Kachelmann, Assange, Strauss-Kahn - Vergewaltigsvorwurf als Waffe?

Irrtum - daher extra für dich:

In dubio pro reo

Zu deutsch: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die für den Angeklagten jeweils günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können.

Das führt dazu, dass nur der Angeklagten verurteilt werden darf, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht.

Das ist so aber nicht ganz korrekt. Denn im Indizienprozess werden in der Praxis Angeklagte oft verurteilt wenn die Indizien dafür ausreichen. Das macht diese Art des Prozesses auch so schwer.
Im Fall Kachelmann z.B. steht Aussage gegen Aussage. Die gefundenen Beweise sind nicht umbedingt in eine bestimmte Richtung deutbar.
Jetzt geht es im Prozess um die Glaubwürdigkeit. Und sowas ist nun mal per Definition nie frei von Zweifeln.
 
Im Fall Kachelmann z.B. steht Aussage gegen Aussage. Die gefundenen Beweise sind nicht umbedingt in eine bestimmte Richtung deutbar.
Jetzt geht es im Prozess um die Glaubwürdigkeit. Und sowas ist nun mal per Definition nie frei von Zweifeln.
Das ist klar. Deswegen steht in meinem Link auch das:

Ist ein Richter nicht von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen.
Zweifel müssen das Gericht zugunsten des Angeklagten von einer Bestrafung absehen lassen.


Und die Praxis sagt uns: Auch in Indizienprozessen kann ein Richter voll von der Schuld des Angeklagten überzeugt werden, sonst würden solche Prozesse immer mit Freispruch enden, was sie eben nicht tun.

Bis ins 19te Jahrhundert hinein durfte niemand verurteilt werden, der die Tat nicht gestand oder mindestens 2 Zeugen gegen ihn aus sagten. Hatte man keine Zeugen, versuchte man mittels Folter das Geständnis zu erzwingen. Das war keine Lösung, denn unter Folter gestanden auch Unschuldige die Tat, und selbst wenn nicht, also wenn sie der Folter widerstanden, konnten sie nur noch als Krüppel freigelassen werden und in der Bevölkerung galten sie ohnehin weiter als Schuldige.

Da finde ich unser System schon wesentlich besser. Natürlich, dem latent vorhandenen Rachedurst der Bevölkerung wird dadurch nicht immer Rechnung getragen, aber wer will schon die Schuld auf sich nehmen, einen möglicherweise Unschuldigen zu verurteilen.
 
Nachde, z.B. in den usa ca. 30% aller verurteilten todeskandidaten vermutlich unschuldig/nicht in dem Masse schuldig sind, dürfte es bei uns auch nicht so ganz ohne fehler ablaufen. Die meisten Fälle sind ja keine Kapitalverbrechen, oft geht es ja im irgendeine kleine Schlägerei, einen Betrug oder ähnliches. Und dort ist es eben ganz schnell recht schwer fest zu stellen. Auch weil Gerichte mit unter sehr seltsame Rechtsauffassungen haben, wo man eigentlich immer der gearschte ist.

Nur als Beispiel: X schlägt Y, Y weht sich und schlägt X nieder. Nur müsste Y genau an dem Punkt aufhören wo X Y nicht mehr angreift, was in der hitze des Gefechts fast nicht möglich ist. Und da wird es schon wieder schwierig. Wenn ein Richter selbst kampferfahrung hat, wird er Y laufen lassen, wenn er aber selbst gewalt total ablehnt wird er ganz schnell Y wegen Körperverletzung drann kriegen. Rechtsabwegung und Auslegung ist eben oft keine 100% eindeutige Sache. Gerade bei zwischenmenschlichen Konflikten.
 
Lass sie doch, das manche hier nur dumme Parolen von sich geben ist ja hinlänglich bekannt. Solche Aussagen unterstreichen dann ihre nicht vorhandene Intelligenz;)

@ Munachi: Blutwurst gefällig.

