läßt. Ein ganzes Leben lang. Und damit meinte ich auch ein ganzes Leben lang. Ohne die Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren. Also mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Verstehe, Leonie, du plädierst für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn. Na ja, christlich ist das nicht, um es milde auszudrücken.

Auden James: Wenn er es nicht war, hat er wirklich Pech gehabt. Wie alle, die einem Jutizirrtum zum Opfer fallen.
So einfach gehst du mit dem Leben eines Menschen um? Wenn er „nur“ eingesperrt würde, könnte man ihn wieder entlassen, aber wenn es nach dir ginge, hätte er seinen Schwanz nicht mehr und keiner könnte ihn ihm wieder geben.

Auch das beweist, dass du ein zutiefst mittelalterliches Denken hast – hätte nie gedacht, dass solches Denken außerhalb islamischer Fundamentalisten noch möglich ist.

Machen wir und doch bitte mal frei von dieser
Straftäter-Kuschelpolitik, bei manchen Prozessen,
in denen ich als Schöffe tätig war, hatte ich so
manches Mal das Gefühl, wir bestrafen Parksünder
härter als Kinderschänder.

Ist der Staat, bzw. die von ihm beauftragten Organe
überhaupt noch in der Lage das Gewaltmonopol
auszuüben, oder muß der Souverän dieses Monopol
wieder an sich ziehen, im Rahmen einer Wahl und
müssen wir nicht auch über Gesetzesnovellen
nachdenken, die uns heute noch nonkonform
erscheinen ???
Willst du, Polarbear, das Rad der Geschichte wieder zurückdrehen? In die Zeiten, als die als pervers geltenden Homosexuellen wegen ihrer Neigung ins Gefängnis gesperrt und noch früher gehängt wurden? Es ist kaum 40 Jahre her, dass wir erkannt haben, dass Menschen generell nichts für ihre Neigung können, und dass es vor allem darum gehen müsse, präventiv zu wirken, weil hinterher nichts mehr repariert werden kann.

Wir müssen diese Menschen dazu bringen, Hilfe anzunehmen, sich zu öffnen. Aber stattdessen wird Jagd auf sie gemacht, so dass sie sich noch mehr verstecken, noch mehr als normale Männer geben müssen, auf das sie nicht auffallen in einer Gesellschaft, die mittlerweile in jedem Mann auf dem Spielplatz oder bloß in seiner Nähe einen potentiellen Kinderschänder sieht.

Männer können heute nicht mehr in den Kindergärten arbeiten, selbst wenn sie dazu die berufliche Qualifikation haben: Es gehörte zu seinen Aufgaben, den kleinen Mädchen den Hinter abputzen, und das könnte von deren Müttern falsch ausgelegt werden. So jedenfalls die inoffizielle Begründung einer Ablehnung eines Bewerbers, laut einer Notiz der Süddeutschen Zeitung im letzten Jahr.

Das ist das Ergebnis einer Hysterie, die an neuzeitliche Hexenverfolgung erinnert – ein Glück, dass es inzwischen Aufklärung gab, sonst hätten wieder Feuer gebrannt.
 
Erpan, verdreh mir nicht die Worte.

Verstehe, Leonie, du plädierst für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn. Na ja, christlich ist das nicht, um es milde auszudrücken
QUOTE]

