Was ist Recht und was Unrecht?

Dass Gerichte sich irren können, ist keine neue Erkenntnis – siehe z.B. das Urteil des Kammergerichts in Berlin. Das könnte auch bei diesem Inzesturteil der Fall sein. Das Hauptargument dafür war laut Gericht, dass in den meisten Staaten Europas gesetzlichen Inzestbeschränkungen existieren und deshalb auch Deutschland das Recht zustehe, die Angelegenheit in diesem Sinn zu regeln.

Mit anderen Worten: Wenn fast alle etwas falsch machen, ist dies nicht mehr falsch, sondern geltendes Recht. Das wusste offenbar schon der alte Aufklärer Voltaire als er vor mehr als 200 Jahren sagte: „Gewohnheit, Sitte und Brauch sind stärker als die Wahrheit."

Ich persönlich habe habe zwar mit dem Gesetz keine großen Probleme, da meine Lust auf meine Gewister sich in engen Grenzen hält.

Letztlich gibt es gute Gründe die gegen eine Inzestbedingte Fortpflanzung sprechen. Ob man das jetzt in ein Gesetz packen muss, oder nicht, ist wohl eine Frage des gesellschaftlichen Konsens. So, wie übrigens die meisten Gesetze. Hey, wir haben in Europa zum Beispiel auch irgendwann beschlossen, dass wir keine Sklaven mehr halten wollen, und dass eben nicht jede Familie ein Gewehr zur Selbstverteidigung braucht. Bis jetzt sind wir mit diesen Konsens ganz gut gefahren, auch wenn sich mancher sicher eine hübsche Sexsklavin wünscht, und andere eben gerne ein Waffenarsenal zuhause hätten. Aber die Mehrheit sagt dazu einfach: NÖ
 
Last edited:
Ich persönlich habe habe zwar mit dem Gesetz keine großen Probleme, da meine Lust auf meine Gewister sich in engen Grenzen hält.
Ich habe damit auch keine Probleme – mir geht es nur um das Grundsätzliche. Und hier hapert’s – Zitat:

"Die soziale Norm des Inzestverbots ist sehr viel weiter als das, was im Strafrecht verankert ist", sagte Albrecht. Denn das Strafrecht verbiete nur den Geschlechtsverkehr, lasse aber alle anderen sexuellen Beziehungen und Handlungen wie Oral- oder auch Analverkehr zu. "Das deckt sich nicht mit dem, was sich die Öffentlichkeit unter dem Verbot vorstellt", so Albrecht.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Jan Siebenhüner ist das Inzestverbot nicht mehr zeitgemäß. "Es ist deutlich überzogen und aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar", sagte er. Siebenhüner hat an der Universität Leipzig ein Gutachten über den umstrittenen Inzest-Paragrafen 173 verfasst.

Geschwisterpaare haben aus medizinischer Sicht ein extrem hohes Risiko, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Das sei auch der Hintergrund des Inzest-Paragrafen, erklärte der Jurist. Allerdings widerspreche die Regelung dem Gesetz der Gleichbehandlung. "Dann müsste man auch Behinderten verbieten, Kinder zu bekommen."


Das Problem ist, dass mit dem Gesetz der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: Wenn man mit dem Inzestparagraphen bestimmten Personen Geschlechtsverkehr verbietet, weil bei denen das Risiko, behinderte Kinder zu bekommen, hoch ist, dann müsste es auch für alle anderen Personengruppen, die gleich hohes Risiko in sich bergen, einen entsprechenden Paragraphen geben.

Doch das hat das Gericht gar nicht geprüft – es stellte nur fest: Das deutsche Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar, denn nur danach war gefragt worden.

Mit diesem Urteil hat ein ominöses Sittengesetz gesiegt, das zwar im Artikel 2 GG* genannt wird, das es aber gar nicht gibt.

