Vergleich der Rechtssysteme


Tom,das hast du nicht nötig dich auf dieses Niveau zu begeben;) Ignorieren;)
Wer solche Aussagen macht disqualifiziert sich selber auf`s Übelste.

Du hast Recht.

Es wird Zeit, die beiden auf Igno zu setzen. Sinnvolles haben die ohnehin nicht mehr zu sagen.
 
@Klara18


Tom,das hast du nicht nötig dich auf dieses Niveau zu begeben;) Ignorieren;)
Wer solche Aussagen macht disqualifiziert sich selber auf`s Übelste.

Es ist schon ein Kreuz mit dir.
Dein posting bezieht sich wohl (auch) auf PB57s Aussagen in posting 42 über die Rolle der USA i d Nachkriegszeit.
Wie beim Thema "Integration" bist du offensichtlich auch dafür zu jung, um zu sehen, dass "PB57" recht hat.
Es reicht halt nicht, ergreifende Emotion-Statements wie "Die Welt ist kunterbunt" usw.
Ein bisserl mehr informieren über die Ausländerpolitik der BRD seit den 60iger Jahren.
Dasselbe gilt für das jetzige Thema.
Nachkriegszeit. Kalter Krieg. DDR.
Die DDR sah die Mauer als "antifaschistischen Schutzwall" und Antiamerikanismus gehörte im Ostblock zum Pflichtprogramm.
Es war vor allem die USA, die viereinhalb Jahrzehnte die Sicherheit der freien Welt garantierte.
Jugend ist da keine Entschuldigung. Vor allem nicht, wenn man das Abitur hat.
Nun, da Abitur in diesem Land ja nicht gleich Abitur ist...
Es gibt ja Bundesländer, da bekommt man mit der Fächerkombination Musik, Stricken, Ethik und Denglisch das Abi hinterhergeworfen.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Menschenhandel

Zwischen 1964 und 1989 wurden 33 755 politische Häftlinge aus der DDR freigekauft.
+++ 1977 erhöhte die DDR das „Kopfgeld“ von 40 000 auf 95 847 Westmark.

+++ Das Geld landete auf Konten der „Deutschen Außenhandelsbank“ in Ostberlin. Kontonummern: 0528 („Mielke“-Konto der „Kommerziellen Koordinierung“) und 0628 („Sonderkonto Erich Honecker“).

+++ Abgewickelt wurde der Freikauf über den Ostberliner Anwalt Wolfgang Vogel, der auch die „legale“ Ausreise von etwa 215 000 DDR-Bürgern in den Westen (z. B. Familienzusammenführung) organisierte.

+++ Viele Ausreisende vermachten ihr DDR-Vermögen den Kirchen im Osten. Zwischen 1957 und 1990 flossen so bis zu fünf Mrd. Mark an die Ostkirchen. Im Westen bekamen die Übersiedler rd. 25 % der Zahlungen als Entschädigung zurück.

+++ Der im Westen umstrittene „Menschenhandel“ kostete Bundesregierung und Innerdeutsches Ministerium rd. 3,4 Milliarden Westmark – für die DDR-Wirtschaft ein wichtiger Devisenbringer.
 
@Zum eigentlichen Thema des threads. ("Unterschiedliche Rechtssysteme")

"Erpan" moniert, dass die USA ca 3% ihrer Bevölkerung wegsperren.

Vielleicht ist das in erster Linie eine Frage der Sichtweise und der Mentalität.

USA:
"Society first" Die Gemeinschaft hat zu funktionieren, und wer dieses Funktionieren permanent stört, den sperrt man weg, und das für sehr lange, wenn es denn sein muss.
"Resozialisierung???" Europäiische Sozialromantik.
Das bekommt man jedenfalls häufig von konservativen Amerikanern- in der Regel Repubklikaner- zu hören.

Ich hab mich erst am Wochenende mit einem Ami darüber unterhalten.
Tenor: "Eure Resozialisierungsprogramme sind doch für den Arsch und rausgeschmissenes Geld."
Ich hab ihm vorgerechnet, dass der Strafvollzug i d USA eindeutig teurer ist.
Das hat ihn nicht im geringsten beeindruckt.
Er meinte: "Wenn es sein muss, dann sperren wir nicht nur 3% unserer Bevölkerung weg, sondern auch 8%. Wer es nicht lernen will, brummt. Und zwar sehr sehr lange."
Der Mann ist Karlifornier.
Dort gilt das "3 Strikes out", das "PB57" in posting 2 erwähnt hat.
Der Karlifornier meinte ausserdem zu mir: "Komm mir nicht mit schwerer Kindheit. Dann soll sich der Junge bei seinen Eltern beschweren, die ihn nicht gescheit erzogen haben. Und er soll sich nicht beim Staat beschweren, der ihn für Ladendiebstahl unter Umständen für 25 Jahre einbuchtet."
Auf den Einwand, jedem eine "Second Chance" geben, kam: "Jeder hat ne "FirstChance", und zwar bei seiner Geburt. Und bis zum "3.Strike" hat er nochmal 2 Chancen. Mehr gewähren wir nicht.
Wer permanent sört, wird eingebunkert. Das weiß jeder vorher, jeder kennt bei uns diese Gesetze und muss sich nicht beschweren, wenn es ihn zu recht trifft."

