KrystanX
Literotica Guru
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Irrtum - daher extra für dich:
In dubio pro reo
Zu deutsch: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die für den Angeklagten jeweils günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können.
Das führt dazu, dass nur der Angeklagten verurteilt werden darf, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht.
Das ist so aber nicht ganz korrekt. Denn im Indizienprozess werden in der Praxis Angeklagte oft verurteilt wenn die Indizien dafür ausreichen. Das macht diese Art des Prozesses auch so schwer.
Im Fall Kachelmann z.B. steht Aussage gegen Aussage. Die gefundenen Beweise sind nicht umbedingt in eine bestimmte Richtung deutbar.
Jetzt geht es im Prozess um die Glaubwürdigkeit. Und sowas ist nun mal per Definition nie frei von Zweifeln.
Gespräch beendet.