Herzog
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@Kater001
Dass man den Ersteller pakistanischem Recht unterwerfen kann, weil das Video durch "YouTube" in Pakistan empfangen werden kann.
Das halte ich nicht für tragfähig.
Pakistan kann- wie alle anderen Länder auch- den Zugang für das pakistanische Netz sperren, wenn sie das wollen, und das haben sie wohl auch bereits getan.
Weiter gehen die rechtlichen Möglichkeiten von Pakistan nicht.
Der Produzent des Films ist amerikanischer Staatsbürger.
Eine abwegige Vorstelllung, man könnte ihm pakistanischem Recht unterwerfen.
Das ist völlig abwegig und völlig unmöglich.
Was hältst Du nicht für tragfähig? Dass Inhalte US-amerikanischer Server in Deutschland strafrechtlich relevant sein können, oder in Pakistan? Oder beides?
Dass man den Ersteller pakistanischem Recht unterwerfen kann, weil das Video durch "YouTube" in Pakistan empfangen werden kann.
Das halte ich nicht für tragfähig.
Pakistan kann- wie alle anderen Länder auch- den Zugang für das pakistanische Netz sperren, wenn sie das wollen, und das haben sie wohl auch bereits getan.
Weiter gehen die rechtlichen Möglichkeiten von Pakistan nicht.
Der Produzent des Films ist amerikanischer Staatsbürger.
Eine abwegige Vorstelllung, man könnte ihm pakistanischem Recht unterwerfen.
Das ist völlig abwegig und völlig unmöglich.
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