Warum duldet Literotica echten Inzest?

Es tut mir leid, dass ich mich mit dem Thema von swriter befasst habe.
Inzwischen hat sich hier eine Diskussion breit gemacht, initiiert von einem ewigen Kritikaster und Besserwisser, die mit dem Thema nichts mehr zu tun hat
Phlegeton, danke, dass du dich mit meinem Diskussionsbeitrag sachlich und nüchtern befasst hast.
 
@Hans58
Abgesehen von den ganzen anderen haltlosen Vorwürfen, u.a. eine Auseinandersetzung "initiiert" zu haben, die mit dem Thema nichts mehr zu tun habe, wo diese Ehre offensichtlich Phlegeton zukommt (siehe hier), ändert auch Dein kindischer Vorwurf der Besserwisserei nicht das geringste daran, daß Du es warst, der hier mit seiner ungereimten Paragraphenreiterei vorpreschte (siehe hier), die ob ihrer Ungereimtheit – und unabsehbaren strafrechtlichen Folgen, sofern ihr denn jemand verfallen sollte – eine Richtigstellung nachgerade erzwang (siehe hier)!
 
Genau diese Auseinandersetzungen sind das Problem, warum niemand mehr in dieses Forum schreibt.
Schade eigegentlich.
 
Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist ganz einfach: LIT duldet keinen Inzest. LIT erlaubt Inzest-Stories.
Und das tut die Plattform, weil die Gesetze des US-Bundesstaates, wo LIT registriert ist, das erlauben.
 
Also aus seine sehr spezielle Weise haucht Auden ebenfalls dem Forum Leben ein. Wie wäre es mit einem Contest unter uns mit dem Ziel, die umfassendste Antithese von ihm zu provozieren? Gut, da haben ein paar Autoren Vorteil, aber vielleicht ist Auden so fair ganz sach..., sorry jetzt musste ich lachen. Der letzte Ausdruck von Hoffnung ging leider eine Universumbreite an Audens Charakter vorbei. Wir könnten einen Thread aufmachen wo der jeweilige Post mit der Anzahl der Wörter abgebildet wird.
 
Also aus seine sehr spezielle Weise haucht Auden ebenfalls dem Forum Leben ein. Wie wäre es mit einem Contest unter uns mit dem Ziel, die umfassendste Antithese von ihm zu provozieren? Gut, da haben ein paar Autoren Vorteil, aber vielleicht ist Auden so fair ganz sach..., sorry jetzt musste ich lachen. Der letzte Ausdruck von Hoffnung ging leider eine Universumbreite an Audens Charakter vorbei. Wir könnten einen Thread aufmachen wo der jeweilige Post mit der Anzahl der Wörter abgebildet wird.
@Sena78
Richtig, AJ haucht dem Forum Leben ein.
Und wodurch? Ganz einfach: Indem er LIT-Stories sachlich kritisiert und hier im Forum mit seinen Argumenten diskutiert.
Die Vorwürfe gegen "AJ" sind kindisch und ein typischer Ausdruck des unseligen Zeitgeistes (woke Snowflakes).
 
Last edited:
@Sena78
Richtig, AJ haucht dem Forum Leben ein.
Und wodurch? Ganz einfach: Indem er LIT-Stories sachlich kritisiert und hier im Forum mit seinen Argumenten diskutiert.
Die Vorwürfe gegen "AJ" sind kindisch und ein typischer Ausdruck des unseligen Zeitgeistes (woke Snowflakes).

Ich stelle mir zwei Fragen:

Liest du überhaupt die Posts/Kommentare von Auden James?
Bist du vielleicht nicht in der Lage, die negativen Schwingungen, die Anfeindungen oder die regelmäßig vor den Kopf stoßenden Äußerungen wahrzunehmen?

Anders kann ich mir nicht erklären, dass beinahe die gesamte Plattform Literotica ein Problem mit Auden James hat und seine Art der Kommentierung/Diskussion verurteilt, du aber nicht. Also 90 % Snowflakes hier unterwegs, oder was?

swriter
 
Um es mal ganz klar zu sagen: Pornos spiegeln nicht das wieder, was im Land passiert. Es gib genügend Berichte in den USA über den "Beischlaf mit Verwandten" .
Dass in den USA bestimmte gesetzlich Regeln für Pornos gibt, dürfte inzwischen hinreichend bekannt zu sein. Und wenn ein Titel lautet "Son creampied mom" sind die Handelnden alles Schauspieler.