@ Ava39: Du willst dich nicht wirklich mit mir anlegen,
falls du jedoch eine andere Intention verspürst, nur zu,
ansonsten bist du mit dem CdF2 mental komplett ausgelastet.
BTW: Read my signature.
PS: Die Signatur ist UNISEX.
 

Ach polarbear, nimm dich mal nicht so wichtig, du bist nicht einmal ein Staubkorn in meinem Universum, unwichtiger geht ein Mensch kaum.
Und ich werde immer wieder was zu dummen Parolen schreiben. Denkst du ich lasse mich von dir einschüchtern??

Und wie immer hast du dich total lächerlich gemacht mit deinem Posting,danke dafür :D Gespräch beendet.:D
Yeppa, der Pawlosche Reflex greift doch immer bei dir,
ich werde es für dich einfacher formulieren.
"Getroffene Hunde heulen."

Jetzt ist das Gespräch beendet,
ab in deinen Kiddy-Club.
:D:D:D
 
Wes wegen kloppt ihr euch denn jetzt eigentlich, Polarbear57, Ava39 und Munachi? Kommt es mir so vor, oder diskutiert ihr gerade wegen nichts?
 
@ Ava39: Du willst dich nicht wirklich mit mir anlegen,
falls du jedoch eine andere Intention verspürst, nur zu,
....
BTW: Read my signature.
PS: Die Signatur ist UNISEX.

Danke, Bärchen, dass du so offen zugibst, ein Idiot zu sein.

Nicht jeder ist unbedingt dazu fähig.
 
Danke, Bärchen, dass du so offen zugibst, ein Idiot zu sein.

Nicht jeder ist unbedingt dazu fähig.

Ach P.T. Du bist wirklich
dümmer als ein Haufen Hundescheiße,
aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Diskussion nicht erwünscht, ich habe
keine Lust mir einen Spaten zu holen,
um mich auf dein Niveau herunter zu
graben, laß es sein.
 
@Kachelmann

Leute, morgen ist für den Wetterfrosch "Jugdement Day".
Mal schauen, wie es ausgeht.
Ich vermute: 1 Jahr Bau ohne Bewährung; was aber nicht die Hauptstrafe sein wird.
Nein, die besteht wohl darin, dass ihn ALICE SCHWARZER viermal pro Woche besucht, und Kachelmann mit ihr über Feminismus und Sexismus diskutieren muss.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Ich persönlich vermute Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Zumindest wenn es mit rechten Dingen zu geht.
Nicht weil er unschuldig oder schuldig ist, sondern einfach weil es keine eindeutigen Beweise gibt und nur die beiden beteiligten Personen wissen, was tatsächlich passiert.
Kachelmann ist vermutlich alles andere, als ein netter Kerl. Vermutlich ist er Beziehungstechnisch sogar ein ziehmliches Arschloch. Aber das ist keine Straftat.
Die Anklägerin ist auf der anderen Seite wohl auch keine Mutter Teresa. Und wie jeder weiß, ist der Hass einer betrogenen Frau nicht zu unterschätzen.
Wenn man den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" berücksichtigt, dann gibt es halt nur dieses eine Urteil. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt das dieser Grundsatz oft nicht wirklich gilt.

Was eine Folter mit Alice Schwarzer angeht, so verstößt das glaube ich gegen die Menschenrechte. Wobei sie wohl jüngere Männer wie Frauen gleichermassen foltern kann :D Wie ihr Disput mit der Familienministerin Schröder gezeigt hat ;)
 
@KrystanX

Ein (Beziehungs)Arschloch zu sein ist keine Straftat- wohl wahr.
Das gilt auch für die Mitgliedschaft in einem virtuellen Bumsforum (Lach)

Freispruch aus Mangel an Beweisen halte ich auch für möglich

Und was ALICE SCHWARZER betrifft: Vielleicht mach ich daraus ne Storyi d Kategorie "Berühmtheiten/Promis": der Wetterfrosch Kachelmann vögelt AS den Feminismus aus dem Hirn.
Die bewegenden Schlußworte von ALICE: "Danke, JÖRG, dass du mich mit deinem Superschwanz endlich erleuchtet hast."

