Mohammed-Film in Deutschland verbieten?

@Kater001

Was hältst Du nicht für tragfähig? Dass Inhalte US-amerikanischer Server in Deutschland strafrechtlich relevant sein können, oder in Pakistan? Oder beides?

Dass man den Ersteller pakistanischem Recht unterwerfen kann, weil das Video durch "YouTube" in Pakistan empfangen werden kann.
Das halte ich nicht für tragfähig.
Pakistan kann- wie alle anderen Länder auch- den Zugang für das pakistanische Netz sperren, wenn sie das wollen, und das haben sie wohl auch bereits getan.
Weiter gehen die rechtlichen Möglichkeiten von Pakistan nicht.

Der Produzent des Films ist amerikanischer Staatsbürger.
Eine abwegige Vorstelllung, man könnte ihm pakistanischem Recht unterwerfen.
Das ist völlig abwegig und völlig unmöglich.
 
Last edited:
Dass man den Ersteller pakistanischem Recht unterwerfen kann, weil das Video durch "YouTube" in Pakistan empfangen werden kann.
Das halte ich nicht für tragfähig.
Pakistan kann- wie alle anderen Länder auch- den Zugang für das pakistanische Netz sperren, wenn sie das wollen, und das haben sie wohl auch bereits getan.
Weiter gehen die rechtlichen Möglichkeiten von Pakistan nicht.

Warum können aber Veröffentlichungen US-amerikanischer Server nach deutschem Recht belangt werden?
 
@kater001

Warum können aber Veröffentlichungen US-amerikanischer Server nach deutschem Recht belangt werden?

Das kann dir u.a. "Polarbaer57" en Detail erklären.

Zum Mohammed-Video:
Noch einmal: Der Produzent des Videos ist US-Staatsbürger. Es ist völlig ausgeschlossen, ihn pakistanischem Recht zu unterwerfen.
Man unterliegt in aller Regel dem Recht, dessen Staatsbürgerschaft man hat.
Die Amis haben ihn verhört, und nach einigen Stunden wieder gehen lassen.
Weil alles okay war.
Er hat nur von seinem Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, was ihm nach US-Recht als US-Bürger zusteht.
 
@pb57

Können sie das denn ???

Du sprichst da ein interessantes Thema an, das hier schon öfters kontrovers diskutiert wurde.
Vielleicht kannst du da Licht ins Dunkel bringen.

Problematik: Wo steht der Server? Was für ne Plattform ist es? Welches Recht gilt?

Kürzlich sorgte ein Fall für Furore: Einem Frankfurter Verwaltungsrichter gelang es, "Facebook"; ein US-Unternehmen; zur Herausgabe von IP-Adressen zu zwingen.
Fall: 2 Jungs hatten über "Facebook" in Germany einen Bankraub in Germany verabredet und den auch ausgeführt.
Das Gericht wendete sich allerdings an die Europa-Zentrale von "Facebook", die in Irland steht.

Zurück zu LIT:
Es ist ne US-Seite, die US-Recht unterliegt.
Wir deutschen User posten aber von Germany aus.
Nun gelten meines Wissens im Netz dieselben Gesetze wie i d Realität auch; bsp. bei Delikten wie "Beleidigung", "Üble Nachrede", "Verleumdung", etc...

Finden diese nach deutschem Recht anzeigbaren und stafbaren Delikte bei der deutschen Seite von LIT nun statt von deutschem Boden aus, von einem PC aus, dessen IP in Deutschland ist: Welches Recht gilt???

"PB57", ich hoffe, ich habs deutlich genug formuliert?
Vielleicht kann man diese Fragen endlich mal klären?
 
Du sprichst da ein interessantes Thema an, das hier schon öfters kontrovers diskutiert wurde.
Vielleicht kannst du da Licht ins Dunkel bringen.

Es werde Licht !


Problematik: Wo steht der Server? Was für ne Plattform ist es? Welches Recht gilt?

Der Server steht in den U.S.A.
Daher gilt auch nur das US-Recht


Kürzlich sorgte ein Fall für Furore: Einem Frankfurter Verwaltungsrichter gelang es, "Facebook"; ein US-Unternehmen; zur Herausgabe von IP-Adressen zu zwingen.
Fall: 2 Jungs hatten über "Facebook" in Germany einen Bankraub in Germany verabredet und den auch ausgeführt.
Das Gericht wendete sich allerdings an die Europa-Zentrale von "Facebook", die in Irland steht.