"Und was mich auch brennend interessieren würde ... wäre das Interesse der Leser auch noch so gewaltig, wenn die Autoren gezwungen wären, dem echten Inzest abzuschwören und stattdessen Stiefkinder vögeln zu lassen?"

Dieser Satz ist eine böswillige Unterstellung, die davon ausgeht, dass hier publizierte Inzestgeschichten der Wahrheit entsprechen würden.

Übrigens, wenn in Deutschland der 17-Jährige Bruder seine 15-jährige Schwester vaginal penetriert , ist dieses nach § 173 Abs. 2 StGB strafbefreit (u.U. können andere StGB- §§ in Betracht kommen). Auch der Sex zwischen Kusine und Vetter, sowie Nichte und Onkel fallen nicht unter den genannten Paragrafen.

In den USA hat nahezu jeder Staat eigene Gesetze, die sich mit "incest" befassen, eine einheitliche US-Regelung gibt es nicht.
Da hast du irgendetwas interpretiert. BEIDE Geschwister dütfen zum Zeitpunkt des Geschehens noch keine 18 Jahre alt sein!
Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben, allerdings darf Vater/Sohn nicht in die Vagina eindringen, als kein Sperma hinein!
D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.

Sinn der Sache: Der Staat will sich so weit wie möglich aus der Familie raushalten. Es geht ihm lediglich nur darum,
behinderte Ergebnisse (Kinder) dann versorgen zu müssen, da die aller meisten dann in entsprechenden Heimen untergebracht werden müssen, weil die Eltern seelisch/finanziell überlastet sind.
Zudem ist es auch eine Frage der sozialen Verantwortung des Paares, wenn sie paar Minuten Sex-Freude hatten und de Gesellschaft soll dafür Jahrzehnte zahlen!
 
Wenn man sich die großen amerikanischen Pornoportale anschaut, so findet man bei jedem eine Kategorie mit Videos über Familiengeplänkel. Allerdings machen da nie Mütter oder Väter mit ihren Kindern herum, es müssen Stiefkinder sein.

Leibliche Kinder = nein danke
Stiefkinder = geht immer

Das wird dann als faux incest angepriesen (falscher Inzest?). Offenbar passt es mit dem moralischen Kompass der Amis nicht zusammen, dass Eltern mit ihren leiblichen Kindern sexuell verkehren. Stiefkinder bieten immerhin ein gewisses Maß an Tabubruch, sodass es interessant bleibt.

nunja...obs unter "richtigen" incest fällt kann ich nicht so genau sagen, nach deutscher rechtsprechung nicht, nach moralischer denke ich schon. aber es gab da mal nen pornoduo namens "sexxtons" die soweit ich weiß auch in echt mutter und tochter waren. auch gibts viele eineiige zwillinge.

Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben, allerdings darf Vater/Sohn nicht in die Vagina eindringen, als kein Sperma hinein!
D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.

das mit dem sperma ist egal. inzest ist sobald vaginaler verkehr ausgeübt wird (dabei ist es egal ob mit kondom, anderweitiger verhütung wie auch immer) zwischen nahen verwandten. so zumindest in DE. anal und oral wäre davon ausgenommen.

meines erachtens ist der ganze paragraph bullshit. missbrauch, vergewaltigung, pädophilie usw wird schon durch andere gesetze abgedeckt.

