Bundestrojaner bereits im Einsatz

@PB57: I agree

Des weiteren muß man auch DARWIN dazu zählen.

LUTHER und DARWIN- Das ist wirklich die Synthese aus GLAUBEN und WISSEN.

Wie du richtig sagtest, kann die Religion/die Konfession ne starke Kraft sein.
Ein religiöser Glaube muss nicht fanatisch und doktrinär sein.
Ein Glaube ist solange in Ordnung, wie er die Erkenntnisse der modernen Wissenschaften nicht negiert.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Blubb

Ich gehe mal davon aus, das du zumindest das erste Semester erfolgreich hinter dich gebracht hast. Boolsche Algebra ist lustig. Sie ist toll für akadämische Rätzelspiele (sic!) und in der Informatik ein wichtiger Grundbaustein.
Dein Versuch ist lustig zu lesen, wirklich. Ich schmunzle jetzt noch. Aber aber hat leider genau so viele Schwächen wie das Bohrsches Atommodell. Aber nun zu deiner Rechnung. Ein wesendlicher (sic!) Punkt deines Gedanklichen Fehlers ist auf das Problem des Textverständnisses, welches vielleicht, durch ein dekodierungsproblem entstanden ist. Wie du sicher gelernt hast, ist das richtige Definieren der Aussagen, in den Textbeispielen und Übungsaufgaben deines Professors, ein wesendlicher (sic!) Schritt um zu richtigen Lösungen zu kommen. Das Gemeine bei dieser Aufgabe war allerdings, dass sie kein Mathe oder Informatikprof gestellt hat, sondern das es ein vielschichtiger deutscher Text war, bei dessen interpredierbaren (sic!) Verständnis bekanntlich noch heute die meisten Computerprogramme rasch an ihr Ende kommen.

P ist eine Gruppe, und die viele verschiedenen Zustände annehmen kann. Hier sitzt ein Gedanklicher Grundfehler deinerseits. Damit deine Formel Stimmt, müsste P mit Ja oder Nein beantwortbar sein. P ist aber per definition von mir in dem Posting mit mindestens 3 Werten versehen worden. P ist also kein einheitlicher Wert. Damit kannst du es als Teil der Mengenalgebra behandeln, mit einer Funktion P(x) wobei x die unterschiedlichen Elterntypen darstellt. Du kannst ja gerne mal deinen Professor fragen, ob es einen Weg gibt einen Funktion P(x) mit x element von Elterntypen in eine Boolsche Gleichung zu bringen. Ich glaube darüber könnte man sicher eine Diplomarbeit schreiben, oder schreiben lassen, jenachdem zu welcher Partei man gehört :D
Und wo ist jetzt der Fehler in meiner Formalisierung deiner Aussage? Du hast nichts widerlegt. Denn Eltern bleiben Eltern und also P.
Der denkbare Unterschied auf den du, ich bin mir bei deiner Unklarheit da jedoch nicht so sicher, womöglich hinaus willst, könnte der sein, dass du jetzt stark machen möchtest, dass jene nebulöse Minorität der Eltern, über die du keinerlei Aussagen gemacht hast (!), irgendwie irgendwelche anderen Bedingungen erfüllte oder nicht erfüllte, als die Majoritäts-Eltern P aus deiner Aussage, die die (einzigen) Eltern sind, über die du irgendeine Aussage gemacht hast (vgl. meine Formalisierung), und was somit rein gar nichts an der Formalisierung änderte, die schließlich gerade von den Eltern ausging, über die du eine Aussage gemacht hast. Denn ich sprach nirgends von den Eltern, über die du nicht sprachst.

(Im Übrigen ich hier nicht boolsche Algebra schrieb, sondern aussagenlogische Formalia (z.B. Erfüllung von hinreichenden u/o notwendigen Bedingungen), und man das, was du einen "vielschichtige[n] deutsche[n] Text" nennst, genauso gut unklare Schreibe deinerseits nennen kann, wenn man bedenkt, dass jene vorgeblichen drei Bedeutungen von "Eltern" nicht klargelegt wurden. Wer ist hier also in der Verantwortung?)

PS: Wesentlich schreibt sich immer noch mit t.
 