Was wäre daran falsch, wenn ein Täter ebenso lange unter seiner Tat zu leiden hat, wie sein Opfer? Und dabei geht es nicht nur um Kinderschänder. Auch vergewaltigten Frauen leiden oft für den Rest ihres Lebens unter einem Trauma.
Wie oft kam es denn schon vor, das mißbrauchte Kinder und Frauen nach der Haftentlassung des Täters wieder in dessen Focus gerieten? Wie oft kam es denn schon vor, das die Opfer sich eine neue Identität zulegen mussten,um sich vor einem erneuten Zugriff der nicht therapiefähigen Täter zu schützen? Wieviele Frauen sind nach dem Mißbrauch nicht mehr in der Lage, einen"normale" Beziehung zu führen? Sie stecken voller Mißtrauen und scheeren alle Männer über einen Kamm.
Hast du dich jemals mit einem geschändeten Mädchen oder einer Frau unterhalten? Du hast nicht die geringste Ahnung, welche Argumente auf dich einströmen würden, solltest du für einen humanen Strafvollzug plädieren. Die würden das "Schwanz ab" wörtlich nehmen. Wobei es von mir nur sinnbildlich als mögliche Höchststrafe gemeint war. Wir haben hier nicht die Scharia, wo Dieben die Hand abgehackt wird. Wir dürfen leider auch keine Selbstjustiz betreiben. Obwohl mir manchmal der Sinn danach steht, wenn ich höre und lese, wie billig manche Täter davon kommen.
Bevor du für die vermeintlichen Rechte der Täter plädierst, solltest du dir erst mal um die Opfer Gedanken machen. Die sind es, die es zu schützen gilt.
Und du kannst mir nicht sagen, das ein 12-jähriges Mädchen soweit aufgeklärt sein muss, um dem Einfallsreichtum eines erwachsenen Mannes gewachsen zu sein. Ganz besonders in der Pubertät sind sie für jeden Phädophilen ein willkommenes Opfer.
 
"Erpan", die Forderung nach "lebenslänglich"...

Verstehe, Leonie, du plädierst für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn. Na ja, christlich ist das nicht, um es milde auszudrücken
QUOTE]

Was wäre daran falsch, wenn ein Täter ebenso lange unter seiner Tat zu leiden hat, wie sein Opfer? Und dabei geht es nicht nur um Kinderschänder. Auch vergewaltigten Frauen leiden oft für den Rest ihres Lebens unter einem Trauma.
Wie oft kam es denn schon vor, das mißbrauchte Kinder und Frauen nach der Haftentlassung des Täters wieder in dessen Focus gerieten? Wie oft kam es denn schon vor, das die Opfer sich eine neue Identität zulegen mussten,um sich vor einem erneuten Zugriff der nicht therapiefähigen Täter zu schützen? Wieviele Frauen sind nach dem Mißbrauch nicht mehr in der Lage, einen"normale" Beziehung zu führen? Sie stecken voller Mißtrauen und scheeren alle Männer über einen Kamm.
Hast du dich jemals mit einem geschändeten Mädchen oder einer Frau unterhalten? Du hast nicht die geringste Ahnung, welche Argumente auf dich einströmen würden, solltest du für einen humanen Strafvollzug plädieren. Die würden das "Schwanz ab" wörtlich nehmen. Wobei es von mir nur sinnbildlich als mögliche Höchststrafe gemeint war. Wir haben hier nicht die Scharia, wo Dieben die Hand abgehackt wird. Wir dürfen leider auch keine Selbstjustiz betreiben. Obwohl mir manchmal der Sinn danach steht, wenn ich höre und lese, wie billig manche Täter davon kommen.
Bevor du für die vermeintlichen Rechte der Täter plädierst, solltest du dir erst mal um die Opfer Gedanken machen. Die sind es, die es zu schützen gilt.
Und du kannst mir nicht sagen, das ein 12-jähriges Mädchen soweit aufgeklärt sein muss, um dem Einfallsreichtum eines erwachsenen Mannes gewachsen zu sein. Ganz besonders in der Pubertät sind sie für jeden Phädophilen ein willkommenes Opfer.

....hat überhaupt nichts mit dem alttestamentarischen "Auge um Auge" zu tun.

LEONI12 plädiert einfach nur für eine angemessene Strafe, und da ist ihm zuzustimmen. Es gibt Verbrechen, da sollte "lebenslänglich" auch "lebenslänglich" bedeuten.

Natürlich ist die Hetztjagd und die Hysterie zu verurteilen, aber unser Interesse hat zuerst den Opfern zu gelten und NICHT den Tätern.

Unterhalt dich mal mit vergewaltigten Frauen, die oft jahrelang nicht mehr i d Lage sind, Beziehungen und eine entspannte Sexualität zu leben.
Und die sich vor Gericht durch gewiefte Verteidiger noch anhören müssen, ob sie es doch nicht selbst provoziert oder gar gewollt hätten. den unfreiwilligen Sex, meine ich.
Das ist f d betroffenen Frauen oft noch schlimmer als die Tat selbst.