Sinn der Sache: Der Staat will sich so weit wie möglich aus der Familie raushalten. Es geht ihm lediglich nur darum,
behinderte Ergebnisse (Kinder) dann versorgen zu müssen, da die aller meisten dann in entsprechenden Heimen untergebracht werden müssen, weil die Eltern seelisch/finanziell überlastet sind.
Zudem ist es auch eine Frage der sozialen Verantwortung des Paares, wenn sie paar Minuten Sex-Freude hatten und de Gesellschaft soll dafür Jahrzehnte zahlen!

also soll der staat bitteschön auch erfassen wer erbkrankheiten hat und diese weitergeben könnte? und auch wer schon ein behindertes kind hat, darf kein weiteres bekommen? risikoschwangerschaften gehören dann ebenfalls verboten und bestraft. zum glück haben wir diese zeiten hinter uns, wo der staat festlegt welches leben lebenswert ist.

das argument zieht jedenfalls nicht beim inzestverbot. es gibt im übrigen mehr als genug möglichkeiten zu verhüten.

siehe auch hier:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/inzest-urteil-das-verbot-ist-nicht-plausibel-a-541628.html
 
Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben
Das

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen​

sagt etwas anderes aus:
Zitat:
„(1) Wer sexuelle Handlungen
1.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.”

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html

3. trifft auf Eltern definitiv zu und i.d.R. auch 1.
 
Dicht daneben ;) Was man umgangssprachlich unter Inzest versteht, wird in § 173 StGB behandelt.

Ja, stimmt 🙂 aber mir ging es darum folgende Behauptung zu widerlegen:

Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben, allerdings darf Vater/Sohn nicht in die Vagina eindringen, als kein Sperma hinein!
D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen​

verbietet anders als

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten​

nicht nur den Beischlaf, sondern alle sexuellen Handlungen mit Schutzbefohlenen, die jünger als 18 sind. Kinder sind die Schutzbefohlenen ihrer Eltern! Außerdem ist die Altersangabe wichtig! 18 Jahre und nicht 14 Jahre!

D.h. die von @FamilieUndTier gemachte Aussage (siehe Zitat) ist falsch und m.E. stellt seine Aussage zudem eine Verharmlosung dar, weil er es als rechtlich unbedenklich darstellt, wenn ein Elternteil mit seinem Kind ab dem 14. Lebensjahr Sex hat. Wobei @FamilieUndTier den Beischlaf (vaginalen Verkehr) davon ausnimmt.
 
nunja...
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

da wird also nicht der inzest bestraft, sondern der missbrauch, sofern einer der beteiligten zu dem zeitpunkt über 18 ist. wenn die geschwister das einvernehmlich machen, und beide unter 18 sind, wird nix bestraft. ich denke das meinte familieundtier.

und genau dies meinte ich ja, das der inzestparagraph eigentlich sinnlos ist und überflüssig. wenns schutzbefohlene betrifft greift der 174er, wenns keine schutzbefholenen sind, aber trotzdem nicht einvernehmlich, greift der 177er. bei einvernehmlich und alle beteiligten volljährig und erwachsen, gehts den staat eigentlich nichts an.

und es wird ja so oder so eine gesamtstrafe berechnet, und nicht wie zb. in den USA hinzuaddiert.
 
Last edited:
Damit
nunja...

da wird also nicht der inzest bestraft, sondern der missbrauch, sofern einer der beteiligten zu dem zeitpunkt über 18 ist. wenn die geschwister das einvernehmlich machen, und beide unter 18 sind, wird nix bestraft. ich denke das meinte familieundtier.

beziehst Du Dich auf

Da hast du irgendetwas interpretiert. BEIDE Geschwister dütfen zum Zeitpunkt des Geschehens noch keine 18 Jahre alt sein!

So weit, so gut. Aber @FamilieUndTier schreibt nachfolgend

Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben, allerdings darf Vater/Sohn nicht in die Vagina eindringen, als kein Sperma hinein!
D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.

Und das ist nicht nur sachlich falsch (siehe Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), sondern eine Verharmlosung von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, d.h. von Töchtern und Söhnen unter 18 Jahren. Ich hoffe sehr, dass allen klar ist, dass nicht nur Beischlaf (vaginaler Verkehr), sondern auch sexuelle Handlungen jeglicher Art (Oralverkehr, Analverkehr usw.) eines Elternteils mit dem eigenen nicht volljährigen Kind, Stiefkind oder dem Kind der Partnerin oder des Partners ein absolutes No-Go ist. Es ist verboten!

und genau dies meinte ich ja, das der inzestparagraph eigentlich sinnlos ist und überflüssig. wenns schutzbefohlene betrifft greift der 174er, wenns keine schutzbefholenen sind, aber trotzdem nicht einvernehmlich, greift der 177er. bei einvernehmlich und alle beteiligten volljährig und erwachsen, gehts den staat eigentlich nichts an.
Dem stimme ich zu.
 