Last edited:
(Im Übrigen ich hier nicht boolsche Algebra schrieb, sondern aussagenlogische Formalia (z.B. Erfüllung von hinreichenden u/o notwendigen Bedingungen), und man das, was du einen "vielschichtige[n] deutsche[n] Text" nennst, genauso gut unklare Schreibe deinerseits nennen kann, wenn man bedenkt, dass jene vorgeblichen drei Bedeutungen von "Eltern" nicht klargelegt wurden. Wer ist hier also in der Verantwortung?)
Wohl im wesentlichen der, der eine für das Problem(Art der Aussage) unangemessene Formel verwendet, oder?
Ich weiß, du brennst darauf, deine erworbenen Fähigkeiten einzusetzen und uns allen zu demonstieren. Das hast du auch ganz toll gemacht. Das kennt jeder und versteht sicher jeder, der kleine Geschwister oder eigene Kinder hat. Aber ab einem gewissen Alter, sollte man doch wieder einen Problem angemessene Methode nutzen und nicht die, die man selbst gerade gelernt hat. Nur so als Gedanke.
 
@KrystanX

Richtig, man sollte für ein Problem die angemessene Methode und vor allem die angemessene Sprache verwenden- Vor allem sollte man wissen, an welchem Platz (hier: LIT) man welche Methode und welche Sprache anbringt.

"Alles, was gesagt werden kann, kann klar gesagt werden." (LUDWIG WITTGENSTEIN)

Nun hat sich der olle LW daran meistens auch nicht gehalten und war ebenfalls ein berüchtigter verbaler Nebelkerzenwerfer vor dem Herrn- Aber im Vergleich zum Schöpfer der inzw wohl bereits berühmt/berüchtigten "P-T-Z-M-Gleichung" war WITTGENSTEIN ein Ausbund an Klarheit.

Allerdings waren beide- WITTGENSTEIN und der Schöpfer dieser absurden Gleichung- NICHT VON DIESER WELT, sondern jenseits von Schweden.

lg
"rosi" (Johannes)

PS: Allerdings muss man zur teilweisen Ehrenrettung des Liebhabers des überkandidelten Kommentars sagen: Jugendschutz und Sorgerecht sind tatsächlich nicht identisch, obwohl es Schnittmengen gibt.
Allerdings hat der bundesdeutsche Jugendschutz nicht viel mit Zensur zu tun, schon gar nicht mit Zensur im obrigkeitsstaatlichen Sinne.
Aber das alles kann man wesentlich einfacher, kürzer und verständlicher erläutern.
 
Last edited:
Was du wolle?

Wohl im wesentlichen der, der eine für das Problem(Art der Aussage) unangemessene Formel verwendet, oder?
Ich wiederhole mich ungern: Mag alles strunzdoof sein, was ich da geschrieben habe, und wenn du das erkannt hast, dann frage ich mich, warum du mir nicht verraten möchtest, wieso dem so sei? (Gegenseitige Kritik ist es schließlich, die uns voranbringt: Und dass dein P(x) gegenstandslos ist, weil du über ein solches nichts sagtest, zeigte ich oben.)

Wie oben gesagt: Ich habe lediglich deine Elternaussage formalisiert, um einsichtiger zu machen, wieso sie m.E. nicht stimmen kann, weil vorherige prosaische Versuche offenbar zu kurz griffen.

Ich weiß, du brennst darauf, deine erworbenen Fähigkeiten einzusetzen und uns allen zu demonstieren. Das hast du auch ganz toll gemacht. Das kennt jeder und versteht sicher jeder, der kleine Geschwister oder eigene Kinder hat. Aber ab einem gewissen Alter, sollte man doch wieder einen Problem angemessene Methode nutzen und nicht die, die man selbst gerade gelernt hat. Nur so als Gedanke.
Wieder lenkst du ab, dieses Mal mit persönlichen Vorhaltungen. Was soll das bezwecken?
Ich weiß nur, was es nicht bezweckt: die "Auflösung" deines Aussagenproblems zur Zensur.

Unwiderlegt bleibt es wie es bleibt: Was du bzgl. Erpan und Zensur und Eltern gesagt hast, kann nicht stimmen.
Und da das dich nicht zu jucken scheint, nehme ich an, das dir an der Sache eh nicht so viel liegt, als dass du ernsthaft Gedanken darauf verwenden würdest wollen, was dir auch schon Erpan attestierte, als du ihm wieder und wieder mit irgendwelchen unausgegorenen (Nicht-)Einwänden kamst. Jeder wie er beliebt...
 