Und auch PB57 hat keineswegs f d "Zurück ins Mittelalter" plädiert. Wer ihn so auslegt, hat seinen Beitrag nicht im geringsten verstanden!
"rosi" (Johannes)
 
Hast du dich jemals mit einem geschändeten Mädchen oder einer Frau unterhalten? Du hast nicht die geringste Ahnung, welche Argumente auf dich einströmen würden, solltest du für einen humanen Strafvollzug plädieren. Die würden das "Schwanz ab" wörtlich nehmen.
Natürlich würden sie das, in so einem Zustand ist man auch zum Morden bereit – habe hier selbst auch schon davon gesprochen. Aber das ist trotzdem kein Argument für die Schwanzabstrafe von Staatswegen.

Wobei es von mir nur sinnbildlich als mögliche Höchststrafe gemeint war.
Ah ja, deine Schwanz ab Forderung war nur sinnbildlich? Und so plötzlich? Weil ich dich an die ähnliche Praxis der islamischen Fundamentalisten erinnerte? Was du auch hier belegst:
Wir haben hier nicht die Scharia, wo Dieben die Hand abgehackt wird. Wir dürfen leider auch keine Selbstjustiz betreiben.
Soll das heißen, dass du bedauerst, dass wir keine Scharia haben und auch keine Selbstjustiz üben dürfen? Ich fürchte, dieses „leider auch“ lässt sich fast nur so deuten.

Sei bitte vorsichtiger mit deinen Worten, sonst redest du dich hier um Kopf und Kragen. Das, Leonie, war sinnbildlich gesprochen, während deine Worte ernst gemeint waren, sonst hättest du diese Schwanz-ab-Forderung nicht verteidigt, als dir vorgeworfen wurde, dass Solches nicht rückgängig zu machen ist:
Und was, wenn er's nicht war? Der Schwanz ist ab. Pech gehabt...
Auden James: Wenn er es nicht war, hat er wirklich Pech gehabt. Wie alle, die einem Jutizirrtum zum Opfer fallen.
 
Verstehe, Leonie, du plädierst für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn. Na ja, christlich ist das nicht, um es milde auszudrücken.

So einfach gehst du mit dem Leben eines Menschen um? Wenn er „nur“ eingesperrt würde, könnte man ihn wieder entlassen, aber wenn es nach dir ginge, hätte er seinen Schwanz nicht mehr und keiner könnte ihn ihm wieder geben.

Auch das beweist, dass du ein zutiefst mittelalterliches Denken hast – hätte nie gedacht, dass solches Denken außerhalb islamischer Fundamentalisten noch möglich ist.

Willst du, Polarbear, das Rad der Geschichte wieder zurückdrehen? In die Zeiten, als die als pervers geltenden Homosexuellen wegen ihrer Neigung ins Gefängnis gesperrt und noch früher gehängt wurden? Es ist kaum 40 Jahre her, dass wir erkannt haben, dass Menschen generell nichts für ihre Neigung können, und dass es vor allem darum gehen müsse, präventiv zu wirken, weil hinterher nichts mehr repariert werden kann.

Wir müssen diese Menschen dazu bringen, Hilfe anzunehmen, sich zu öffnen. Aber stattdessen wird Jagd auf sie gemacht, so dass sie sich noch mehr verstecken, noch mehr als normale Männer geben müssen, auf das sie nicht auffallen in einer Gesellschaft, die mittlerweile in jedem Mann auf dem Spielplatz oder bloß in seiner Nähe einen potentiellen Kinderschänder sieht.

Männer können heute nicht mehr in den Kindergärten arbeiten, selbst wenn sie dazu die berufliche Qualifikation haben: Es gehörte zu seinen Aufgaben, den kleinen Mädchen den Hinter abputzen, und das könnte von deren Müttern falsch ausgelegt werden. So jedenfalls die inoffizielle Begründung einer Ablehnung eines Bewerbers, laut einer Notiz der Süddeutschen Zeitung im letzten Jahr.