Da Irland zur EU gehört hatte das
Rechtshilfeersuchen mehr Nachdruck.
In den U.S.A. wäre das ins Leere gelaufen.


Zurück zu LIT:
Es ist ne US-Seite, die US-Recht unterliegt.
Wir deutschen User posten aber von Germany aus.
Nun gelten meines Wissens im Netz dieselben Gesetze wie i d Realität auch; bsp. bei Delikten wie "Beleidigung", "Üble Nachrede", "Verleumdung", etc...

Wir posten zwar von Deutschland aus, aber eine evtl. Straftat
wird erst ersichtlich nach Verarbeitung durch den Server in
den U.S.A.
Daher liegt das Zugriffsrecht beim Heimatland der Server.


Finden diese nach deutschem Recht anzeigbaren und stafbaren Delikte bei der deutschen Seite von LIT nun statt von deutschem Boden aus, von einem PC aus, dessen IP in Deutschland ist: Welches Recht gilt???

Siehe obige Antwort.

"PB57", ich hoffe, ich habs deutlich genug formuliert?
Vielleicht kann man diese Fragen endlich mal klären?
 
Wir deutschen User posten aber von Germany aus.
Nun gelten meines Wissens im Netz dieselben Gesetze wie i d Realität auch; bsp. bei Delikten wie "Beleidigung", "Üble Nachrede", "Verleumdung", etc...

Finden diese nach deutschem Recht anzeigbaren und stafbaren Delikte bei der deutschen Seite von LIT nun statt von deutschem Boden aus, von einem PC aus, dessen IP in Deutschland ist: Welches Recht gilt???
Beleidigt und verleumdet werden können nur reale Personen/Institutionen, etc. Einen Nick, hinter dem sich eine reale Person befindet, kann nicht strafrelevant beleidigt etc. werden, es sei denn, diese reale Person ist allgemein bekannt, dass sie diesen Nick benutzt.

Damit du, Rosi, irgendetwas beim Gericht erreichen könntest, müsstest du hier in diesem Forum bekannt geben, wer du real bist (Name, Adresse, etc.). Erst ab diesem Zeitpunkt, könnte man vielleicht per Gerichtsbeschluss erreichen, dass die IP-Adressen des Täters herausgegeben wird. Da wir aber keine Vorratdatenspeicherung haben, wäre auch dies zwecklos. Dazu kommt, dass die US-Seiten grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Anonymität ihrer Nutzer aufzuheben – es gibt meines Wissens nur eine Ausnahme: Reale Kinderschändung in Bildern, nicht aber bei fiktiven Texten, Bildern.

Ich schätze, dass ist auch der Grund, warum du, Rosi, dich hier so oft so ungebührlich benimmst: Du weißt, dir kann nichts passieren.
 
@pb57


Es werde Licht !




Der Server steht in den U.S.A.
Daher gilt auch nur das US-Recht




Da Irland zur EU gehört hatte das
Rechtshilfeersuchen mehr Nachdruck.
In den U.S.A. wäre das ins Leere gelaufen.




Wir posten zwar von Deutschland aus, aber eine evtl. Straftat
wird erst ersichtlich nach Verarbeitung durch den Server in
den U.S.A.
Daher liegt das Zugriffsrecht beim Heimatland der Server.




Siehe obige Antwort.

Danke.
Das war kurz und knackig formuliert.
Klare Fragen- Klare Antworten
Aufklärung im besten Sinne, mit der man etwas anfangen kann.
 
Ich orientiere mich da u.a. an dem Essay von "Rosi." Das find ich ziemlich kompetent.
Klar findest du den kompetent – du hast ihn ja selbst geschrieben. :D

PS: Anscheinend weißt du nicht einmal, dass Selbstlob stinkt.
 
Ich schätze, dass ist auch der Grund, warum du, Rosi, dich hier so oft so ungebührlich benimmst: Du weißt, dir kann nichts passieren.

Im schlimmsten Fall droht hier der Platzverweis,
schnelle Mail an Laurel und du bist wieder drin.

Passiert im US-Thread laufend.
 
@pb57

Im schlimmsten Fall droht hier der Platzverweis,
schnelle Mail an Laurel und du bist wieder drin.

Passiert im US-Thread laufend.

Geht bei den LIT-Amis wohl zu, wie auf dem US-Arbeitsmarkt? "Hire + Fire."
Wunderbar amerikanisch.
Das hat was.
 