Jetzt kann man dazu stehen, wie man möchte: es ist jedenfalls eine klare Linie, und jeder weiß, wo er dran ist.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Es ist gerade dieser Umstand, der für klare Verhältnisse sorgt.
Jeder Bürger, egal ob in der BRD, oder in den USA kennt die
Spielregeln und jeder weiß auch, was passiert, wenn er gegen
diese Spielregeln verstößt.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Vorfall
mit drei amerikanischen Jugendlichen, sie hatten von einer
Brücke in Deutschland Steine auf die Autobahn geworfen,
sind erwischt worden, in diesem Zusammenhang stellte sich
die Frage, ob diese Jugendlichen als Angehörige von US-
Soldaten nicht unter die US Gerichtsbarkeit fallen, der
Militärstaatsanwalt wollte es so und in dieem Falle, wären
sie als Erwachsene wg. Mordes zu mindestens 60 Jahren
verurteilt worden, in diesem Fall hat sich die deutsche
Justiz durchgesetzt und die Jugendlichen wurden hier wg.
Mordes "nur" zu 8 Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Auszug aus dem SPIEGEL

Im Februar 2000 ereignet sich in Darmstadt der bislang schlimmste dieser Vorfälle:
Drei amerikanische Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren töten durch
Steinwürfe auf Autos zwei Frauen und verletzen fünf weitere Personen. Die Täter
werden daraufhin wegen Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

dek

Urteil gegen Darmstädter Steinewerfer rechtskräftig


Die Angeklagten, drei US-amerikanische Schüler im Alter von 18, 17 bzw. 14 Jahren, hatten seit Herbst 1999 mehrfach bei Dunkelheit Autos mit Steinen beworfen. Am 27. Februar 2000 beschlossen sie, diese - wie sie es nannten- "Tradition" fortzusetzen und Steine von einer Fußgängerbrücke zu werfen, die über eine vierspurige Schnellstraße führt. Obwohl der Bruder eines der Angeklagten sie bereits früher darauf hingewiesen hatte, daß das Steinewerfen von der Brücke zu gefährlich sei, und es deshalb ablehnte, sich zu beteiligen, warfen die Angeklagten gegen 21 Uhr von der Brücke aus einer Höhe von etwa 10 Metern eine Schneeschaufel sowie zwei Steine gezielt auf die mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h unter der Brücke hindurchfahrenden Fahrzeuge, trafen jedoch nicht. Nachfolgende Fahrzeuge, die über die auf der Straße liegende Schneeschaufel und die Steine fuhren, wurden aber beschädigt und gerieten ins Schleudern. Die Angeklagten waren enttäuscht, daß sie ihr "Ziel" nicht erreicht hatten und beschlossen: "Das machen wir noch mal!". Um die "Trefferchancen" zu erhöhen, verwendeten sie Steine mit einem Gewicht von bis zu 8,4 kg und postierten sich so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge sehen und die Steine "präzise im richtigen Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen konnten. "Um endlich Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten nunmehr billigend in Kauf, daß Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten und daß es zu tödlichen Verkehrsunfällen kommen konnte.

Einer der Angeklagten ließ einen 8,4 kg schweren Sandsteinbrocken gezielt auf einen BMW fallen. Der Stein durchschlug die Windschutzscheibe, verletzte die 20jährige Fahrerin des BMW tödlich und deren 76jährige Großmutter schwer. Nachdem die Angeklagten festgestellt hatten, daß der BMW in den Graben gefahren war und zwei Autos angehalten hatten, deren Insassen Hilfe leisten wollten, ließen sie in kurzen Abständen auch die übrigen Steine gezielt fallen. Ein VW Golf, der über einen der Steine fuhr und ein Mini-Cooper, der in einen hochspringenden Stein hineinfuhr, wurden beschädigt. Ein 8,3 kg schwerer Sandstein durchschlug die Windschutzscheibe eines Fiat Punto und verletzte den Fahrer am Oberarm. Schließlich ließ einer der Angeklagten den noch verbliebenen Granitpflasterstein auf einen Mercedes Benz fallen, dessen Fahrerin von dem Stein erschlagen wurde.

Das Landgericht Darmstadt hat die Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes und wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, acht Jahren bzw. sieben Jahren verurteilt.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß vom 10. Juli 2001 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig.

Beschluß vom 10. Juli 2001 - 4 StR 175/01

Karlsruhe, den 18. Juli 2001
 
Last edited:
Ich hab mich erst am Wochenende mit einem Ami darüber unterhalten.
Tenor: "Eure Resozialisierungsprogramme sind doch für den Arsch und rausgeschmissenes Geld."
Ich hab ihm vorgerechnet, dass der Strafvollzug i d USA eindeutig teurer ist.
Das hat ihn nicht im geringsten beeindruckt.
Er meinte: "Wenn es sein muss, dann sperren wir nicht nur 3% unserer Bevölkerung weg, sondern auch 8%. Wer es nicht lernen will, brummt. Und zwar sehr sehr lange."
Der Mann ist Karlifornier

.....

Jetzt kann man dazu stehen, wie man möchte: es ist jedenfalls eine klare Linie, und jeder weiß, wo er dran ist.

Tja, wenn du Englisch kannst, solltest du dir mal DIESEN CLIP zu Gemüte führen.

Ja, die Amis wissen wirklich, woran sie sind: Sprech NIEMALS, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN mit der Polizei. Und das sagt sogar einer von der Polizei.

Jetzt kann man dazu stehen, wie man möchte - die Vorteile sind mir aber trotzdem nicht klar.
 
@PT

Danke für den Tipp mit dem Video.
Es wird aber noch einige Tage dauern, bis ich dazu komme, es mir komplett anzusehen. Es geht recht lange (ca 48 Minuten)
Dann gibts-wenn ich richtig gesehen hab- sogar "Don`t talk to Cops Volume 2 "
lg
"rosi"(Johannes)
 
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