Das ist das Ergebnis einer Hysterie, die an neuzeitliche Hexenverfolgung erinnert – ein Glück, dass es inzwischen Aufklärung gab, sonst hätten wieder Feuer gebrannt.

Na ja, wenn es in der SZ steht, dann stimmt es wahrscheinlich, aber was macht zum Beispiel der RTW, der zu einem Unfall mit einem Kleinen Mädchen gerufen wird und wie meistens mit zwei Männern besetzt ist, z.B. ist es Vorschrift Kinder bei Polytrauma komplett zu entkleiden um Verletzungen zu erkennen, oder du hast das Problem, dass bei einem Kind der Kreislauf zentralisiert , dann kannst du den Puls nur noch an der A.Femoralis messen,
macht sich der RS/RA damit bereits strafbar wegen unsittlicher Berührung.
Das Mitfahrenlassen von Müttern oder Erzieherinen auf dem RTW kommt nur im Notfall in Betracht, weil die Leute nur im Weg rum stehen, sind RTW'ler also automatisch Kinderschänder ???
 
Richtig...

Natürlich würden sie das, in so einem Zustand ist man auch zum Morden bereit – habe hier selbst auch schon davon gesprochen. Aber das ist trotzdem kein Argument für die Schwanzabstrafe von Staatswegen.

Ah ja, deine Schwanz ab Forderung war nur sinnbildlich? Und so plötzlich? Weil ich dich an die ähnliche Praxis der islamischen Fundamentalisten erinnerte? Was du auch hier belegst:Soll das heißen, dass du bedauerst, dass wir keine Scharia haben und auch keine Selbstjustiz üben dürfen? Ich fürchte, dieses „leider auch“ lässt sich fast nur so deuten.

Sei bitte vorsichtiger mit deinen Worten, sonst redest du dich hier um Kopf und Kragen. Das, Leonie, war sinnbildlich gesprochen, während deine Worte ernst gemeint waren, sonst hättest du diese Schwanz-ab-Forderung nicht verteidigt, als dir vorgeworfen wurde, dass Solches nicht rückgängig zu machen ist:

...die Formulierung v LEONIE 12 "Wir dürfen LEIDER AUCH KEINE SELBSTJUSTIZ BETREIBEN" war sicher unglücklich gewählt und bestimmt nicht so von ihm gemeint.

Zum Glück dürfen wir keine Selbstjustiz betreiben.
"rosi" (Johannes)
 
So, So, "Erpan",....

Verstehe, Leonie, du plädierst für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn. Na ja, christlich ist das nicht, um es milde auszudrücken.

So einfach gehst du mit dem Leben eines Menschen um? Wenn er „nur“ eingesperrt würde, könnte man ihn wieder entlassen, aber wenn es nach dir ginge, hätte er seinen Schwanz nicht mehr und keiner könnte ihn ihm wieder geben.

Auch das beweist, dass du ein zutiefst mittelalterliches Denken hast – hätte nie gedacht, dass solches Denken außerhalb islamischer Fundamentalisten noch möglich ist.

Willst du, Polarbear, das Rad der Geschichte wieder zurückdrehen? In die Zeiten, als die als pervers geltenden Homosexuellen wegen ihrer Neigung ins Gefängnis gesperrt und noch früher gehängt wurden? Es ist kaum 40 Jahre her, dass wir erkannt haben, dass Menschen generell nichts für ihre Neigung können, und dass es vor allem darum gehen müsse, präventiv zu wirken, weil hinterher nichts mehr repariert werden kann.

Wir müssen diese Menschen dazu bringen, Hilfe anzunehmen, sich zu öffnen. Aber stattdessen wird Jagd auf sie gemacht, so dass sie sich noch mehr verstecken, noch mehr als normale Männer geben müssen, auf das sie nicht auffallen in einer Gesellschaft, die mittlerweile in jedem Mann auf dem Spielplatz oder bloß in seiner Nähe einen potentiellen Kinderschänder sieht.

