Polarbear57
FROM HERE TO ETERNITY
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Laut dem Urteil müssen Frauen sich jetzt nicht mehr "physisch" wehren, um ihren Wiederwillen deutlich zu machen.
Früher wurde es oft so ausgelegt: Wenn die Frau sich NICHT körperlich gewehrt hat (also schlagen/kratzen/beissen) dann hatte sie womöglich gar nichts dagegen.
Nun wurde es geändert, weil das Opfer unter Umständen (z.B. durch die Androhung von Gewalt) zu viel Angst hat um sich zu wehren. Von jetzt an gilt der Grundsatz: NEIN bedeutet auch NEIN !!! (und das ist auch gut so !)
Zu 95% gebe ich dir Recht, aber jedes Gesetz hat zwei Seiten,
wenn eine Frau sich an ihrem EX rächen will muß sie nur das
Nein heißt Nein auf das Tapet bringen, zumal damit auch eine
Umkehrlast bei Seiten des Beklagten liegt.
Ich hoffe mal darauf das das BVG dieses Gesetz noch mal
durchleuchtet und das unser BP die Cohones hat kein
Unterschriften-August zu sein.
Noch ein mal zur Verdeutlichung:
Ich unterstütze dieses Gesetz moralisch, juristisch
jedoch ist es plaumenweich formuliert, d.h. die Gerichte
werden sich damit noch rumplagen dürfen.
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