Inzest

welche ich an diese Beiträge verschwendet habe. Soll jemand über Inzest lesen, wenn er mag und es ihn geil macht. Höre ich im Reallife davon, zeige ich diese Leute an.
Wie wahr, wie wahr! :mad:
Dann versuch ich mal, ein wenig im Thema voran zu kommen^^

Denn eigentlich, find ich, sind da schon einige Dinge dran, die auseinander gehalten gehören. (das ist die berühmte Sache mit den Äpfeln und Birnen.. --> wenn man die in einen Topf wirft, kommt Apfel-Birnen-Mus raus.... :D)

Also ich würde zum Thema Inzest-Geschichten einmal gerne drei Bereiche auseinander halten wollen: (alles nur meine Interpretationen, jetzt nicht alles gegengecheckt, ich bin Wirtschaftler, also auf diesem Gebiet auch nur informierter Laie....)

1) einmal die klare Pädophilie. Das ist, würd ich mal sagen, Sexuelle Anziehung durch Kinder von, sagen wir mal <13 Jahre.... Das ist eine (lt meinem aktuellen Stand, leider unheilbare) Störung der sexuellen Präferenz; die verursacht bei ausgeführter und sogar schon versuchter Tathandlung massivste Schädigungen vor allem bei den missbrauchten Kindern; meistens auch noch im sozialen Umfeld. Also da gibt's nix drüber zu diskutieren.
Zudem: die meisten Pädophilen wissen ja auch, dass 'irgendwas nicht' mit ihnen stimmt... --> Also, nur für den Fall, wer sich sexuell angezogen fühlt von, sagen wir fünf- oder sechsjährigen Mädchen --> da ist der einzige Weg direkt zu einem darauf spezialisierten Psychiater. Mit Medikamenten ist diese Störung in den Griff zu bekommen....
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-382012/reden-bevor-es-zu-spaet-ist/
 
2) würde ich einmal die ganze Gruppe der in der Kategorie "Inzest" veröffentlichten Stories nehmen. (Aus meiner Sicht ist da oft einfach nur der Kategorien-Titel falsch)

Da hab ich meine Meinung gerade von Grundauf revidiert, als mir ein (extrem hoch bewerteter Autor [!]) kürzlich eine seiner Stories inhaltlich erklärt hat. Da hat sich die ganze Story in 20 Teilen od. so darum gedreht, dass
- zwei zuerst heiraten, dann trifft die Frau einen anderen,
- dann gibts ein zweites Pärchen, und der Mann dort fängt mit der Tochter der ersten beiden was an, dann
- lassen sich die einen zwei ein paar Jahre später scheiden,
- und nachher kommt der gerade Geschiedene drauf, dass er mit der Frau vom ersten seit der Schule...,
- aber die hat inzwischen irgendwelche Dokumente auf die Seite geschafft, aus denen hervor gehen würde, dass der Sohn vom zweiten eigentlich...
.... uuuhnd so weiiiihhter.... :cattail::rose:

Also nicht die Bohne von 'Inzest' drinnen --> gerade, dass die 18jährige Tochter von Family 1 mit dem 19jährigen Sohn der Family 2 beim Urlaub vögeln wollte.....
ich selbst hätte mit der Nachbarstochter auch problemlos....; in dem Alter, wenn uns die Eltern je alleine gelassen hätten.... :rose: :cattail:
 
2) würde ich einmal die ganze Gruppe der in der Kategorie "Inzest" veröffentlichten Stories nehmen. (Aus meiner Sicht ist da oft einfach nur der Kategorien-Titel falsch)

Da hab ich meine Meinung gerade von Grundauf revidiert, als mir ein (extrem hoch bewerteter Autor [!]) kürzlich eine seiner Stories inhaltlich erklärt hat. Da hat sich die ganze Story in 20 Teilen od. so darum gedreht, dass
- zwei zuerst heiraten, dann trifft die Frau einen anderen,
- dann gibts ein zweites Pärchen, und der Mann dort fängt mit der Tochter der ersten beiden was an, dann
- lassen sich die einen zwei ein paar Jahre später scheiden,
- und nachher kommt der gerade Geschiedene drauf, dass er mit der Frau vom ersten seit der Schule...,
- aber die hat inzwischen irgendwelche Dokumente auf die Seite geschafft, aus denen hervor gehen würde, dass der Sohn vom zweiten eigentlich...
.... uuuhnd so weiiiihhter.... :cattail::rose:

Also nicht die Bohne von 'Inzest' drinnen --> gerade, dass die 18jährige Tochter von Family 1 mit dem 19jährigen Sohn der Family 2 beim Urlaub vögeln wollte.....
ich selbst hätte mit der Nachbarstochter auch problemlos....; in dem Alter, wenn uns die Eltern je alleine gelassen hätten.... :rose: :cattail:

Und was hat die Nicht-Inzest-Geschichte nun mit dem Thema zu tun?