Heute wurden durch islamische Milizen in Syrien 280 Christen
zu Geiseln genommen, drei wurden inzwischen ermordet aufgefunden,
der arabische Frühling ist nichts anderes als eine Generalmobilmachung
der faschistischen Islamistenverbände und G.W. macht sogar den
Steigbügelhalter, statt Assad zu unterstützen.
 
Bravo!

Polarbear57, der so gern Kommentare zu Untaten der Muslime macht, lässt nun die Hose runter - erst postet er am 05-29-2012, 08:20 PM dies:
Unterstützt der Westen in Syrien die falsche Seite?
Aus Machtpolitischen Erwägungen mag dies fast so scheinen.
Jene ausländischen Mächte die in Syrien die Oposition offen unterstützen sind nicht umsonst Länder und Gruppierungen, die genau entgegengesetze Vorstellungen haben, wie der Westen.
Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien sind ja nicht gerade bekannt für ihr Interesse an Freiheit und Demokratie. Ein Sieg der Oposition könnte aus Machtpolitischen Gesichtspunkten für den Westen die schlechteste Option dastellen. Wieso tut er es trotzdem?
Weil wir fest an die FDGO glauben.
Dann am 06-01-2012, 11:40 PM dies:
Putin der alte Strippenzieher läßt in der UNO im Sicherheitsrat mauern, ist ja
logisch, so lange Assad an der Macht ist, kauft er seine Waffen bei Putin u. Co.
Und heute schimpft er auf Westerwelle:
Heute wurden durch islamische Milizen in Syrien 280 Christen
zu Geiseln genommen, drei wurden inzwischen ermordet aufgefunden,
der arabische Frühling ist nichts anderes als eine Generalmobilmachung
der faschistischen Islamistenverbände und G.W. macht sogar den
Steigbügelhalter, statt Assad zu unterstützen.

Einer, der zuerst voll daneben gelegen ist mit seiner Einschätzung, spielt sich hier jetzt als Besserwisser auf.
 

Es werde Licht !

Der Server steht in den U.S.A.
Daher gilt auch nur das US-Recht

Wir posten zwar von Deutschland aus, aber eine evtl. Straftat
wird erst ersichtlich nach Verarbeitung durch den Server in
den U.S.A.
Daher liegt das Zugriffsrecht beim Heimatland der Server.

Lieber Polarbear57,
bitte verkaufe Deine Vermutungen nicht als Tatsachen, und dilettiere nicht in Sachen Juristerei. Natürlich ist die Sache nicht so einfach, siehe bspw. folgenden Beitrag:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wann-gillt-welches-Recht-Serverstandort-oder-Inhaber-__f36986.html
Eine kurze Zusammenfassung:
Begeht jemand mit (Wohn)sitz Deutschland eine Straftat via ausländischem Server begeht, gilt deutsches Recht. Das betrifft den gegenständlichen Fall nicht.
Aber: Hat jemand seinen Sitz im Ausland, der Server steht auch im Ausland, aber der Taterfolg tritt in Deutschland ein, ist auch deutsches Recht anwendbar. Für den konkreten Fall bedeutet das, dass wenn Blasphemie in Deutschland strafbar wäre, könnte theoretisch auch ein US-Bürger, der blasphemische Inhalte über einen US-Server verbreitet, in Deutschland angeklagt werden. Dasselbe gilt natürlich, wenn man in den vorigen Satz statt Deutschland Pakistan einsetzt. Daher ist Deine Aussage "Der Server steht in den USA. Daher gilt auch nur das US-Recht" grundfalsch; der Satz "Wir posten zwar von Deutschland aus, aber eine evtl. Straftat
wird erst ersichtlich nach Verarbeitung durch den Server in den U.S.A." ist sogar völlig absurd.

Der Grund, warum nicht laufend US-Bürger bspw. wegen NS-Wiederbetätigung auf US-Servern angeklagt werden, ist nicht in der grundsätzlichen Rechtslage zu finden sondern allein in der Tatsache, dass die Täter von ihrem Heimatland niemals ausgeliefert werden würden.

Deiner hier publizierten Rechtsmeinung hast Du ja selbst in leider gelöschten Thread "Wo ist Rosi hin?" deutlich widersprochen. Als KrystanX einen Link zu einem Blog eingefügt hat, in dem er eine Mail oder PM von rosettenfreak alias barry diamond veröffentlicht hat, hast ausgerechnet Du auf die angebliche Strafbarkeit dieser Handlung in Deutschland verwiesen und wörtlich einen Screenshot zwecks "Beweissicherung" gemacht. Würde Deine hier vertretene Rechtsmeinung stimmen, wäre Deine so großspurig angepriesene Aktion rechtlich völlig irrelevant, da alle betroffenen Server (sowohl jener von Literotica als auch jener des KrystanX-Blogs) in den USA stehen.