Männer können heute nicht mehr in den Kindergärten arbeiten, selbst wenn sie dazu die berufliche Qualifikation haben: Es gehörte zu seinen Aufgaben, den kleinen Mädchen den Hinter abputzen, und das könnte von deren Müttern falsch ausgelegt werden. So jedenfalls die inoffizielle Begründung einer Ablehnung eines Bewerbers, laut einer Notiz der Süddeutschen Zeitung im letzten Jahr.

Das ist das Ergebnis einer Hysterie, die an neuzeitliche Hexenverfolgung erinnert – ein Glück, dass es inzwischen Aufklärung gab, sonst hätten wieder Feuer gebrannt.

...Menschen können also nichts für ihre Neigungen? Das mag in vielen Dingen zwar nicht ganz falsch sein, aber du machst es dir damit zu einfach.

Diese Art d Argumentation erinnert mich an gewisse Neurobiologen, die in jüngster Zeit der Menschheit erklären, das limbische System wäre für alles verantwortlich und der Mensch würde selbstständige Entscheidungen von seinem Gehirn nur vorgegaukelt bekommen (MARKOWICZ argumentiert so).
Schlimm an solchen Ausführungen sind die Schlußfolgerungen, die manche daraus ziehen: die Abschaffung der subjektiven Verantwortlichkeit.
Und das stellt die Dinge auf den Kopf.

Wenn einer sexuell neben der Spur ist, soll er sich rechtzeitig um fachliche Hilfe bemühen.

Nochmal: Primär muss unsere Aufmerksamkeit auf Prävention liegen! Und das Augenmerk und das MITGEFÜHL hat in erster Linie den OPFERN zu gelten und NICHT den Tätern!
"rosi" (Johannes)
 
Ich denke hier wird langsam eine Grundsatzdiskussion zwischen Recht und Gerechtigkeit draus.

Das Deutsche Recht will in der Regel erziehen und Reintegrieren. Das Betroffene, gerade in sexuellen belangen, das Recht nicht als Gerechtigkeit empfinden ist verständlichen.

Nur ist das Deutsche Recht auch ein Prinzip. Prinzipen sind - gerade wenn man sie einen selbst betreffen - unbequem.

Würde man meiner Tochter etwas antun ( ich habe keine Kinder als Anmerkung ), würde ich wahrscheinlich mit voller Inbrunst mit einer Axt auf den Täter losgehen wollen. Keine Strafe könnte in meinen Augen auch nur im Entferntesten angemessen sein. Ich denke hier kann jeder zustimmen.

Ich halte aber das Prinzip der Erziehung und Reintegration für Richtig, und ich stehe voll dahinter. Aus diesem Grund kann ich nur hoffen, das man mich aufhalten wird, wenn ich bereit bin diese Prinzipien von Bord zu werfen.

Was unser Unterbewusstsein und unser Bewusstsein angeht. Sicherlich haben Unterbewusste Neigungen einen Einfluss auf unser Leben. Allein unsere Partnerwahl is da ein gutes Beispiel für. Allerdings verfügt der Mensch auch über eine Impulskontrolle. Sonst würden wir wohl bei jeder Gelegenheit wild übereinander herfallen, sei aus Spaß oder mit Hämmern und Äxten.

Ich halte Menschen die Sexuelle Verbrechen begehen - welche nicht durch Drogen, Alkohol etc. beeinflust sind - für Psychisch gestört. Dementsprechend muss die Gesellschaft sich um sie Kümmern. Die Gesellschaft muss sie aus Situationen heraus halten in dehnen sie Verbrechen wieder begehen können. Wie so etwas aussehen kann ... ich weiß es nicht. Vielleicht alle diese Menschen auf eine Insel schicken und dort unter totaler Überwachung Leben lassen ? Darf ein Staat so etwas ?

Wenn ich meinen Gedanken in aller Konsequenz aber weiterdenke ... Was währe wenn Pädophile auch "nur" eine Sexuelle Neigung währe wie Hetero- , Homo oder Bisexualität, selbst Zoophilie ( Sex mit Tieren ). Ich will gar nicht dran denken. Den Menschen für eine solche, nicht beeinflussbare Neigung, zu bestrafen oder Auszugrenzen, erfühlt wiederum den fakt von verfolgung wie bei Homosexuellen. Das man sie selbstverständlich nicht gewähren lassen kann, macht das Dilemma nicht besser.