Vielleicht erst mal die Gedanken sortieren, bevor man diese niederschreibt.

swriter
 
Und was hat die Nicht-Inzest-Geschichte nun mit dem Thema zu tun?

Vielleicht erst mal die Gedanken sortieren, bevor man diese niederschreibt.

Danke, dass du dir für deine Wortspende so viel Zeit genommen hast wie ich für meine.
 
Inzest/Inzucht

Hallo Sena,
Du redest von zwei verschiedene Dingen: Inzest und Inzucht.
Dass eine ist Sex in der eigenen Familie - das andere ist Kind/er zeugen mit Töchter/weibl. Geschwistern.

Man kann dazu stehen, wie man will, doch ...
Grundsätzlich ist, in Deutschland Sex ab dem Alter von 14 Jahre erlaubt!

Inzest, also Sex mit den eigenen Nachwuchs ist in Deutschland ebenso, ab 14 Jahren erlaubt.
Dabei ist es völlig egal ob der Vater (egal wie alt) es mit dem Sohn oder Tochter treibt, solange beidseitiges Einverständnis besteht.
Analog gilt es auch für die Mutter, die es mit Sohn/Tochter doll treiben kann.
Egal wie wild die Sexorgien auch sein mögen, EINZIG das Eindringen des Penis in eine Vagina ist VERBOTEN!
Dazu gehört auch "nur" das Andrücken der Peniseichel an eine Vagina der Tochter, durch Vater/Bruder oder oder Sohn bei der Mutter.
Analverkehr ist dagegen erlaubt.

Dem Gesetzgeber geht es lediglich darum INZUCHT zu verhindern, also Nachwuchs bei Tochter/Mutter durch interfamiliären Geschlechtsverkehr zu verhindern. Grund: Genmutationen vermeiden.
Wobei längst erwiesen ist, dass Inzucht nicht wesentlich mehr Genmutationen hervorbringen als "konventionell" Zeugungen.
Ansonsten ist ALLES erlaubt!

Auch Fotos/Videos dabei zumachen ist erlaubt, aber diese dürfen dann dem nachwuchs erstgezeigt/zugänglich gemacht werden, wenn er/sie 18 Jahre alt sind. Ansonsten wäre es strafbar (Verbreitung pornogrfischer Schriften).
Klingt merkwürdig, wenn die Familie Sex zusammen hat, aber er selber es nicht auf Bildern oder Videos sehen darf. Typisch deutsche (unverständliche) Regelsucht.

Ich würde dir raten, wenn du real mal einen Strafantrag stellen solltest, dass du vorher dich genaustens vergewisserst,ob die Familien nun WIRKLICH eine STRAFBARE Handlung getätigt hat, also da müsstest du mitgemacht, zumindest es selber gesehen haben, am besten als Beweis Fotos/Video machen!
Wennn die Familie sich einig ist, das einzig strafbare (Eindringen in eine Vagina) bestimmt nicht zugeben.
Oder du müsstest beweisen, dass Tochter vom Vater/Bruder geschwängert wurde/Kind gezeugt hat.
Das könnte als Beweis gelten doch, woher weisst du das dann?

Ergo: sollte deine Behauptung/en nicht der Wahrheit entsprechen, die du da der Staatsanwaltschaft angediegen hast, landest du rasch bei einer Verleumnungsklage, welche sich deftig auf dein Konto niederschlagen könnte, wegen Prozesskosten und möglicher Schadenerssatzklage!

Wie ich schon vorherig erwähnte, ist dies eine rein rechtliche Ansicht der Sache und muss NICHT meine eigene Einstellung wiederspiegeln!
 
Hallo Sena,
Du redest von zwei verschiedene Dingen: Inzest und Inzucht.
Dass eine ist Sex in der eigenen Familie - das andere ist Kind/er zeugen mit Töchter/weibl. Geschwistern.

Man kann dazu stehen, wie man will, doch ...
Grundsätzlich ist, in Deutschland Sex ab dem Alter von 14 Jahre erlaubt!

Schon mal der erste Irrtum:


§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.


Sex ist ab 14 erlaubt, wenn beide unter 18 sind.

Zweiter Irrtum: nur das vaginale Eindringen sei strafbar!

§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) 1Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.


Also jegliche sexuelle Handlung an Schutzbefohlenen ist zu unterlassen.