Allgemein ist Inzest in Deutschlande generell erlaubt, wenn Sohn / Tochter das 14. Lebensjahr erreicht haben, allerdings darf Vater/Sohn nicht in die Vagina eindringen, als kein Sperma hinein!
D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.

Und das ist nicht nur sachlich falsch (siehe Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), sondern eine Verharmlosung von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, d.h. von Töchtern und Söhnen unter 18 Jahren. Ich hoffe sehr, dass allen klar ist, dass nicht nur Beischlaf (vaginaler Verkehr), sondern auch sexuelle Handlungen jeglicher Art (Oralverkehr, Analverkehr usw.) eines Elternteils mit dem eigenen nicht volljährigen Kind, Stiefkind oder dem Kind der Partnerin oder des Partners ein absolutes No-Go ist. Es ist verboten!

nunja....wie du selbst sagst, dann greift ein anderer paragraf. der inzestparagraf würde bei allem außer vaginal nicht greifen. und nach dem inzestparagrafen wäre alles außer vaginal wirklich straffrei, da der nur von "beischlaf" spricht. verboten ist es nicht aufgrund von inzest.

Beischlaf bezeichnet im juristischen Sinne den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, bei dem der Penis des Mannes in die Scheide der Frau eindringt.

mit andern worten: wenn man NUR den inzestparagrafen in betracht zieht, hat er recht. straffrei geht er trotzdem nicht aus, wegen den anderen paragrafen die du aufgeführt hast. nämlich der 174 zb. und genau aus diesem grunde ist ja der inzestparagraph absolut sinnfrei.
 
mit andern worten: wenn man NUR den inzestparagrafen in betracht zieht, hat er recht. straffrei geht er trotzdem nicht aus, wegen den anderen paragrafen die du aufgeführt hast. nämlich der 174 zb. und genau aus diesem grunde ist ja der inzestparagraph absolut sinnfrei.

Okay, so kann man das auch interpretieren. Allerdings bin ich mir trotzdem nicht sicher, ob @FamilieUndTier das so gemeint hat. Immerhin hat er es folgendermaßen formuliert:

D.h.. der Vater kann Sex mit seinem Sohn/Tochter und die Mutter Sex mit ihrer Tochter/Sohn "rechtlich geschützt" gesiessen, solange die oben gen. Voraussetzungen eingehalten werden.
Und das finde ich schon bedenklich.


Der Inzest-Paragraph (StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten) ist nicht geeignet sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Von daher könnte man den auch abschaffen und falls notwendig an anderen Stellen im Gesetz Ergänzungen hinzufügen um die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen zu schützen.
 
Der Inzest-Paragraph (StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten) ist nicht geeignet sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Von daher könnte man den auch abschaffen und falls notwendig an anderen Stellen im Gesetz Ergänzungen hinzufügen um die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen zu schützen.


nunja...sind die andren paragraphen auch nicht, kranke geister scheren sich nicht ums gesetz. aber ansonsten stimme ich dir zu.
 
Die Frage, die sich mir stellt, jetzt mal abgesehen davon, dass ich realen Inzest widerlich und falsch finde, ist es rechtlich verboten, darüber zu schreiben? Denn offensichtlich gibt es sehr viele Menschen, die sich für derartige Geschichten interessieren.
 
Die Frage, die sich mir stellt, jetzt mal abgesehen davon, dass ich realen Inzest widerlich und falsch finde, ist es rechtlich verboten, darüber zu schreiben?
Literotica hat zwar die Kategorie umbenannt (Incest/Taboo heißt es im englischsprachigen Teil), aber in den meisten Geschichten geht es um Blutsverwandte ersten oder zweiten Grades und nicht um Stiefväter, Stiefmütter und Stiefkinder. Scheint also nicht verboten zu sein.
 
