Sekretabsonderungen der nervigen Art

Wechselst du deine Unterwäsche jeden Tag???

  • nein, Bremsspuren sind doch ok

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Ich verteidige mich nicht, aber für solche Feinheiten bist du wohl nicht empfänglich. Aber auch der Ruhigste wird irgendwann sauer, wenn er von jemand wie dir permanent verleumdet und verunglimpft wird. Bezeichend ist, dass du keinerlei "Beweise" bringst, es nicht einmal versuchst. Weil du ja weißt, dass das alles nur deinem pädophilen Gehirn entspringt. Meine Behauptung, du wärst zumindest latent pädophil, brauche ich übrigens nicht zu beweisen, das beweist du selbst dadurch, dass du bei jeder Gelegenheit Pädophilie ins Spiel bringst. Auch dort, wo nichts davon zu sehen ist. Du denkst eben immer und überall an Sex mit Kindern, jeder hier kann es im Forum nachlesen. Trotzdem würde ich mich - im Gegensatz zu dir - nicht dazu versteigen, dich als Kinderficker zu bezeichnen. Weil ich noch keine gerichtsfesten Beweise habe. Du scheinst aber der Meinung zu sein, das Internet und dieses Forum seien ein rechtsfreier Raum. Wir werden sehen, wie lange du damit durchkommst. Ich denke, es könnte sich lohnen, deinen Namen mal durch die einschlägigen Datenbanken laufen zu lassen, ich bin sicher, du bist aktenkundig.
 
*räusper*

meine Herren, über Inzest zu diskutieren ist gerne willkommen, aber zur gefälligen Kenntnisnahme mal was auf dem Strafgesetzbuch:

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Macht doch für "Inzest pro&contra" einen neuen Thread im GB auf.
 
*räusper*

meine Herren, über Inzest zu diskutieren ist gerne willkommen, aber zur gefälligen Kenntnisnahme mal was auf dem Strafgesetzbuch:

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Macht doch für "Inzest pro&contra" einen neuen Thread im GB auf.
klingt gut FM hat weiß und damit den ersten Zug.
 
In diesen Thread verschiebe ich Postings die nicht genau einen anderen Thema zusortiert werden können. Ich habe auch keine Interesse an einer Grundsatzdiskussion warum nun verschoben wurde. Zum Diskutieren haben wir viele andere Threads. Insbesondere landen hier auch Pöbeleien und ähnliches.

Wer nun schreit das hier Zensur geübt wird: Dieser Thread ist frei lesbar. Zur Msubjektiven Meinungsäußerung siehe oben.

Und wer nun immer noch diskutieren will: Googelt mal Ermessensgebrauch.

Die Verhandlung ist geschlossen.
 
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