Davon ab ist Inzest biologisch beim Menschen offenbar mit einigen genetischen Sperren versehen. Kinder, die vertraut miteinander aufwachsen, empfinden in der Regel keine sexuelle Anziehung. Insofern ist das Bedürfnis, mit jemanden aus der eigenen Familie zu schlafen, schon eine Störung.

In der Psychologie wird der Inzest zwischen Geschwistern immer mit einer Persönlichkeitsstörung zusammenhängend diagnostiziert. Manche Psychologen gehen sogar soweit, dass es grundsätzlich ein Missbrauch ist, in praktisch allen Fällen durch einen Jungen begangen.

Fazit: Inzestfantasien sind und bleiben Grenzwertig. Sobald Eltern und minderjährige Kinder zusammenkommen, ist es Missbrauch.

Und ja, ich habe selbst eine Inzestgeschichte geschrieben, zwischen erwachsenen Halbgeschwistern. Nicht, weil ich Inzest als so tolle geile Fantasie habe, sondern ich mir einfach Gedanken gemacht habe, wie so etwas zustande kommen kann, ohne dass die oben erwähnten psychologischen Faktoren eine Rolle spielen. Und ich brauchte zudem eine Testgeschichte für den Inzestbereich, um dort mal die Zugriffszahlen zu sehen.
 
Last edited:
Fazit: Inzestfantasien sind und bleiben Grenzwertig. Sobald Eltern und minderjährige Kinder zusammenkommen, ist es Missbrauch.

.

Wie gut, dass die Charaktere in LIT-Geschichten 18 sein müssen.

Problem gelöst.

swriter
 
Hallo Sena,
Du redest von zwei verschiedene Dingen: Inzest und Inzucht.
Dass eine ist Sex in der eigenen Familie - das andere ist Kind/er zeugen mit Töchter/weibl. Geschwistern.

Man kann dazu stehen, wie man will, doch ...
Grundsätzlich ist, in Deutschland Sex ab dem Alter von 14 Jahre erlaubt!

Inzest, also Sex mit den eigenen Nachwuchs ist in Deutschland ebenso, ab 14 Jahren erlaubt.
Dabei ist es völlig egal ob der Vater (egal wie alt) es mit dem Sohn oder Tochter treibt, solange beidseitiges Einverständnis besteht.
Analog gilt es auch für die Mutter, die es mit Sohn/Tochter doll treiben kann.
Egal wie wild die Sexorgien auch sein mögen, EINZIG das Eindringen des Penis in eine Vagina ist VERBOTEN!
Dazu gehört auch "nur" das Andrücken der Peniseichel an eine Vagina der Tochter, durch Vater/Bruder oder oder Sohn bei der Mutter.
Analverkehr ist dagegen erlaubt.

Dem Gesetzgeber geht es lediglich darum INZUCHT zu verhindern, also Nachwuchs bei Tochter/Mutter durch interfamiliären Geschlechtsverkehr zu verhindern. Grund: Genmutationen vermeiden.
Wobei längst erwiesen ist, dass Inzucht nicht wesentlich mehr Genmutationen hervorbringen als "konventionell" Zeugungen.
Ansonsten ist ALLES erlaubt!

Auch Fotos/Videos dabei zumachen ist erlaubt, aber diese dürfen dann dem nachwuchs erstgezeigt/zugänglich gemacht werden, wenn er/sie 18 Jahre alt sind. Ansonsten wäre es strafbar (Verbreitung pornogrfischer Schriften).
Klingt merkwürdig, wenn die Familie Sex zusammen hat, aber er selber es nicht auf Bildern oder Videos sehen darf. Typisch deutsche (unverständliche) Regelsucht.

Ich würde dir raten, wenn du real mal einen Strafantrag stellen solltest, dass du vorher dich genaustens vergewisserst,ob die Familien nun WIRKLICH eine STRAFBARE Handlung getätigt hat, also da müsstest du mitgemacht, zumindest es selber gesehen haben, am besten als Beweis Fotos/Video machen!
Wennn die Familie sich einig ist, das einzig strafbare (Eindringen in eine Vagina) bestimmt nicht zugeben.
Oder du müsstest beweisen, dass Tochter vom Vater/Bruder geschwängert wurde/Kind gezeugt hat.
Das könnte als Beweis gelten doch, woher weisst du das dann?

Ergo: sollte deine Behauptung/en nicht der Wahrheit entsprechen, die du da der Staatsanwaltschaft angediegen hast, landest du rasch bei einer Verleumnungsklage, welche sich deftig auf dein Konto niederschlagen könnte, wegen Prozesskosten und möglicher Schadenerssatzklage!