Ich wiederhole mich ungern: Mag alles strunzdoof sein, was ich da geschrieben habe, und wenn du das erkannt hast, dann frage ich mich, warum du mir nicht verraten möchtest, wieso dem so sei? (Gegenseitige Kritik ist es schließlich, die uns voranbringt: Und dass dein P(x) gegenstandslos ist, weil du über ein solches nichts sagtest, zeigte ich oben.)

Auden, wenn du weiterhin mit Aussagen kommst, die keiner getätigt hat und gleichzeitig ignorierst, was DU geschrieben hast, brauchst du uns nicht damit kommen, dass DU irgendetwas bewiesen hättest.


Ich habe lediglich deine Elternaussage formalisiert, um einsichtiger zu machen, wieso sie m.E. nicht stimmen kann, weil vorherige prosaische Versuche offenbar zu kurz griffen.

Und genau damit bist du gescheitert, mein lieber Auden.

Krystan schrieb: "Viele Eltern sind nicht in der Lage oder Willes für ihre Kinder zu sorgen, geschweige denn sie zu Schützen. Z.b. Weil Eltern Arbeiten müssen, oder einfach weil sie Psychisch nicht in der Lage dazu sind. Wenn du das willst, sind wir wieder in einem Zeitalter wo die Eltern die absolute Macht über ihre Kinder hatten. Und das war kein humanes Zeitalter."

Deine Antwort darauf:" [du] widersprichst ... dir selbst, wenn du zum einen behauptest, dass das Gros der Eltern nicht in der Lage sei, ihre Kinder zu schützen (für sie zu sorgen usw.), und du zugleich unterstellst, dass, falls die Eltern für den Schutz ihrer Kinder, wie es Erpan fordert, wieder selber zuständig seien, die Eltern dann also "absolute Macht" über die Kinder besäßen. Wie geht das zusammen: ohnmächtige Eltern mit absoluter Macht"

Wir haben noch nicht einmal geklärt, was Macht bedeutet, geschweige denn absolute Macht, wir haben nicht geklärt, ob "sorgen" von dir und Krystan gleichermassen begrifflich verwendet wird (du hast lediglich behauptet, DU und ERPAN würden unter "sorgen" den Jugendschutz verstehen...), das Wort "ohnmächtig" hast DU verwendet, Krystan hat die Lage hingegen verständlich umschrieben. Zudem hat P, wie Krystan ganz richtig schreibt, 3 Zustände:

1. Eltern müssen arbeiten, haben so keine Zeit (-t) für M (Erziehung/Schutz der kinder), deshalb -M. Sind aber, wenn sie Zeit hätten, in der Lage, M auszuführen, also F (nicht überfordert).
2. Eltern arbeiten oder nicht, hätten Zeit oder nicht (t(x)), sind aber überfordert (-F), also nicht in der Lage, M auszuführen (-M)
3. Eltern mit t(x) sind F(x), aber M.

So und nun sag mir: was ist in der Gleichung absolute Macht?

Laut Krystan (wenn ich ihn richtig verstehe) ist absolute Macht gleich M, und es gilt die Gleichung F+t=M. In Punkt 1 haben wir aber F-t= -M, und in Punkt 2 gilt -F=-M (hier hättest du ihn widerlegt), bei Punkt 3 haben wir hingegen 2 Unbekannte, aber M als Ergebnis, was dich zu den Schluss kommen lässt, in Punkt 3 MÜSSEN t und F immer positiv sein, sonst -M. Doch in Punkt 3 heisst es, dass EGAL ob t oder F positiv oder negativ sind, es gilt immer M. Sollte Krystan da falsch liegen, hiesse das:

1. Damals hatten die Eltern noch die Zeit, sich um die Erziehung ihrer Kinder selbst zu kümmern und waren nie überfordert.

oder

2. Die Eltern hatten immer nur soviel absolute Macht über die Erziehung ihrer Kinder, wie sie auch Zeit und Fähigkeit dafür hatten. Oder anders gesagt: die, die keine Zeit hatten und überfordert waren, hatten damals auch keine Macht über die Erziehung ihrer Kinder.

Irgendwie liegst du richtig, aber irgendwas stimmt auch nicht.

Der Fehler liegt darin, dass in der Gleichung M als nicht teilbar gilt. Sprich: M ist entweder da oder nicht. Positiv oder negativ. In Wirklichkeit ist M aber immer da, die Frage ist nur, wer es besitzt, und zu welchen Teilen.