Hey, Leute,ich glaub, die Story schreib ich wirklich (Lach)
lg
"rosi"(Johannes)
 
Wenn man den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" berücksichtigt, dann gibt es halt nur dieses eine Urteil. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt das dieser Grundsatz oft nicht wirklich gilt.
Ja, und wenn es nach Frau Schwarzer gehen sollte, müsste dieser Grundsatz geändert werden in: Im Zweifel für das Opfer. Also gegen den Angeklagten, falls das Opfer eine Frau ist, nehme ich an.

Das mit "im Zweifel für das Opfer" hat sie vor ein paar Tagen in einer Sendung (mit Anne Will oder Maybrit Illner) gesagt und was von "das ist nicht gegen Kachelmann gerichtet" geschwafelt. Sie ist wohl auch die einzige, die das Plädoyer der Staatsanwaltschaft besser fand als die der Verteidiger. Zur ihrer Entschuldigung kann man anführen, dass sie sich schon sehr früh auf die Seite des angeblichen Opfers geschlagen hatte und darüber in Bild, eigentlich ein Erzfeind des Feminismus, berichtete – als offizielle Prozessbeobachterin. Jetzt kann sie nur schwer zurückrudern und wird deswegen bei einem Freispruch sicher von einem Fehlurteil sprechen.

Doch dafür gibt es keine Anzeichen, denn die Richter sind die gleichen, die Kachelmann versagten, sich in Freiheit zu verteidigen – weil sie ihn schon damals für schuldig hielten. Würden sie ihn jetzt freisprechen, müssten sie zugeben, dass sie sich geirrt haben – in dieser Sache sind sie in der gleichen Situation wie Alice Schwarzer.

Kachelmann wird in einem solchen Fall in die Revision gehen und vom Oberlandesgericht in Karlsruhe – das schon über seine Entlassung aus der U-Haft positiv entschieden hatte – einen neuen Prozess (oder was in solchen Fällen üblich ist) verlangen.
 
Da hast du vermutlich nicht unrecht. Allerdings ist es nicht ein Richter alleine sondern 5. Und ich vermute das es einfach 3 zu 2 ausgeht, und er einen Freispruch aus Mangel an Beweisen bekommt. Was technisch ein Freispruch zweiter Klasse ist, bekommt.

Denn wenn sie ihn verurteilen wird es praktisch zu 100% in der nächsten Instanz einkassiert. Und wenn sie ihm einen Freispruch erster Klasse geben, müsste man in der konsiquenz die Anklägerin(Opfer, passt irgendwie nicht so) angeklagt werden. Und dafür gibts eigentlich auch zu wenig.

Also ich vermute einfach "Mangel an Beweisen" ist ein Urteil mit dem alle leben können.

Vermutlich auch Schwarzer, denn so kann sie über das Unrecht lästern :D
 
Da hast du vermutlich nicht unrecht. Allerdings ist es nicht ein Richter alleine sondern 5. Und ich vermute das es einfach 3 zu 2 ausgeht, und er einen Freispruch aus Mangel an Beweisen bekommt. Was technisch ein Freispruch zweiter Klasse ist, bekommt.

Denn wenn sie ihn verurteilen wird es praktisch zu 100% in der nächsten Instanz einkassiert. Und wenn sie ihm einen Freispruch erster Klasse geben, müsste man in der konsiquenz die Anklägerin(Opfer, passt irgendwie nicht so) angeklagt werden. Und dafür gibts eigentlich auch zu wenig.

Also ich vermute einfach "Mangel an Beweisen" ist ein Urteil mit dem alle leben können.