Wie ich schon vorherig erwähnte, ist dies eine rein rechtliche Ansicht der Sache und muss NICHT meine eigene Einstellung wiederspiegeln!

Lies einfach den Beitrag von Jepasch. Ich spare mir den Kommentar zu deinen Äußerungen, weil sie so beschissen sind, dass ich kotzen könnte. Wenn Eltern ihr 14 jähriges Kind zum Sex verurteilen, dann gibt es ganz sicher keinen Konsens, der auf eine unabhängige Meinungsbildung hin entstanden ist. Und zum Glück sieht das der Gesetzgeber genauso.

Von daher informiere dich erst einmal selbst, bevor du andere deine Halbwahrheiten um die Ohren haust, um gewisse Fantasien zu rechtfertigen.

Sena
 
Last edited:
@GenussTiere

Hallo Sena,
Du redest von zwei verschiedene Dingen: Inzest und Inzucht.
Dass eine ist Sex in der eigenen Familie - das andere ist Kind/er zeugen mit Töchter/weibl. Geschwistern.

Man kann dazu stehen, wie man will, doch ...
Grundsätzlich ist, in Deutschland Sex ab dem Alter von 14 Jahre erlaubt!

Inzest, also Sex mit den eigenen Nachwuchs ist in Deutschland ebenso, ab 14 Jahren erlaubt.
Dabei ist es völlig egal ob der Vater (egal wie alt) es mit dem Sohn oder Tochter treibt, solange beidseitiges Einverständnis besteht.
Analog gilt es auch für die Mutter, die es mit Sohn/Tochter doll treiben kann.
Egal wie wild die Sexorgien auch sein mögen, EINZIG das Eindringen des Penis in eine Vagina ist VERBOTEN!
Dazu gehört auch "nur" das Andrücken der Peniseichel an eine Vagina der Tochter, durch Vater/Bruder oder oder Sohn bei der Mutter.
Analverkehr ist dagegen erlaubt.

Dem Gesetzgeber geht es lediglich darum INZUCHT zu verhindern, also Nachwuchs bei Tochter/Mutter durch interfamiliären Geschlechtsverkehr zu verhindern. Grund: Genmutationen vermeiden.
Wobei längst erwiesen ist, dass Inzucht nicht wesentlich mehr Genmutationen hervorbringen als "konventionell" Zeugungen.
Ansonsten ist ALLES erlaubt!

Auch Fotos/Videos dabei zumachen ist erlaubt, aber diese dürfen dann dem nachwuchs erstgezeigt/zugänglich gemacht werden, wenn er/sie 18 Jahre alt sind. Ansonsten wäre es strafbar (Verbreitung pornogrfischer Schriften).
Klingt merkwürdig, wenn die Familie Sex zusammen hat, aber er selber es nicht auf Bildern oder Videos sehen darf. Typisch deutsche (unverständliche) Regelsucht.

Ich würde dir raten, wenn du real mal einen Strafantrag stellen solltest, dass du vorher dich genaustens vergewisserst,ob die Familien nun WIRKLICH eine STRAFBARE Handlung getätigt hat, also da müsstest du mitgemacht, zumindest es selber gesehen haben, am besten als Beweis Fotos/Video machen!
Wennn die Familie sich einig ist, das einzig strafbare (Eindringen in eine Vagina) bestimmt nicht zugeben.
Oder du müsstest beweisen, dass Tochter vom Vater/Bruder geschwängert wurde/Kind gezeugt hat.
Das könnte als Beweis gelten doch, woher weisst du das dann?

Ergo: sollte deine Behauptung/en nicht der Wahrheit entsprechen, die du da der Staatsanwaltschaft angediegen hast, landest du rasch bei einer Verleumnungsklage, welche sich deftig auf dein Konto niederschlagen könnte, wegen Prozesskosten und möglicher Schadenerssatzklage!

Wie ich schon vorherig erwähnte, ist dies eine rein rechtliche Ansicht der Sache und muss NICHT meine eigene Einstellung wiederspiegeln!


So, Inzest ist in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr grundsätzlich erlaubt???
Sieh mal ins Strafgesetzbuch § 173, § 174 und § 182.

Und den Rest hat "Sena78" in ihrem Beitrag #35 prima auf den Punkt gebracht.
 
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Schon mal der erste Irrtum:


§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.


Sex ist ab 14 erlaubt, wenn beide unter 18 sind.

Zweiter Irrtum: nur das vaginale Eindringen sei strafbar!

§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) 1Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.