Betrachten wir die Erziehung des Kindes mal als Aktiengesellschaft. Am Anfang halten die Eltern die absolute Zeit-und-Fähigkeit-Aktienmehrheit an der Erziehung ihres Kindes. Es kommt in den Kindergarten, dieser Kindergarten bekommt Aktien. Nun brauchen die Eltern aber mehr Zeit für ihren Job, und so bekommt der Kindergarten oder die Schule (in a perfect world, wohlgemerkt ;)) mehr Aktien, und eines Tages hat die Schule die Aktien-Mehrheit an der Erziehung ihres Kindes. Sagen wir mal unsere Eltern haben jetzt 300 Aktien, die Schule hat 600.

Nun legt der Staat fest, dass Schulen keinerlei derartige Aktien besitzen dürfen, und die Schule verkauft ihre Aktien am freien Markt. Es gibt hunderte von Kleinaktionären an der Erziehung ihrer Kinder, die Eltern haben mit ihren 300 aber die Mehrheit. Im Klartext: sie haben die absolute Macht, weil absolute Mehrheit über diese AG. Soweit, so gut. Sie brauchen aber Zeit für ihren Job, also verkaufen sie sie wieder. Mit jeder ver- oder gekauften Aktie ändert sich das Machtverhältnis zu ihrer AG.

Nun ist das aber eine AG, die 900 Aktien besitzt. Nehmen wir nun mal eine AG, die - aufgrund mangelnder Fähigkeit, also Überforderung, nur 610 Aktien besitzt. Die Schule hat aber einen Plan, wonach sie von jedem Kind, dass sie betreut, 600 Aktien besitzen muss. Die Eltern tragen zum Schluss also nur 10 Aktien an der Erziehung ihres Kindes. Dann kommt der Staat mit seinem Keine-Aktien-an-Schulen-Gesetz an, und die Schule muss ihre Aktien an der Erziehung des Kindes loswerden. Verkauft sie die am freien Markt, hat jeder Dussel, der mehr als 10 Aktien besitzt, mehr Macht über die Erziehung des Kindes als die Eltern. Verkauft sie sie an die Eltern, überfordert sie diese, womit die Aktien auch auf den freien Markt wandern.

Den Fall, der auf 3 zutrifft, bedeutet: Eltern geben gesetzlich geregelt nie so viele Aktien ab, dass ihre absolute Aktien-Mehrheit gefährdet ist. Wenn sie also 900 Aktien haben, kriegt die Schule höchstens 449, wenn sie nur 610 haben, höchstens 304. Die Eltern können auch entscheiden, dass die Schule gar keine Aktien bekommt, das Kind also gar nicht zur Schule geht. Während in den ersten beiden Fällen gilt "Wer der Schule weniger als 600 Aktien zur Verfügung stellt, den wird die Aktienmehrheit entzogen (das Kind weggenommen), weil die Eltern weder genügend Zeit noch Fähigkeit haben, das Kind zu erziehen " , gilt im Beispiel 3 "Die Eltern haben immer die absolute Mehrheit, selbst wenn sie nur 3 Aktien besitzen".

Wir haben also Eltern, die, freiwillig oder nicht, die absolute Macht über die Erziehung ihres Kindes haben, auch wenn sie diese Macht mangels Zeit oder Fähigkeit weder richtig nutzen können noch wollen. Was zu beweisen war.

Nun widerleg mich mal.
 
Last edited:
@Popping Tom (Posting 231)

Kompliment.

Zudem hast du mir mit diesem Posting die Arbeit abgenommen. Ich war grade dabei, so etwas zu schreiben.

Danke.

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Differenzen

Im Grunde geht es hier doch nur darum:
(a) Was zensiert wird
(b) Wie zensiert wird

Das hat "Popping Tom" in Posting 79 prima auf den Punkt gebracht.

Was "Erpan" stört ist die Tatsache, dass er als Erwachsener aufgrund des Jugendschutzes an gewisse Infos nicht kommt (Posting 118)
Zugleich deutet "Erpan" im selben Posting eine mögliche Lösung an: Das Einrichten einer Suchmaschine für unter 18Jährige.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Was ich an dieser Seite (weiß)kreuz.net interessant finde.
Sie wirbt damit, dass sie in Deutschland verfolgt und Zensiert wird.
Die Seite wird nicht zensiert – oder höchstens in Schulen -, weil mächtige Leute dahinter stehen. Was die Zensieren nennen, ist das Ignorieren – sie beschweren sich dauernd, dass sie totgeschwiegen werden, sprich in der öffentlichen Meinung nicht wahrgenommen werden.