* Artikel 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) …
 
@Erpan

Dass Gerichte sich irren können, ist keine neue Erkenntnis – siehe z.B. das Urteil des Kammergerichts in Berlin. Das könnte auch bei diesem Inzesturteil der Fall sein. Das Hauptargument dafür war laut Gericht, dass in den meisten Staaten Europas gesetzlichen Inzestbeschränkungen existieren und deshalb auch Deutschland das Recht zustehe, die Angelegenheit in diesem Sinn zu regeln.

Mit anderen Worten: Wenn fast alle etwas falsch machen, ist dies nicht mehr falsch, sondern geltendes Recht. Das wusste offenbar schon der alte Aufklärer Voltaire als er vor mehr als 200 Jahren sagte: „Gewohnheit, Sitte und Brauch sind stärker als die Wahrheit."

Nettes Posting von dir, aber knapp vorbei ist eben auch daneben.
Und auch der gute alte Voltaire hilft dir da nicht weiter.
Der EuGH hält die deutsche Gesetzeslage für RICHTIG.

Du darfst sie natürlich weiterhin gerne für falsch halten- Was nicht das geringste am Urteil des EuGH und der deutschen Rechtslage ändert.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Also, ich finde es gut, dass Inzest weiterhin strafrechtlich verfolgt wird.

Ich habe keine Abscheu gegen Inzest, Stories mit diesem Thema sollten auch völlig legal sein, denn wem soll mit Geschichten oder Pornos geschadet werden? Auch wenn mich dieser Gedanke, dass die Schauspieler eines Pornos Mutter rund Sohn oder Bruder und Schwester sein könnten, überhaupt nicht anmacht.

Es gibt bei vollzogenem Inzest mit Schwangerschaft eben große Gefahren, was Behinderungen der Kinder angeht. Das ist ein Hauptgrund.

Nun sagen Gegner des Verbots, dass dann auch der Sex unter Behinderten allgemein verboten werden müsste, da auch dort Behinderungen zu erwarten seien.

Das mag ja alles sein, aber für mich gibt es immer noch das Tabu des Inzestes, dieses Gesetz, welches schon in den Generationen der Germanen und weit vorher definiert hat: Schwester und Bruder und so ist nicht.

Aus ähnlichen Erwägungen wurden Speisen eingeordnet, diese Einordnungen sind mittlerweile durch größere Hygiene hinfällig geworden. Aber für den Inzest hat sich nichts geändert, es bleibt die Gefährdung bestehen.

Beispiele der Folgen von Inzest gibt es viele. In der Hunde-Züchtung kann man feststellen, dass zu sehr durch Inzest entstandene Rassen Verhaltensauffälligkeiten zeigen, beim inzestiösen Adel (Pipi-Prügelprinz) kann man ähnliches beobachten.

Was nun die Strafen für dieses Vergehen angeht, das steht auf einem anderen Blatt. Die Strafen dürfen nicht derart sein wie bei Vergewaltigung oder gar Missbrauch von Minderjährigen, aber es muss halt zusätzlich zur moralischen Grenze eine gesetzliche bestehen bleiben.
 
Dein Posting, Killozap, ist der beste Beweis, dass Voltaires Wort immer noch gilt: Nichts als Tradition führst du zur Verteidigung des Inzestverbots an.

Noch einmal: Das Risiko der Behinderung bei den Nachkommen inzestuöser Beziehungen ist nicht größer als das bei den Nachkommen von Behinderten oder von Frauen jenseits 40. Wenn die Gesellschaft bereit ist, diese Risiken zu tragen – und das ist ja der Fall -, dann kann sie sie nicht beim Inzest geltend machen.

Warum sagst du nicht Blutschande statt Inzest, denn das ist ja, was du meinst.
 
Es geht doch nicht nur um die Gefahr
einer genetischen Fehlentwicklung, es
geht auch um das Sozialgefüge in den
Familien,dass darf man nicht ignorieren.

Die Gerichte inkl. BVG und EuGH haben
so entschieden und damit sollten wir
es auch gut sein lassen, zumal auch
schon wieder von Seiten der Politik
eine Novelierung geplant wird.
 