Also jegliche sexuelle Handlung an Schutzbefohlenen ist zu unterlassen.

Davon ab ist Inzest biologisch beim Menschen offenbar mit einigen genetischen Sperren versehen. Kinder, die vertraut miteinander aufwachsen, empfinden in der Regel keine sexuelle Anziehung. Insofern ist das Bedürfnis, mit jemanden aus der eigenen Familie zu schlafen, schon eine Störung.

In der Psychologie wird der Inzest zwischen Geschwistern immer mit einer Persönlichkeitsstörung zusammenhängend diagnostiziert. Manche Psychologen gehen sogar soweit, dass es grundsätzlich ein Missbrauch ist, in praktisch allen Fällen durch einen Jungen begangen.

Fazit: Inzestfantasien sind und bleiben Grenzwertig. Sobald Eltern und minderjährige Kinder zusammenkommen, ist es Missbrauch.

Und ja, ich habe selbst eine Inzestgeschichte geschrieben, zwischen erwachsenen Halbgeschwistern. Nicht, weil ich Inzest als so tolle geile Fantasie habe, sondern ich mir einfach Gedanken gemacht habe, wie so etwas zustande kommen kann, ohne dass die oben erwähnten psychologischen Faktoren eine Rolle spielen. Und ich brauchte zudem eine Testgeschichte für den Inzestbereich, um dort mal die Zugriffszahlen zu sehen.
Jepasch
Zu deinem Post vom 25.11.2021:

1.) ich habe schon in meinem Post vom 10.11.2021; Absatz 2, 2. Satz (Vorausgesetzt: Das Gegenüber zeigt Willigkeit zum Mitmachen!) klar gemacht, dass FREIWILLIGKEIT beiderseits gegeben sein muss! §225 StGB also ausschliesst.

2.) In meinem Post vom 25.11.2021; 3. Absatz, 2.Satz, ist klar und verständlich lesbar: >Grundsätzlich ist, in Deutschland Sex ab dem Alter von 14 Jahre erlaubt!<
GRUNDSÄTZLICH ist per Definition NICHT gleichzusetzen mit Stets/Immer/Bleibend, etc.
Im Sinne des Deutschen Rechts, also AUSNAHMEN MÖGLICH.

3.) Ich habe in keinem Post, auch wenn es Manche herauslesen wollen, behauptet, dass Inzest oder Inzucht zwischen Erwachsenen und unter 14Jährigen erlaubt ist.
Auch wenn es vielleicht, mit genug Fantasie, so zu deuten ist.

4.) Die "Irrtümer", welche du in deinem Post vom 25.11.2021, sind ganz deinerseits.
Besonders der "Zweite Irrtum", dass NUR vaginales Eindringen mit dem Penis Falsch sei.
Ich habe dazu mal etwas recherchiert im Netz, um die hier "Irrgläubigen", welche sich im Deutschem Recht offensichtlich nicht so auskennen, in dieser Sache.

Ein Kollege (RA-Kanzlei) hat es recht klar und unmissverständlich, also auch für Nicht-Rechtsgelehrte, auf seiner Webseite beschrieben, was erlaubt ist.
Anbei auch ein Link zum Bundesgerichtshof- (BGH) Urteil, indem eindeudig festgestellt wird, dass der Gesetzgeber, im Gesetz den Begriff BEISCHLAF aufführt, also Eindringen des Penis in die Vagina, aus derer Handlung ein menschliches Wesen entstehen kann!

Einfacher gesagt: Es darf kein Sperma in die Vagina gelangen.
ALLE anderen Sexarten sind demnach erlaubt! Da sie explizit nicht verboten sind.

Das Deutsche Recht verbietet Bestrafung ohne VORHERIGES gesetzliches Verbot.

Dem zurfolge ist, unter Wahrung des entsprechenden Alters der Beteiligten, jede andere Sexhandlung ERLAUBT!

Link zur Anwaltskanzlei: https://verteidigung-strafrecht.de/...em-wann-wie-oft-und-wie-lange-sex-haben-darf/

Link BGH-Urteil
: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/18/3-226-18.php

Ich gehe mal davon aus, dass der Gesetzgeber mit seiner Gesetzesnorm diesbezüglich nicht "von Sinnen", sowie der BGH diesbezüglich nicht berauscht war.

Auch absolut kein Rechtsanwalt*in und schon gar nicht eine RA-Kanzlei würde es wagen, solche Behauptungen zu veröffentlichen, ganz besonders zu diesem Thema, wenn sie nicht sicher wäre, dass es rechtlich korrekt ist.

