rosettenfreak
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- Jun 2, 2009
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@Kimber22
So, es ist Unsinn, was ich schreibe??
*lol*
Belege doch mal, warum ich Unsinn schreibe???
Da wäre ich doch mal gespannt....
Ich hab mich sowohl mit deinem Text auseinandergesetzt als auch mit dem von "Zenobit."
Um die Problematik des aktuellen "Kopftuchurteils" einschätzen zu können braucht es Kenntnisse des "Kruzifix-Urteils" von 1995.
Diese beiden Urteile hängen nämlich inhaltlich zusammen.
Und das Gericht hat sein Urteil u.a. mit der "Neutralitätspflicht" des Staates begründet.
Es ist also uninteressant, ob du etwas zur "Neutralitätspflicht" des Staates schreibst oder nicht.
Diesen Punkt muss man mitdenken, will man die Problematik bewerten.
Dasselbe gilt für den Begriff "Negative Religionsfreiheit."
Das alles spielt hier mit eine Rolle.
Und zudem braucht es gewisse Kenntnisse der islamischen Geschichte, Theologie und Tradition.
Und im Lichte dessen ist dann zu entscheiden, ob man dieses Symbol "Kopftuch" nun im Rahmen der Religionsfreiheit im Unterricht zulässt oder nicht???
Ich bin der Meinung, man muss es nicht zulassen und das Gericht hat sich mit dem Urteil keinen Gefallen getan.
Und warum das so ist, habe ich schon mehrfach begründet.
lg
"Rosi" (Johannes)
Das ist doch alles Unsinn, was du schreibst... *heul*...
Es ist sinnlos.... :-(
Viel gescheiter wäre es gewesen, wenn du dich mit dem Text von Zenobit auseinandergesetzt hättest...
So, es ist Unsinn, was ich schreibe??
*lol*
Belege doch mal, warum ich Unsinn schreibe???
Da wäre ich doch mal gespannt....
Ich hab mich sowohl mit deinem Text auseinandergesetzt als auch mit dem von "Zenobit."
Um die Problematik des aktuellen "Kopftuchurteils" einschätzen zu können braucht es Kenntnisse des "Kruzifix-Urteils" von 1995.
Diese beiden Urteile hängen nämlich inhaltlich zusammen.
Und das Gericht hat sein Urteil u.a. mit der "Neutralitätspflicht" des Staates begründet.
Es ist also uninteressant, ob du etwas zur "Neutralitätspflicht" des Staates schreibst oder nicht.
Diesen Punkt muss man mitdenken, will man die Problematik bewerten.
Dasselbe gilt für den Begriff "Negative Religionsfreiheit."
Das alles spielt hier mit eine Rolle.
Und zudem braucht es gewisse Kenntnisse der islamischen Geschichte, Theologie und Tradition.
Und im Lichte dessen ist dann zu entscheiden, ob man dieses Symbol "Kopftuch" nun im Rahmen der Religionsfreiheit im Unterricht zulässt oder nicht???
Ich bin der Meinung, man muss es nicht zulassen und das Gericht hat sich mit dem Urteil keinen Gefallen getan.
Und warum das so ist, habe ich schon mehrfach begründet.
lg
"Rosi" (Johannes)
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