Umgelegt auf den aktuell hier besprochenen Fall (und damit zurück zum Thema) heißt das zusammengefasst:
* Ein blasphemisches Video, das ein US-Bürger über einen US-Server verbreitet hat, kann, sofern man der Meinung deutscher Höchstgerichte zu internationalem Recht folgt, auch in Pakistan strafrechtlich relevant sein, da dort Blasphemie strafbar ist.
* Die Verfolgung des Täters ist trptzdem quasi unmöglich, weil ihn die USA niemals an Pakistand ausliefern würden.
* Der Aufruf zum Mord durch einen pakistanischen Minister ist in keinem Fall durch irgendein Recht gedeckt, da es keinen Gerichtsprozess gegeben hat und kein Urteil. Selbst wenn es ein Urteil gegeben hätte, könnte nur die Exekutive jenes Staates, das es ausgesprochen hat, dieses vollziehen, niemals aber einfache Bürger, die sich irgendwo auf der Welt befinden und einem Aufruf eines Ministers folgen. Letzteres wäre klassische Lynchjustiz.

Ganz abgesehen davon: Eine Strafbarkeit von Blasphemie ist in einem freiheitlichen, demokratischen Staat mit Religionsfreiheit (wie es Deutschland ja sein will) abzulehnen, da das Recht einzelner Glaubensangehöriger, vor der Beleidigung ihrer Religion (nicht ihrer Person) geschützt zu werden, durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung weit überwogen wird.
 
@Erpan

Polarbear57, der so gern Kommentare zu Untaten der Muslime macht, lässt nun die Hose runter - erst postet er am 05-29-2012, 08:20 PM dies:Dann am 06-01-2012, 11:40 PM dies:Und heute schimpft er auf Westerwelle:

Einer, der zuerst voll daneben gelegen ist mit seiner Einschätzung, spielt sich hier jetzt als Besserwisser auf.

Kurz-und Fehlschlüße von dir über PB57s Positionen zum Thema Syrien. Der "Eisbär" hatte deine Behauptungen hier ja schon korrigiert.
 
Lieber Polarbear57,
bitte verkaufe Deine Vermutungen nicht als Tatsachen, und dilettiere nicht in Sachen Juristerei. Natürlich ist die Sache nicht so einfach, siehe bspw. folgenden Beitrag:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wann-gillt-welches-Recht-Serverstandort-oder-Inhaber-__f36986.html
Eine kurze Zusammenfassung:
Begeht jemand mit (Wohn)sitz Deutschland eine Straftat via ausländischem Server begeht, gilt deutsches Recht. Das betrifft den gegenständlichen Fall nicht.
Aber: Hat jemand seinen Sitz im Ausland, der Server steht auch im Ausland, aber der Taterfolg tritt in Deutschland ein, ist auch deutsches Recht anwendbar. Für den konkreten Fall bedeutet das, dass wenn Blasphemie in Deutschland strafbar wäre, könnte theoretisch auch ein US-Bürger, der blasphemische Inhalte über einen US-Server verbreitet, in Deutschland angeklagt werden. Dasselbe gilt natürlich, wenn man in den vorigen Satz statt Deutschland Pakistan einsetzt. Daher ist Deine Aussage "Der Server steht in den USA. Daher gilt auch nur das US-Recht" grundfalsch; der Satz "Wir posten zwar von Deutschland aus, aber eine evtl. Straftat
wird erst ersichtlich nach Verarbeitung durch den Server in den U.S.A." ist sogar völlig absurd.

Der Grund, warum nicht laufend US-Bürger bspw. wegen NS-Wiederbetätigung auf US-Servern angeklagt werden, ist nicht in der grundsätzlichen Rechtslage zu finden sondern allein in der Tatsache, dass die Täter von ihrem Heimatland niemals ausgeliefert werden würden.

Deiner hier publizierten Rechtsmeinung hast Du ja selbst in leider gelöschten Thread "Wo ist Rosi hin?" deutlich widersprochen. Als KrystanX einen Link zu einem Blog eingefügt hat, in dem er eine Mail oder PM von rosettenfreak alias barry diamond veröffentlicht hat, hast ausgerechnet Du auf die angebliche Strafbarkeit dieser Handlung in Deutschland verwiesen und wörtlich einen Screenshot zwecks "Beweissicherung" gemacht. Würde Deine hier vertretene Rechtsmeinung stimmen, wäre Deine so großspurig angepriesene Aktion rechtlich völlig irrelevant, da alle betroffenen Server (sowohl jener von Literotica als auch jener des KrystanX-Blogs) in den USA stehen.