Allerdings zwingt sich der Eindruck auf, dass hier so Manche schlauer tun, als sie sind und hoffe, dass sie nun etwas über gewisse Rechtsnormen gelernt haben.

Im Übringen: Auch Gesetze und Rechtsprechungen können sich ändern.

Für ganz Hartnäckige: wendet euch doch einfach an einem Anwalt eueres Vertrauens!

Nun noch was für Schein-Gelehrte: ERRARE HUMANUM EST, IN ERRORE PERSEVERARE STULTUM! (Hieronymus)
 
SENA 78
Sich blindlinks nur auf andere berufen, verhindert eigene Bildung in der Sache.

Ignoranz ist purste Dummheit!
 
Rosettenfreak

Wenn du schon in deiner Rechtsunkenntnis Gesetzes-Paragraphen anführst, dann bitte VORHER entsprechende Rechts-KENNTNIS erlangen!
 
@GenussTiere

Was juristisch korrekt ist oder nicht, das entscheidet das Gericht konkret in jedem einzelnen Fall.

Inzest ist aber nicht nur eine juristische Frage. Es ist vor allem auch eine psychologische. Und auf dieses Komponente im Post von "Jepasch" (#32) gehst du mit keinem Wort ein.
Diesem rein juristischen Argumentationsstrang-- ausgeschmückt mit allen möglichen pseudo-juristischen Schlenkern-- begegnet man oft bei Inzest-Fans.

Wenn man Inzest-Fans so zuhört, dann könnte man den Eindruck gewinnen, Deutschlands Jugendliche würden sich nichts sehnlicher wünschen, als so bald wie möglich mit den Eltern/den Geschwistern in die Kiste zu hüpfen, sobald das juristisch so einigermaßen wasserdicht sein könnte.
Dem ist aber nicht so.
In den meisten Fällen liegt bei Inzest keine Freiwilligkeit vor, sondern Missbrauch.
 
Last edited:
@swriter

Wie gut, dass die Charaktere in LIT-Geschichten 18 sein müssen.

Problem gelöst.

swriter

Da bin ich ganz deiner Meinung.

Aber trotz dieser Regel ist das deutsche LIT ein Eldorado der Inzest-Fans.
Das war schon immer so und wird sich wohl auch nie ändern.
Du siehst es ja an der Beliebtheit dieser Kategorie.
Und du siehst es auch an dem immer wieder kehrenden Thema hier im "Diskussionsforum", wo uns die Inzest-Fans immer mal wieder mit allen möglichen Pseudo-Argumenten weismachen wollen, Inzest wäre doch eigentlich was völlig legales und normales.

Nö. Ist es eben nicht.

Ach, die LIT-Ü18-Regel ist auch immer gerne mal wieder Anlass für Kritik gewisser Kreise. Die Regel wäre doch nicht realistisch. Unsere Jungs und Mädels treiben es doch längst schon viel früher....and so on...
 
Last edited:
Aber trotz dieser Regel ist das deutsche LIT ein Eldorado der Inzest-Fans.

Inzest wäre doch eigentlich was völlig legales und normales.

Keine Sorge, diese Klientel trifft man auch auf anderen Plattfornen, selbst auf solchen wo es es eigentlich untersagt ist.
Da wird dann verlangt, die Story doch als Inzest weiter zu schreiben, weil man mit dem Verlauf nicht zufrieden ist.

Aber welcher normale Papa käme auf die Idee, ein Wesen welches man 14Jahre gewickelt und umsorgt hat, da sein Ding reinzustecken.
Ich behaupte jetzt mal, das sind Jene die sich in der Erziehung nicht gross beteiligt haben und deswegen ein komisches Verhältnis entwickelt haben.
Noch dazu wenn man bedenkt, mit 14, das wollen die ja, das es da anfängt, befindet sich dieser "liebenswerte Engel" eigentlich in der Pupertät und da möchte man es manchmal gegen die Wand...... , aber nicht fi...!
 
Laber keine Scheiße...

SENA 78
Sich blindlinks nur auf andere berufen, verhindert eigene Bildung in der Sache.

Ignoranz ist purste Dummheit!

Kinder ihre Kindheit zu nehmen in dem man sie als Erwachsener manipuliert und missbraucht, ist eines der größten Unrechte, welche Mensch an Mensch begehen kann. Und diese dann auch noch rechtfertigen zu wollen, in dem man sie auf irgendwelche Wege zu legalisieren versucht, ist erbärmlich. Von daher kannst du rumlamentieren wie du willst, ich werde deiner Schwachsinnsargumentation nicht folgen. Das Einzige was mich interessieren würde ist, was die Kanzlei wohl zu deinem Thread hier sagen würde. Mann sollte sie mal darauf aufmerksam machen.