Last edited:
Sozialgefüge in Familien? Es geht absolut nicht darum, sondern allein um den vaginalen Geschlechtsverkehr unter Verwandten, weil daraus Nachkommen entstehen können. Es geht also allein um Blutschande.

Zur Erinnerung: Alle anderen Arten der sexuellen Betätigung unter Verwandten stehen nicht unter Strafe.
 
Sozialgefüge in Familien? Es geht absolut nicht darum, sondern allein um den vaginalen Geschlechtsverkehr unter Verwandten, weil daraus Nachkommen entstehen können. Es geht also allein um Blutschande.

Zur Erinnerung: Alle anderen Arten der sexuellen Betätigung unter Verwandten stehen nicht unter Strafe.

Bei mir ist 1+1=2, bei dir ist 1+1=11,
dass ist dein Problem, du versuchst
dich hier in Rabulistik, Pech für dich,
du bist an einen WAHRHAFTIGEN
geraten.
 
@Erpan

Ich habe damit auch keine Probleme – mir geht es nur um das Grundsätzliche. Und hier hapert’s – Zitat:

"Die soziale Norm des Inzestverbots ist sehr viel weiter als das, was im Strafrecht verankert ist", sagte Albrecht. Denn das Strafrecht verbiete nur den Geschlechtsverkehr, lasse aber alle anderen sexuellen Beziehungen und Handlungen wie Oral- oder auch Analverkehr zu. "Das deckt sich nicht mit dem, was sich die Öffentlichkeit unter dem Verbot vorstellt", so Albrecht.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Jan Siebenhüner ist das Inzestverbot nicht mehr zeitgemäß. "Es ist deutlich überzogen und aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar", sagte er. Siebenhüner hat an der Universität Leipzig ein Gutachten über den umstrittenen Inzest-Paragrafen 173 verfasst.

Geschwisterpaare haben aus medizinischer Sicht ein extrem hohes Risiko, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Das sei auch der Hintergrund des Inzest-Paragrafen, erklärte der Jurist. Allerdings widerspreche die Regelung dem Gesetz der Gleichbehandlung. "Dann müsste man auch Behinderten verbieten, Kinder zu bekommen."


Das Problem ist, dass mit dem Gesetz der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: Wenn man mit dem Inzestparagraphen bestimmten Personen Geschlechtsverkehr verbietet, weil bei denen das Risiko, behinderte Kinder zu bekommen, hoch ist, dann müsste es auch für alle anderen Personengruppen, die gleich hohes Risiko in sich bergen, einen entsprechenden Paragraphen geben.

Doch das hat das Gericht gar nicht geprüft – es stellte nur fest: Das deutsche Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar, denn nur danach war gefragt worden.

Mit diesem Urteil hat ein ominöses Sittengesetz gesiegt, das zwar im Artikel 2 GG* genannt wird, das es aber gar nicht gibt.

* Artikel 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) …

Dir geht es immer ums Grundsätzliche.
Wie man weiß, beeinflussen Leute, die das Grundsatzprogramm einer Partei schreiben, ganz selten auch die praktische Politik.
Grundsätzliche verfassen in aller Regel mehr oder weniger kluge Pamphlete, die keinen Schwanz und keine Möse interessieren.

Wie "PB57" richtig sagte, geht es bei (sexuellen) Tabus auch um das Sozialgefüge einer Gesellschaft,
und da können durchaus auch Tabus nützlich und sinnvoll; ja gradezu geboten sein; die sich vielleicht überholt haben.
Davon abgesehen, dass ich das Inzestverbot keineswegs für überholt halte.

Und es ist medizinisch und biologisch einfach falsch, dass das Risiko, behinderte Kinder zu bekommen,bei Inzest nicht höher ist als bei Behinderten.
Das Risiko ist bei Inzestschwangerschaften wesentlich höher.
Das erklärt einem jeder halbwegs kompetente Genetiker.

Vor einigen Monaten hat das jemand in einem langen Kommentar bei LIT erklärt.
Ich glaube, es steht bei einem Teil der Story "Der Staatsanwalt" von "PandaR"???