Umgelegt auf den aktuell hier besprochenen Fall (und damit zurück zum Thema) heißt das zusammengefasst:
* Ein blasphemisches Video, das ein US-Bürger über einen US-Server verbreitet hat, kann, sofern man der Meinung deutscher Höchstgerichte zu internationalem Recht folgt, auch in Pakistan strafrechtlich relevant sein, da dort Blasphemie strafbar ist.
* Die Verfolgung des Täters ist trptzdem quasi unmöglich, weil ihn die USA niemals an Pakistand ausliefern würden.
* Der Aufruf zum Mord durch einen pakistanischen Minister ist in keinem Fall durch irgendein Recht gedeckt, da es keinen Gerichtsprozess gegeben hat und kein Urteil. Selbst wenn es ein Urteil gegeben hätte, könnte nur die Exekutive jenes Staates, das es ausgesprochen hat, dieses vollziehen, niemals aber einfache Bürger, die sich irgendwo auf der Welt befinden und einem Aufruf eines Ministers folgen. Letzteres wäre klassische Lynchjustiz.

Ganz abgesehen davon: Eine Strafbarkeit von Blasphemie ist in einem freiheitlichen, demokratischen Staat mit Religionsfreiheit (wie es Deutschland ja sein will) abzulehnen, da das Recht einzelner Glaubensangehöriger, vor der Beleidigung ihrer Religion (nicht ihrer Person) geschützt zu werden, durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung weit überwogen wird.

Ich habe dein Posting einer Staatsanwälten zum lesen überlassen,
sie war von soviel Borniertheit dermaßen geschockt, dass wir sie
immer noch mit 100% O² beatmen müssen um den Lachkrampf
zu unterbrechen.
 
Ich habe dein Posting einer Staatsanwälten zum lesen überlassen,
sie war von soviel Borniertheit dermaßen geschockt, dass wir sie
immer noch mit 100% O² beatmen müssen um den Lachkrampf
zu unterbrechen.

Ich stelle fest, dass Du Dich, wie eigentlich in jeder Diskussion, der ich auch beiwohnen durfte, argumentativ in die Sackgasse manövriert hast, und nun eine imaginäre Staatsanwältin, eingebettet in ein gehässiges Posting, dan letzten Versuch darstellt, Dich irgendwie noch rauszuwinden.
 
Ich stelle fest, dass Du Dich, wie eigentlich in jeder Diskussion, der ich auch beiwohnen durfte, argumentativ in die Sackgasse manövriert hast, und nun eine imaginäre Staatsanwältin, eingebettet in ein gehässiges Posting, dan letzten Versuch darstellt, Dich irgendwie noch rauszuwinden.

Sie ist Staatsanwältin beim Kammergericht (OLG)
und sie ist mit mir verwandt, mehr brauchst du
nicht zu wissen.
 
@Erpan

Beleidigt und verleumdet werden können nur reale Personen/Institutionen, etc. Einen Nick, hinter dem sich eine reale Person befindet, kann nicht strafrelevant beleidigt etc. werden, es sei denn, diese reale Person ist allgemein bekannt, dass sie diesen Nick benutzt.

Damit du, Rosi, irgendetwas beim Gericht erreichen könntest, müsstest du hier in diesem Forum bekannt geben, wer du real bist (Name, Adresse, etc.). Erst ab diesem Zeitpunkt, könnte man vielleicht per Gerichtsbeschluss erreichen, dass die IP-Adressen des Täters herausgegeben wird. Da wir aber keine Vorratdatenspeicherung haben, wäre auch dies zwecklos. Dazu kommt, dass die US-Seiten grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Anonymität ihrer Nutzer aufzuheben – es gibt meines Wissens nur eine Ausnahme: Reale Kinderschändung in Bildern, nicht aber bei fiktiven Texten, Bildern.

Ich schätze, dass ist auch der Grund, warum du, Rosi, dich hier so oft so ungebührlich benimmst: Du weißt, dir kann nichts passieren.

Deine Aussagen sind zum grossen Teil juristisch schlicht und einfach falsch. Sagt dir jeder Anwalt, der auf Internet-Recht spezialisiert ist.
Hinter einem Nick steht immer eine reale Person, und die wird in diesem Moment beleidigt, verleumdet, etc...
Es gibt keine anonymisierten Mails.