Was "Erpan" stört ist die Tatsache, dass er als Erwachsener aufgrund des Jugendschutzes an gewisse Infos nicht kommt (Posting 118)
Zugleich deutet "Erpan" im selben Posting eine mögliche Lösung an: Das Einrichten einer Suchmaschine für unter 18Jährige.
Das ist leider nicht die ganze Wahrheit, denn für Erwachsene gibt es den § 184a, der bewirkt, dass auch bei einer Suchmaschine für Erwachsene Ergebnisse unterdrückt werden. Das gleiche gilt auch für eine Reihe von anderen Paragraphen (z.B. 86, 86a, 130, 130a und 131).
 
Zensur: Wie sie in Deutschland funktioniert - Zitat:

Der Film mit den "Bekenntnissen eines Mörders", wie Der lachende Mann im Untertitel hieß, lief 1966 auf dem Dokumentarfestival in Leipzig und anschließend in 37 Ländern, durfte aber in Westdeutschland nicht gezeigt werden. Der Freiburger Pazifist Helmut Soeder, der den Film trotzdem vorgeführt hatte, wurde mit einer Geldstrafe von 1000 Mark belegt, weil der Verdacht bestand, dass der Film "in seiner Tendenz gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist".


Am 2.11. um 21:05 zeigt nun Arte diesen Film. Die Sendung wird sogar am 05.11.2011 um 16:55 und am 08.11.2011 um 10:55 wiederholt. Fein, da können jetzt auch Kinder zuschauen.

Aber: Kriegt Helmut Soeder jetzt das Geld womöglich zurück? :D
 
Zensur: Wie sie in Deutschland funktioniert - Zitat:

Der Film mit den "Bekenntnissen eines Mörders", wie Der lachende Mann im Untertitel hieß, lief 1966 auf dem Dokumentarfestival in Leipzig und anschließend in 37 Ländern, durfte aber in Westdeutschland nicht gezeigt werden. Der Freiburger Pazifist Helmut Soeder, der den Film trotzdem vorgeführt hatte, wurde mit einer Geldstrafe von 1000 Mark belegt, weil der Verdacht bestand, dass der Film "in seiner Tendenz gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist".


Am 2.11. um 21:05 zeigt nun Arte diesen Film. Die Sendung wird sogar am 05.11.2011 um 16:55 und am 08.11.2011 um 10:55 wiederholt. Fein, da können jetzt auch Kinder zuschauen.

Aber: Kriegt Helmut Soeder jetzt das Geld womöglich zurück? :D
Das wäre doch mal was ;)
 
Ein Film von 1966? Schnee von vorgestern.
Was die Regierung wohl aktuell plant ist viel bedenklicher.
Näheres im Posting 1435 von "RC" im "Wahrhaftigen-Thread.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Ein Film von 1966? Schnee von vorgestern.
Ja - und morgen werden verbotene Filme von heute Schnee von gestern sein.

Aber so leicht kommst du mir nicht davon. Denn: Wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert (und die hat sich seit 60er Jahren in diesem Punkt nicht geändert), dann müsste Arte für das gleiche Vergehen (die Vorführung des gleichen Films), auch belangt werden.

Wenn nicht, dann haben sich die Richter damals geirrt. Beim Justizirrtum muss aber eine Wiedergutmachung für den damals Geschädigten her.

Diese unterschiedliche Behandlung von Filmen, Büchern, Comics, etc. in Lauf der Zeit macht deutlich, wie absurd und zugleich ungerecht das Ganze ist.
 
Das Problem ist doch, das viele Gesetzestexte sehr frei interpretierbar sind. Eine Tatsache, die man leider auch nicht ändern kann, oder vielleicht auch nicht ändern sollte.
1966 war es z.B. auch ein Tabu, Nacktheit im Film zu zeigen. Schneller als der Tod, Braveheart oder Der Untergang, hätten 1966 garantiert nicht so, und schon garnicht in voller Länge gezeigt werden dürfen.

Die wirklich interessante Frage ist aber: können man eine ausreichend große Gruppe zur Abschaffung des §131 und §185a stgb zusammenbringen?