Aber davon abgesehen: Muss Lit-will LIT- wegen dieses Urteils tatsächlich die xte Inzestdebatte führen, wo man das alles doch hier in unzähligen Threads in epischer Breite nachlesen kann???
Na, wer Lust darauf hat, der soll es halt tun.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Du verweist in deinem Posting auf das GG Art.2,
so weit, so gut, der EuGH hat in seinem gestrigen
Urteil keineswegs den Inzestparagraphen neu
ratifiziert, die Richter haben in ihrer Urteilsbegründung
lediglich darauf verwiesen, dass in Europa eine
gespaltene Betrachtungsweise des Problemes gibt,
in diesem Zusammenhang, haben sie den Weg der
Eigenverantwortung der einzelnen Staaten der EU
statt gegeben, statt geben müssen, auf Grund der
unterschiedlichen Geseteslage der einzelnen Nationen.
 
Last edited:
@pb57

Du verweist in deinem Posting auf das GG Art.2,
so weit, so gut, der EuGH hat in seinem gestrigen
Urteil keineswegs den Inzestparagraphen neu
ratifiziert, die Richter haben in ihrer Urteilsbegründung
lediglich darauf verwiesen, dass in Europa eine
gespaltene Betrachtungsweise des Problemes gibt,
in diesem Zusammenhang, haben sie den Weg der
Eigenverantwortung der einzelnen Staaten der EU
statt gegeben, statt geben müssen, auf Grund der
unterschiedlichen Geseteslage der einzelnen Nationen.

So isses.

Und wenn der Jan Siebenhüner glaubt, der § 173 StGB wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht haltbar, dann soll er doch einfach dagegen klagen und wieder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
@EUGH-Inzest-Urteil

Die Schwester von Patrick S. ist übrigens sehr froh über das Urteil , wie sie in einem Interview mit "Focus-Online" wissen lässt.
Sie fühlt sich keineswegs in ihren Grundrechten (Art. 2GG) und in ihren Menschenrechten und ihrer Menschenwürde verletzt.
Im Gegenteil.
Sie äussert sich auch ausführlich, warum sie sich damals überhaupt auf diese Beziehung eingelassen hat.

Dass dieses Urteil auch Widerspruch und Kritik erfährt, ist nichts Ungewöhnliches.
Das ist bei so ziemlich jedem Urteil der Fall.

lg
"rosi" (Johannes)
 
@EUGH-Inzest-Urteil
-Ebenfalls in "Focus-Online"

Der Altkommunist, Schein-"Grüne" und Terroristenfreund HANS CHRISTIAN STRÖBELE ist ausser sich über das Straßburger Inzest-Urteil.
Er will den§ 173StGB abschaffen, da er ein "Nicht mehr zeitgemässes Familienbild propagiert."
Was der Kommunist und INZEST-ENTHUSIAST HANS CHRISTIAN STRÖBELE unter einem "zeitgemässen Familienbild" versteht, kann in diesem Artikel nachgelesen werden.

Da fällt mir nur BERT BRECHT ein: "Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

Nun, eine Partei, die einen "Wahlhelfer" a la STRÖBELE in ihren Reihen hat, braucht keine Gegner mehr.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Das Gute daran ist die Tatsache, dass der Bundespräsident
und das BVG jegliche Annulierung, als auch Novelierung
abnicken müssen, das BVG hat damals schon PRO § 173
entschieden und dass ein Pfarrer, der rein zufälligerweise
auch der Bundespräsident ist, dieses Gesetz abzeichnen
wird, ist doch mehr als zweifelhaft.
 
Bei mir ist 1+1=2, bei dir ist 1+1=11,
dass ist dein Problem, du versuchst
dich hier in Rabulistik, Pech für dich,
du bist an einen WAHRHAFTIGEN
geraten.

Was hat denn das mit Rabulistik zu tun? Eher das "Du bist ein einen WAHRHAFTIGEN geraten" ist Rabulistik der niederen Art. Lern mal, was Rubulistik ist, oder geh spielen.
 