Inzwischen gehen in Deutschland immer mehr Eltern gegen Mobbing gegen ihre Kinder über "Facebook", "Twitter", etc....vor, und das ist juristisch sehr einfach möglich. Da bekommt der Spam-Filius- bzw. dessen Eltern- ne Abmahnung mit der Androhung eines saftigen Bußgeldes bei Zuwiderhandlung, und schon ist der Käse gegessen.
Und auch bei "Twitter" und "Facebook" verwenden sowohl die Beleidiger wie auch die beleidigten Nicks und Fantasy-Namen bei den Mailadressen.

Ein Betroffener müsste hier im Forum gar nix bekannt geben, wer er real ist. Das müsste er der Forenleitung bekannt geben- aber nicht dem Forum hier.
Richtig an deinem Posting ist, dass US-Seiten nicht verpflichtet sind, die Anonymität ihrer Nutzer aufzuheben, mit Ausnahme der von dir genannten Fälle.
 
Last edited:
@Erpan

Beleidigt und verleumdet werden können nur reale Personen/Institutionen, etc. Einen Nick, hinter dem sich eine reale Person befindet, kann nicht strafrelevant beleidigt etc. werden, es sei denn, diese reale Person ist allgemein bekannt, dass sie diesen Nick benutzt.

Damit du, Rosi, irgendetwas beim Gericht erreichen könntest, müsstest du hier in diesem Forum bekannt geben, wer du real bist (Name, Adresse, etc.). Erst ab diesem Zeitpunkt, könnte man vielleicht per Gerichtsbeschluss erreichen, dass die IP-Adressen des Täters herausgegeben wird. Da wir aber keine Vorratdatenspeicherung haben, wäre auch dies zwecklos. Dazu kommt, dass die US-Seiten grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Anonymität ihrer Nutzer aufzuheben – es gibt meines Wissens nur eine Ausnahme: Reale Kinderschändung in Bildern, nicht aber bei fiktiven Texten, Bildern.

Ich schätze, dass ist auch der Grund, warum du, Rosi, dich hier so oft so ungebührlich benimmst: Du weißt, dir kann nichts passieren.

Zum letzten Satz in deinem Posting: Dass ausgerechnet du nem anderen Mitglied "ungeührliches Benehmen" attestierst, ist nicht ohne Ironie.
Würde man die Postings zusammmenstellen, in denen du, "Erpan", dich ungebührlich benommen hast, würde das auch nen eigenen Thread mit ner stattlichen Anzahl an Postings ergeben.
Also, wer im Glashaus sitzt...
 
Deine Aussagen sind zum grossen Teil juristisch schlicht und einfach falsch. Sagt dir jeder Anwalt, der auf Internet-Recht spezialisiert ist.
Hinter einem Nick steht immer eine reale Person, und die wird in diesem Moment beleidigt, verleumdet, etc...
Es gibt keine anonymisierten Mails.

Inzwischen gehen in Deutschland immer mehr Eltern gegen Mobbing gegen ihre Kinder über "Facebook", "Twitter", etc....vor, und das ist juristisch sehr einfach möglich. Da bekommt der Spam-Filius- bzw. dessen Eltern- ne Abmahnung mit der Androhung eines saftigen Bußgeldes bei Zuwiderhandlung, und schon ist der Käse gegessen.
Und auch bei "Twitter" und "Facebook" verwenden sowohl die Beleidiger wie auch die beleidigten Nicks und Fantasy-Namen bei den Mailadressen.
Folgt man Polarbear57's Rechtsansicht, sind alle diese Klagen völlig chancenlos, sofern die Delikte über ausländische Server begangen wurden. ;)
 
Last edited:
Inzwischen gehen in Deutschland immer mehr Eltern gegen Mobbing gegen ihre Kinder über "Facebook", "Twitter", etc....vor, und das ist juristisch sehr einfach möglich.
Sich auf facebook zu berufen ist irreführend, denn facebook toleriert keine falsche Namen oder Nicks – sie werden ohne Vorwarnung gelöscht, sobald die Firma Kenntnis davon hat.


Würde man die Postings zusammmenstellen, in denen du, "Erpan", dich ungebührlich benommen hast, würde das auch nen eigenen Thread mit ner stattlichen Anzahl an Postings ergeben.
Verbreite bitte hier keine Märchen, denn jeder kann nachlesen, dass du, Rosi, die meisten Einträge im Papierkorb und in der Bad Bank hat.
 
Back
Top