Ava39
Kopfologin
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Die anonyme Geburt mal ausgeklammert, welche Gesetzeslage gilt eigentlich für Babyklappen, bzw. was weiß die breite Öffentlichkeit darüber. Das einzige, was bekannt ist, dass zwischen der Ablage des Kindes und dem Klingelsignal für die Schwestern einige Minuten vergehen müssen, damit die ablegende Person nicht erfasst wird, deswegen ist ja auch der Einsatz von Überwachungskameras unzulässig.
ES BLEIBEN FRAGEN ???
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bis jetzt. Nicht einmal die, dass das Jugendamt informiert wird.
Da ist dringend Nachholbedarf.