JungAusbilder
Experienced
- Joined
- Nov 19, 2016
- Posts
- 60
UN-qualifizierte Angaben
Ich merk, Du bist zu Dumm, um es zu kapieren oder Du willst es nicht begreifen!
NOCHMAL zum Mitschreiben für DICH:
Es geht in meinem Post NICHT um die Tat als Ausführung oder ERLAUBTER Ausführung oder Gutheissung, sondern lediglich um die Historie!
Besser Du lässt es, dich mit Rechtskenntnisse zu schmücken, denn da versagst Du ebenso!
Im § 30 STGB geht es um eine Beteiligungswerbung an einer Straftat allgemein.
Der hat aber absolut gar nichts mit diesem Thema zu tun!
Im Rechtswissen bin ich bildungstechnisch recht gut vorbelastet - sinnlos mr damit zu kommen.
DU bist es, der es nicht kapiert.
Es ist ganz einfach nicht erlaubt.
Dass es nicht, oder nur sehr selten, geahndet wird, liegt nur daran, dass es erst zu Angeige gebracht werden muss.
Eine Diskussion darüber, was man machen würde/könnte/wollte fällt unter §30 StGB
https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_der_Beteiligung
Ich merk, Du bist zu Dumm, um es zu kapieren oder Du willst es nicht begreifen!
NOCHMAL zum Mitschreiben für DICH:
Es geht in meinem Post NICHT um die Tat als Ausführung oder ERLAUBTER Ausführung oder Gutheissung, sondern lediglich um die Historie!
Besser Du lässt es, dich mit Rechtskenntnisse zu schmücken, denn da versagst Du ebenso!
Im § 30 STGB geht es um eine Beteiligungswerbung an einer Straftat allgemein.
Der hat aber absolut gar nichts mit diesem Thema zu tun!
Im Rechtswissen bin ich bildungstechnisch recht gut vorbelastet - sinnlos mr damit zu kommen.