Ich bezweifle das. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt offen dargestellte Gewalt und Pornographie ab. Hinter vorgehaltener Hand sieht es vielleicht anders aus, aber das ist wohl ähnlich wie mit dem Alkohol. Die mehrheit lehnt den übertriebenen Alkoholkonsum ab, auch wenn viele von denen heimlich auch mal einen über den Durst trinken.
 
Ja - und morgen werden verbotene Filme von heute Schnee von gestern sein.

Aber so leicht kommst du mir nicht davon. Denn: Wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert (und die hat sich seit 60er Jahren in diesem Punkt nicht geändert), dann müsste Arte für das gleiche Vergehen (die Vorführung des gleichen Films), auch belangt werden.

Wenn nicht, dann haben sich die Richter damals geirrt. Beim Justizirrtum muss aber eine Wiedergutmachung für den damals Geschädigten her.

Diese unterschiedliche Behandlung von Filmen, Büchern, Comics, etc. in Lauf der Zeit macht deutlich, wie absurd und zugleich ungerecht das Ganze ist.

Bitte um Beachtung: ARTE ist ein Deutsch-Französicher Sender
und in Frankreich gelten andere Gesetzte als in Deutschland.
 
@Erpan: Du zitierst mich verkürzt

Ja - und morgen werden verbotene Filme von heute Schnee von gestern sein.

Aber so leicht kommst du mir nicht davon. Denn: Wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert (und die hat sich seit 60er Jahren in diesem Punkt nicht geändert), dann müsste Arte für das gleiche Vergehen (die Vorführung des gleichen Films), auch belangt werden.

Wenn nicht, dann haben sich die Richter damals geirrt. Beim Justizirrtum muss aber eine Wiedergutmachung für den damals Geschädigten her.

Diese unterschiedliche Behandlung von Filmen, Büchern, Comics, etc. in Lauf der Zeit macht deutlich, wie absurd und zugleich ungerecht das Ganze ist.

Meine Aussage "Schnee von gestern" in P 237 steht im Zusammenhang mit einem Posting von "RC" (1435) im "Wahrhaftigen-Thread"
Nur in diesem Kontext ist meine Aussage richtig zu verstehen.
Das dürfte nicht allzu schwierig zu erkennen sein- Noch nicht einmal für dich, "Erpan." (Grins)

Im Übrigen bringt meines Erachtens "KrystanX" in 242 die Dinge gut auf den Punkt.
Moralvorstellungen ändern sich. Auch das Verständnis dessen, was pornografisch ist und was nicht.
Menschen- und das sind Richter nun einmal auch- machen Fehler und haben Fehler gemacht. Auch in Demokratien. Auch in der BRD.

Wir werden jetzt jede scheinheilige Entscheidung, die seit 1949 jemals in der BRD getroffen wurde, aufspüren und GNADENLOS ANPRANGERN!


lg
"rosi" (Johannes)
Ps: Eine Kleinigkeit hast du übersehen, die wichtig ist ist und auf die PB57 in 243 aufmerksam gemacht hat: ARTE ist ein deutsch-französischer Sender, und da ist die Rechtslage etwas anders als bei einem rein deutschen TV-Sender.
 
Last edited:
Natürlich weiß ich, dass die herrschende Moral auch bei Richtern eine wichtige Rolle spielt. Aber wenn dem so ist, dann muss man das bei den Urteilen berücksichtigen. Zum Beispiel, in dem man sich fragt: Wird dieses Urteil noch in 20 oder 30 Jahren genauso gefällt werden? Und bei Urteilen über Pornografie wird man diese Frage verneinen müssen - die Vergangenheit hat das gezeigt.

Für alle muss gleiches Recht gelten: Für gleiche Tat gleiches Urteil. Man kann nicht einfach sagen: Gnade der späten Geburt. Das kann man nur sagen, wenn sich ein Gesetz inzwischen geändert hat, wie z.B. das über die Homosexualität: Vorher strafbar, heute nicht mehr.

Aber bei der Pornografie oder der politischen Propaganda hat sich gesetzesmäßig nichts geändert. Das ist der Punkt.

Im Übrigen spielt die französische Beteiligung bei Arte in diesem Fall keine Rolle: Der früher inkriminierte Film ist im Original auf youtube frei verfügbar - würde er immer noch als Bedrohung für die Bundesrepublik betrachtet, hätte ihn google.de (Suchbegriff: „Kongo-Müller“) nicht listen dürfen. :D
 
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