Ich habe eine Menge über die Täter gesprochen, und im vergleich zu anderen vertrette ich wohl eine gemäßigte Position. Zu dieser Position zählt aber auch der Schutz, und die Hilfe für die Opfer. Eine Psychologische Langzeitbetreuung - vom Staat übernommen - sollte hier das mindeste sein.
 
Last edited:
Zustimmung, "General Bradley"

Ich denke hier wird langsam eine Grundsatzdiskussion zwischen Recht und Gerechtigkeit draus.

Das Deutsche Recht will in der Regel erziehen und Reintegrieren. Das Betroffene, gerade in sexuellen belangen, das Recht nicht als Gerechtigkeit empfinden ist verständlichen.

Nur ist das Deutsche Recht auch ein Prinzip. Prinzipen sind - gerade wenn man sie einen selbst betreffen - unbequem.

Würde man meiner Tochter etwas antun ( ich habe keine Kinder als Anmerkung ), würde ich wahrscheinlich mit voller Inbrunst mit einer Axt auf den Täter losgehen wollen. Keine Strafe könnte in meinen Augen auch nur im Entferntesten angemessen sein. Ich denke hier kann jeder zustimmen.

Ich halte aber das Prinzip der Erziehung und Reintegration für Richtig, und ich stehe voll dahinter. Aus diesem Grund kann ich nur hoffen, das man mich aufhalten wird, wenn ich bereit bin diese Prinzipien von Bord zu werfen.

Was unser Unterbewusstsein und unser Bewusstsein angeht. Sicherlich haben Unterbewusste Neigungen einen Einfluss auf unser Leben. Allein unsere Partnerwahl is da ein gutes Beispiel für. Allerdings verfügt der Mensch auch über eine Impulskontrolle. Sonst würden wir wohl bei jeder Gelegenheit wild übereinander herfallen, sei aus Spaß oder mit Hämmern und Äxten.

Ich halte Menschen die Sexuelle Verbrechen begehen - welche nicht durch Drogen, Alkohol etc. beeinflust sind - für Psychisch gestört. Dementsprechend muss die Gesellschaft sich um sie Kümmern. Die Gesellschaft muss sie aus Situationen heraus halten in dehnen sie Verbrechen wieder begehen können. Wie so etwas aussehen kann ... ich weiß es nicht. Vielleicht alle diese Menschen auf eine Insel schicken und dort unter totaler Überwachung Leben lassen ? Darf ein Staat so etwas ?

Wenn ich meinen Gedanken in aller Konsequenz aber weiterdenke ... Was währe wenn Pädophile auch "nur" eine Sexuelle Neigung währe wie Hetero- , Homo oder Bisexualität, selbst Zoophilie ( Sex mit Tieren ). Ich will gar nicht dran denken. Den Menschen für eine solche, nicht beeinflussbare Neigung, zu bestrafen oder Auszugrenzen, erfühlt wiederum den fakt von verfolgung wie bei Homosexuellen. Das man sie selbstverständlich nicht gewähren lassen kann, macht das Dilemma nicht besser.

Ich habe eine Menge über die Täter gesprochen, und im vergleich zu anderen vertrette ich wohl eine gemäßigte Position. Zu dieser Position zählt aber auch der Schutz, und die Hilfe für die Opfer. Eine Psychologische Langzeitbetreuung - vom Staat übernommen - sollte hier das mindeste sein.

Sehr differenziert und durchdacht, dein Statement

Natürlich, jeder betroffene Vater (oder jede betroffene Mutter) hat in solchen Fällen emotionale Reaktionen, die nur allzu vrständlich sind. Aber grade deshalb dürfen diese Leute nicht Richter spielen.
Das würde zur Selbstjustiz und anderen Exzessen führen.

Viele Pädophile leiden unter ihrer Neigung.