Sena

PS: Wenn meine Art zu Denken in diesem Fall einer Dummheit gleichkommt, boah dann bin ich dankbar für und "blond" zu sein ist eine Zier.
 
Last edited:
In diesem Kontext muss man sich auch die Frage stellen, ist Sex mit Kindern wirklich Krankhaft oder/und Verbrechen?
Im Tierreich gibt es viele Tierrassen, welche Sex mit ihren und auch anderen Kindern betreiben, völlig ungeniert und vor allen anderen, auch vor der Tierrasse "Mensch" - sie machen es uns praktisch vor!
Die wohl bekannteste Tierart sind wohl die Bonobos-Affen.

Auch hier ist wieder der seit ein Jahrhundert eingebleuelter Glaube schuld, dass ist Bääbää, Igitt, Verbrechen und so. Die Tierrasse Mensch kennt schon seit ihr bestehen Sex mit Kindern. Die "Abartigkeit/Krankheit" daraus wurde erst im letzten Jahrhundert ausgebildet, davor war es Normal, zumindest nicht wirklich strafrechtlich Verfolgungswürdig.

Eine sehr interessante These. Demnach dürfte es dann für dich wohl auch völlig in Ordnung sein, wenn ich in dein Haus komme dich totschlage weil ich Hunger auf das habe was du im Kühlschrank hast und ich dann anschließen deine Frau oder Tochter vergewaltige....Weil hey, kommt im Tierreicht auch vor und Menschen sind ja auch irgendwo Tiere. Mit dem Argument ließe sich auch prima Kannibalismus rechtfertigen.
Ist wohl so wenn man die komplette Entwicklungsgeschichte der Menschheit einfach ignorieren würde.
Jegliche soziale Umgangsformen und jegliches Bewusstsein für Recht und Unrecht.
Also völlige Anarchie mit dem Recht des Stärkeren.
Das beisst sich dann allerdings etwas damit, daß man zig Paragraphen und Gesetze zitiert....
 
Ist wohl so wenn man die komplette Entwicklungsgeschichte der Menschheit einfach ignorieren würde.
Jegliche soziale Umgangsformen und jegliches Bewusstsein für Recht und Unrecht.
Also völlige Anarchie mit dem Recht des Stärkeren.
Es mag sein, daß man den Thesen bzw. der Auffassung von "GenussTiere" ablehnend gegenübersteht, aber ein Argument wird nicht dadurch entkräftet, daß man irgendwelche absurden Behauptungen aufzählt, die mit dem zu entkräftenden Argument nichts zu tun haben. Oder habe ich nur die Stelle(n) übersehen, wo "GenussTiere" die "komplette Entwicklungsgeschichte der Menschheit" ignorieren, "[j]egliche soziale Umgangsformen" und "jegliches Bewusstsein für Recht und Unrecht" für null und nichtig erklären und "völlige Anarchie" einfordern würde?

Ich finde, die Paragraphenreiterei von "GenussTiere" zeugt durchaus von einem Bewußtsein für Recht und Unrecht, denn der strafrechtlichen Stellung von Inzest hierzulande scheint "GenussTiere" große Bedeutung beizumessen; die Verweise auf die Evolutionsgeschichte zeugen gerade vom Gegenteil der Ignorierung derselben; die Klarstellung, daß "GenussTiere" gerade nicht fordere, Kinder als "Lust-Objekte" zu sehen und über sie herzufallen, bedeutet schwerlich die Aufgabe jeglicher sozialer Umgangsformen; und aus all dem schließlich die Forderung nach "völlige[r] Anarchie" abzuleiten, ist grober Unfug.

So ist der unliebsamen Meinung des anderen auf argumentativem Wege jedenfalls nicht beizukommen ...
 
Also zunächst einmal -- ich hab jetzt nicht alles oben gelesen.... -- hätte ich gehofft, dass meine Herausarbeitung des Unterschieds von Pädophilie und Inzest als ein sehr wesentlicher wahrgenommen wird...

Denn das ist er.

Ich nehme das einmal so, dass wir uns einig sind, dass Pädophilie ein No-Go ist.
Dass Menschen, die eine derartige Richtung verspüren - also, namentlich ein sexuelles Interesse in Richtung von 5 od. 6jährigen Jungen oder Mädchen,
oder als 30, 40 od. 50jährige Männer in Richtung 10 od. 11jähriger

... dass es sich dabei eindeutig um eine Störung der natürlichen Sexualität handelt...