Literotica hat zwar die Kategorie umbenannt (Incest/Taboo heißt es im englischsprachigen Teil), aber in den meisten Geschichten geht es um Blutsverwandte ersten oder zweiten Grades und nicht um Stiefväter, Stiefmütter und Stiefkinder. Scheint also nicht verboten zu sein.
Aber wie ist die Rechtslage in Deutschland? Angenommen, ein Autor veröffentlicht auf einer in Deutschland geführten Seite eine Familiengeschichte - kann ihm da irgendwann Unheil drohen, weil er über etwas schreibt, was im echten Leben unter Srafe steht? Und wie sieht es aus, wenn der Betreiber der Seite Geschichten mit Minderjährigen zulässt? Der Vater hat Sex mit der 15-jährigen Tochter - wie schnell steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür des Seitenbetreibers und letztendlich vor der Tür des Autors? Oder ist alles erlaubt, solange es nur Fantasie ist? Greift hier der Jugendschutz oder aufgrund welches Vergehens würde man sich strafbar machen?

Und jetzt bitte keine Diskussion darüber, wie pervers und verachtenswert es doch wäre, würde man eine Geschichte über minderjährige Familienmitglieder schreiben.

swriter
 
Aber wie ist die Rechtslage in Deutschland? Angenommen, ein Autor veröffentlicht auf einer in Deutschland geführten Seite eine Familiengeschichte - kann ihm da irgendwann Unheil drohen, weil er über etwas schreibt, was im echten Leben unter Strafe steht?

In dem Fall müssten alle Krimiautoren im Knast sitzen.

In Deutschland gilt Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt):

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

Im weiteren Verlauf dieses Wikipedia-Artikels werden Einschränkungen aufgeführt. Dazu gehört auch "die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes" wobei vor geraumer Zeit der Begriff "Sittlichkeit" durch "sexuelle Selbstbestimmung" ersetzt wurde.

Insofern ist die Beschreibung von Inzest (mit beiderseitigem Konsens unter Volljährigen) erlaubt, die von Vergewaltigung, wozu auch Inzest mit Abhängigen fällt, nicht.
 
Insofern ist die Beschreibung von Inzest (mit beiderseitigem Konsens unter Volljährigen) erlaubt, die von Vergewaltigung, wozu auch Inzest mit Abhängigen fällt, nicht.
Dies unterstellt allerdings, dass es niemals einen freiwilligen Beischlaf zwischen Vater und Tochter geben kann. Da kann die 17-Jährige noch so scharf darauf sein, ihren Vater ins Bett zu bekommen - schuldig wäre dann stets der Vater, der seine Tochter "vergewaltigt".

Und wie sieht es aus, wenn der 18-jährige Bruder mit seiner 15-jährigen Schwester schläft? Ich sehe da kein Abhängigkeitsverhältnis wie beim Vater. Oder lege ich den Begriff zu streng aus?

Was ich bislang aus der Diskussion rausgehört habe, macht sich niemand strafbar, wenn der 17-Jährige Bruder Sex mit seiner 15-jährigen Schwester hat. Dürfte man denn darüber eine Geschichte schreiben und diese veröffentlichen?

swriter
 
Dies unterstellt allerdings, dass es niemals einen freiwilligen Beischlaf zwischen Vater und Tochter geben kann. Da kann die 17-Jährige noch so scharf darauf sein, ihren Vater ins Bett zu bekommen - schuldig wäre dann stets der Vater, der seine Tochter "vergewaltigt".

Und wie sieht es aus, wenn der 18-jährige Bruder mit seiner 15-jährigen Schwester schläft? Ich sehe da kein Abhängigkeitsverhältnis wie beim Vater. Oder lege ich den Begriff zu streng aus?

Was ich bislang aus der Diskussion rausgehört habe, macht sich niemand strafbar, wenn der 17-Jährige Bruder Sex mit seiner 15-jährigen Schwester hat. Dürfte man denn darüber eine Geschichte schreiben und diese veröffentlichen?

swriter

Bei "Fast-Erwachsenen" zwischen 16 und 18 gilt meines Wissens eine Sonderregelung im Bezug auf die geistige Reife. Es gibt schließlich auch Prostituierte unter 18, die diesen Job bewusst und ohne Zwang ausüben. Insofern könnte eine "reife" 17-Jährige einen Erwachsenen (auch ihren Vater) verführen, ohne dass dieser wegen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt wird.
 
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