Die nüchterne Strategie kann deshalb nur lauten: Prävention, Schutz der Kinder, präventive Behandlung von Pädophilen, wenn möglich, und Strafvollzug inclusive Therapie bei Tätern.
LG
"rosi" (Johannes)
 
In Berlin läuft in der Forensichen Psychatrie
seit drei Jahren ein Programm für potentielle
Schwellentäter, der Name lautet:
"WENN IHNEN KINDER LIEBER SIND,
ALS SIE IHNEN LIEB SEIN SOLLTEN"

Die Therapieerfolge sind durchweg beachtlich.
 
Danke für den Tipp PB57

In Berlin läuft in der Forensichen Psychatrie
seit drei Jahren ein Programm für potentielle
Schwellentäter, der Name lautet:
"WENN IHNEN KINDER LIEBER SIND,
ALS SIE IHNEN LIEB SEIN SOLLTEN"

Die Therapieerfolge sind durchweg beachtlich.

ich werd mich mal über das Projekt informieren. Klingt interessant.
mfg
"rosi" (Johannes)
 
Danke für den Tipp PB57

In Berlin läuft in der Forensichen Psychatrie
seit drei Jahren ein Programm für potentielle
Schwellentäter, der Name lautet:
"WENN IHNEN KINDER LIEBER SIND,
ALS SIE IHNEN LIEB SEIN SOLLTEN"

Die Therapieerfolge sind durchweg beachtlich.

ich werd mich mal über das Projekt informieren. Klingt interessant.
mfg
"rosi" (Johannes)
 
Minority Report Gesellschaft am Horizont?

aber was macht zum Beispiel der RTW, der zu einem Unfall mit einem Kleinen Mädchen gerufen wird und wie meistens mit zwei Männern besetzt ist, z.B. ist es Vorschrift Kinder bei Polytrauma komplett zu entkleiden um Verletzungen zu erkennen, oder du hast das Problem, dass bei einem Kind der Kreislauf zentralisiert , dann kannst du den Puls nur noch an der A.Femoralis messen,
macht sich der RS/RA damit bereits strafbar wegen unsittlicher Berührung.
Das Mitfahrenlassen von Müttern oder Erzieherinen auf dem RTW kommt nur im Notfall in Betracht, weil die Leute nur im Weg rum stehen, sind RTW'ler also automatisch Kinderschänder ???
In Notfällen wie diesen denkt niemand, der Sanitäter könnte ein Kinderschänder sein – da hat die Rettung von wem auch immer oberste Priorität. Solche Fälle sind also nicht zu vergleichen mit einem Kindergarten, in dem ein Mann täglich Kontakt zu kleinen Kindern hätte, falls man ihn dort arbeiten ließe – allein der Gedanke daran lässt Müttern das Blut in ihren Adern gefrieren, was eindeutig auf die Hysterie der letzten Jahre zurückzuführen ist.

Ich halte aber das Prinzip der Erziehung und Reintegration für Richtig, und ich stehe voll dahinter. Aus diesem Grund kann ich nur hoffen, das man mich aufhalten wird, wenn ich bereit bin diese Prinzipien von Bord zu werfen.
So ist das. Es hat lange gedauert, bis man erkannt hat, dass das Auge um Auge Prinzip zu nichts führt – wem ist denn geholfen, wenn ein Leid mit anderem Leid vergolten wird?

Ich halte Menschen die Sexuelle Verbrechen begehen - welche nicht durch Drogen, Alkohol etc. beeinflust sind - für Psychisch gestört. Dementsprechend muss die Gesellschaft sich um sie Kümmern. Die Gesellschaft muss sie aus Situationen heraus halten in dehnen sie Verbrechen wieder begehen können. Wie so etwas aussehen kann ... ich weiß es nicht. Vielleicht alle diese Menschen auf eine Insel schicken und dort unter totaler Überwachung Leben lassen ? Darf ein Staat so etwas ?
Nein, der Staat darf nur eingreifen, wenn etwas passiert ist, und nicht, wenn etwas passieren könnte. Niemand darf bestraft oder sonst wie in seinen Rechten bestraft werden, weil er etwas tun könnte – es sei denn, er hat schon einmal etwas einschlägig Strafbares getan und die Gutachter sind sich einig darin, er könnte es mit großer Wahrscheinlichkeit wieder tun.