Vermutlich auch Schwarzer, denn so kann sie über das Unrecht lästern :D

Es gibt keinen Freispruch erster und zweiter Klasse mehr.
Ein Freispruch ist ein Freispruch, Basta, Ende & Amen.
 
@KrystanX

...

Und was ALICE SCHWARZER betrifft: Vielleicht mach ich daraus ne Storyi d Kategorie "Berühmtheiten/Promis": der Wetterfrosch Kachelmann vögelt AS den Feminismus aus dem Hirn.
Die bewegenden Schlußworte von ALICE: "Danke, JÖRG, dass du mich mit deinem Superschwanz endlich erleuchtet hast."

Hey, Leute,ich glaub, die Story schreib ich wirklich (Lach)
lg
"rosi"(Johannes)

Das bekommst du glatt hin -lach-
 
Es gibt keinen Freispruch erster und zweiter Klasse mehr.
Ein Freispruch ist ein Freispruch, Basta, Ende & Amen.

Nicht umbedingt. Es ist sozusagen die Fussnote.
Aus mangel an Beweisen bedeutet, das man es ihm nicht nachweisen kann.
Erwisene Unschuld, ist etwas anderes.

Für die Frage ob er Frei ist, ist es unbedeutend, aber für die öffentliche Wahrnehmung ist es etwas anderes. Und gerade bei einem Promiprozess ist das ja oft entscheidend.

Aber ich hatte mal wieder recht: Freispruch aus mangel an Beweisen ist es geworden.

Ich sollte Prophet werden.
 
@KrystanX

Hast du die Urteilsbegründung schon gelesen ???
Dort wird mit keinem Wort "Aus Mangel an Beweisen"
vorgetragen und auch nicht "Wegen erwiesener Unschuld"
Diese Unterscheidung gibt es nicht mehr in der StPO.
 
@Revision

Für den Wetterfrosch wirds vielleicht doch nochmal eng.
Es gibt ne Revision.
Wie mir ne gute Freundin (ne Hardcore-Emanze( -Lach-)) soeben telefonisch versichert hat, steigt deshalb in der "Emma"-Redaktion ne Riesenparty.
AS liegt angeblich schon seit Stunden auf ihrem Schreibtisch,die Meldung von der Revision in der Hand, und ruft immer wieder orgiastisch: "Jaaa, Jaaa, Jaaa..."

Dort hängt angeblich sogar ein Ganzkörpernacktbild von Kachelmann an der Wand, und die Redakteurinnen werfen permanent mit Dart-Pfeilen auf den Schwanz des Wetterfroschs JK
Na, zuzutrauen wär es "Emma." (Lach)
lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
@Freispruch JK

Es war nicht "Aus Mangel an Beweisen" sondern "Im Zweifel für den Angeklagten."
Das Gericht hat klar gesagt, es geht nicht von der Unschuld JKs aus und auch nicht davon, dass die Nebenklägerin gelogen hat.
Die Verdachtsmomente hätten sich im Laufe des Prozesses abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt.
Die Indizien hätte man auch völlig anders deuten können.
Aber so ist das wohl in der Regel bei Indizienprozessen.
Das Urteil ist in meinen Augen korrekt.
"Im Zweifel für das Opfer"- wie AS in einem Interview verlauten ließ, würde unsere Rechtsordnung auf den Kopf stellen.
lg
"rosi" (Johannes)
 
Ich frage mich ob bei der Revision etwas anderes heraus kommen wird, als eine Verschwendung von Steuergeldern die man besser in irgendein Frauenhaus oder Selbstbehauptungskurse für Mädchen/Jungs stecken könnte.
 
Ich frage mich ob bei der Revision etwas anderes heraus kommen wird, als eine Verschwendung von Steuergeldern die man besser in irgendein Frauenhaus oder Selbstbehauptungskurse für Mädchen/Jungs stecken könnte.

Gestern Mittag hat die Staatsanwaltschaft
Mannheim die Revision beim BGH beantragt.

AUF EIN NEUES
 
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