... die sich aber ärztlich (psychiatrisch) behandeln lässt; genauso wie auch eine chronische Depression, oder Suizid-Gedanken, oder oder oder.... :cattail:
 
Last edited:
Ansonsten, so lange, wie ich Sena schon kenne, wenn sie so dermaßen wütend aus dem Bauch heraus schreibt:
Ich spare mir den Kommentar zu deinen Äußerungen, weil sie so beschissen sind, dass ich kotzen könnte. Wenn Eltern ihr 14 jähriges Kind zum Sex verurteilen, dann gibt es ganz sicher keinen Konsens, der auf eine unabhängige Meinungsbildung hin entstanden ist.

UND wenn dann rosi auch noch unmittelbar hinterher schreibt:

So, Inzest ist in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr grundsätzlich erlaubt??? ...
Und den Rest hat "Sena78" in ihrem Beitrag #35 prima auf den Punkt gebracht.

DANN ist für mich klar, auf welcher Seite ich stehe.

--

Später hat es Sena noch deutlicher auf den Punkt gebracht:

Kindern ihre Kindheit zu nehmen in dem man sie als Erwachsener manipuliert und missbraucht, ist eines der größten Unrechte, welche Mensch an Mensch begehen kann. Und diese dann auch noch rechtfertigen zu wollen, in dem man sie auf irgendwelche Wege zu legalisieren versucht, ist erbärmlich.

Ganz genau so sehe ich es auch.

kimber
 
Um mal den Bezug zu Literotica herzustellen ...

Die meisten dürften sich einig sein, dass Pädophilie sowie der Zwang von Schutzbefohlenen zu sexuellen Handlungen nichts ist, was man sich gerne vorstellen mag. Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit der Inzestleser beides ablehnen würde, und doch mögen sie die Vorstellung, dass innerhalb der Familie rumgemacht wird.

Ich gewinne regelmäßig den Eindruck, dass einige Autoren, die Inzestgeschichten meiden, nicht unterscheiden können oder wollen zwischen erzwungenem Sex und Sex aus freien Stücken. Wenn ich eine Geschichte schreibe, in der die 18jährige Tochter ihren Vater aus freien Stücken verführt, dann stellt das für viele Leser einen reizvollen Tabubruch dar. Andere Leser denken in dem Augenblick reflexartig an Kindesmissbrauch, was in dem Fall nicht passt. Wo ist hier das Opfer in diesem Szenario?

Ich habe über 100 Familiengeschichten veröffentlicht und habe kein schlechtes Gewissen, weil ich zwischen dem einen und dem anderen Szenario unterscheiden kann.

Interessant wird es bei der hypothetischen Frage, ob die 16jährige Tochter einen seelischen Schaden davontragen würde, wenn sie ihren Vater oder älteren Bruder verführen würde. Mal abgesehen davon, dass man so eine Story auf Literotica nicht veröffentlichen darf und es eher unwahrscheinlich ist, dass dies im wahren Leben passieren wird ... wäre auch das ein Szenario, das die Inzest-Verteufler kategorisch ablehnen würden?

swriter
 
Danke, swriter, dass du da den Bezug zu LIT wieder her stellst :cattail: Ich wollte ja eigentlich auch nur darauf hinweisen, dass Menschen, die - an-sich-selbst wahrgenommene Störungen ihrer eigenen Sexualität feststellen (bei manchen Texten hier auf LIT habe ich durchaus den Eindruck, dass das so sein könnte...) dass da hier nicht noch weiter Texte geschreiben werden sollten (um sich dann von irgendwelchen Anonymous-Kommentierenden darin bestärken zu lassen), sondern dass man da möglichst bald einen darauf spezialisierten Arzt aufsuchen sollte. Weil sich einfach derartige sexuelle Störungen...

... behandeln lassen, wenn man sie rechtzeitig erkennt. :rose:
 
... die 18jährige Tochter ihren Vater aus freien Stücken verführt...

Das zum Beispiel ist so eine Sache, wo ich nicht glaube, dass das je passieren würde. Beziehungsweise: Natürlich passiert das, Mädchen probieren natürlich aus, wie ihre Sexualität wirkt... --> aber das tun sie schon mit 12 und 14 und 16, wo sie in der Wohnung nackt nur mit Slip herum laufen und fragen: "Du, Papa, darf ich das anziehen? Der Minirock ist auch 20 Zentimeter lang -- schau, der geht mir genau bis hier -- genau wie du vorgestern gesagt hast!
... in dem Moment hätt ich sie auch abwatschen wollen... (Aber, darf man halt auch nicht tun...) :cattail::rose:
 
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