In so einem Fall ist eine Sicherungsverwahrung die richtige Lösung, nur darf der Täter, der seine Strafe abgebüßt hat, nicht einfach weiter im Gefängnis verbleiben, sondern an einen Ort verbracht werden, wo er ein normales Leben führen kann, natürlich mit der Einschränkung, nie wieder Kontakt mit Personen/Objekten zu haben, denen er gefährlich werden könnte.

Was währe wenn Pädophile auch "nur" eine Sexuelle Neigung währe wie Hetero- , Homo oder Bisexualität, selbst Zoophilie ( Sex mit Tieren ). Ich will gar nicht dran denken. Den Menschen für eine solche, nicht beeinflussbare Neigung, zu bestrafen oder Auszugrenzen, erfühlt wiederum den fakt von verfolgung wie bei Homosexuellen. Das man sie selbstverständlich nicht gewähren lassen kann, macht das Dilemma nicht besser.
Zoophilie ausüben ist in Deutschland nicht strafbar – nur pornografische Medien zum Thema sind auch für Erwachsene verboten. Darüber hinaus gilt natürlich das oben Gesagte: Erst Tat dann Strafe und anschließend ev. Sicherungsverwahrung, sonst landen wir in einer Gesellschaft, in der mittels „hellseherischen“ Fähigkeiten bestimmter Personen, Menschen verhaftet werden, die sonst Verbrechen begehen könnten – siehe auch den Film Minority Report.
 
Noch ein Nachtrag zu dem RTW Posting,
ein jeder der im RD arbeitet, ob beruflich,
oder ehrenamtlich, ist verpflichtet, dem
jeweiligen Dienstherren ein behördliches
Führungszeugnis vorzulegen und damit
hier keien Irrtümer aufkommen, dieses
Zeugnis ist mit dem normalen polizeilichen
Führungszeugnissen überhaupt nicht
zu vergleichen, in einem normalen
POL-ZEUG. tauchen Strafen unter
drei Monaten garnicht auf, im sog.
A-0 Zeug. steht alles drin, selbst
wenn du als 12-jähriger mal
Schwarzgefahren bist.

Warum werden solche Zeugnisse nicht
für all jene fest verbindlich, die mit
Kindern in jeglicher Form zu tun haben ???
 
Warum werden solche Zeugnisse nicht
für all jene fest verbindlich, die mit
Kindern in jeglicher Form zu tun haben ???


Wie du gesagt hast, es taucht alles drin auf, und manche dinge wie eben das schwarzfahren mit 12 hat nun wirklich keinen einfluß als erzieher. Manche dinge gehen andere nun einfach nichts an. Zudem stellst du damit alle unter Generalverdacht.
 
im sog.
A-0 Zeug. steht alles drin, selbst
wenn du als 12-jähriger mal
Schwarzgefahren bist.
Nun übertreibe nicht gleich, Polarbear,

wer als 12-jähriger schwarzgefahren ist und dies auch dokumentiert wurde (was in den seltensten Fällen geschieht), wird mit dem vollendeten 24. Lebensjahr aus dem Register getilgt, falls bei ihm keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist. Das finde ich völlig in Ordnung, warum soll man ein Leben lang für Jugendsünden büßen, die jeder Mal begeht.

Ansonsten werden getilgte Strafen je nach Schwere aus dem Zentralregister nach 3 bis 15 Jahren gelöscht (bei Sexualdelikten nach 20 Jahren), wenn sich derjenige in der Zwischenzeit nichts hat zuschulden kommen lassen.

Nie gelöscht werden die Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe, die Anordnung von Sicherungsverwahrung, die Anordnung der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus und die dauernde Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Warum werden solche Zeugnisse nicht
für all jene fest verbindlich, die mit
Kindern in jeglicher Form zu tun haben ???
Du bist nicht informiert - das ist bereits gesetzlich geregelt: Bundeszentralregistergesetz, Paragraph 30a
 
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