@Killozap

Was hat denn das mit Rabulistik zu tun? Eher das "Du bist ein einen WAHRHAFTIGEN geraten" ist Rabulistik der niederen Art. Lern mal, was Rubulistik ist, oder geh spielen.

In aller Verbindlichkeit: Man kann sich bei LIT ne Menge Leichtsinn erlauben, der folgenlos bleibt, oder der Schaden in überschaubaren Grenzen- dem "Eisbären" unqualifiziert ans Iglu pinkeln gehört allerdings nicht dazu.

lg
"rosi" (Johannes)
 
In aller Verbindlichkeit: Man kann sich bei LIT ne Menge Leichtsinn erlauben, der folgenlos bleibt, oder der Schaden in überschaubaren Grenzen- dem "Eisbären" unqualifiziert ans Iglu pinkeln gehört allerdings nicht dazu.

lg
"rosi" (Johannes)

Wenn jemand (warum auch immer) Rabulistik ins Spiel bringt, wenn völlig normal diskutiert wird (und Erpan hat normal diskutiert, da war gar nix von Rabulistik), dann hat er die Folgen einfach zu tragen. Basta. Und ich verbitte mir, das diese Kritik unqualifiziert ist, denn sie ist es definitiv nicht.

Redet wie normale Leute, ohne in die Scheisshaus-Trickkiste zu greifen, und ich halte meine Fresse. Ich bin ja auch der selben Meinung wie ihr...
 
Last edited:
@Killozap

Wenn jemand (warum auch immer) Rabulistik ins Spiel bringt, wenn völlig normal diskutiert wird (und Erpan hat normal diskutiert, da war gar nix von Rabulistik), dann hat er die Folgen einfach zu tragen. Basta. Und ich verbitte mir, das diese Kritik unqwualifiziert ist, denn sie ist es definitiv nicht.

Redet wie normale Leute, ohne in die Scheisshaus-Trickkiste zu greifen, und ich halte meine Fresse. Ich bin ja auch der selben Meinung wie ihr...

Okay,
in meinem vorherigen Posting sagte ich: "In aller Verbindlichkeit".
Es geht aber auch anders.

"Killozap", was du dir hier verbittest oder nicht, interessiert mich nen feuchten Kehrricht!
Und wenn ich ein Posting- von dir oder von Anderen- unqualifiziert finde, dann nenn ich es auch so: Unqualifiziert.
Das habe ich die vergangenen 3 Jahre getan, tue es heute, morgen, und übermorgen.

Du bist ja bereits bei deinem Debüt nach 2 Jahren Abwesenheit vor kurzem hier schon unangehm aufgefallen.
Die Wogen hatten sich erfreulicherweise geglättet. So schien es- Bis heute.

Du marschierst nach 2 Jahen Abwesenheit total ahnungslos wieder hier rein ohne die Binnenverhältnisse zu kennen, und reisst gross die Klappe auf; von wegen "Etikette" und "Soziale Kompetenz", und ähnliche Wohlfühlhülsen, dabei hast du nicht den geringsten Durchblick.
Kannst du nach 2 Jahren Abwesenheit nach so kurzer Zeit auch noch nicht wieder haben.

Also, dann würd ich empfehlen: Einfach mal ein bisserl den Fuß vom Gaspedal nehmen.

Oder, um es etwas direkter mit den Worten von "PB57" zu sagen: "Wenn man nix zu sagen hat, einfach mal die Fresse halten."

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
@Erpan: Worum geht es bei der derzeitigen Inzest-Diskussion überhaupt? Es geht, so wie du vermutest, wahrscheinlich nur um den inzestiösen Beischlaf ohne Verhütung.

Aber mal im Ernst, wenn mich ein Bekannter einladen würde und er würde mir seine Schwester vorstellen, um ihr danach einen kräftigen Zungenkuss zu geben, so würde ich den Abend locker durchstehen, aber danach würde ich Einladungen eher aus dem Wege gehen, da ich da meine Probleme mit habe. Ich zhabe Schwule und Lesben im Bekanntenkreis, und das ist alles voll OK, aber bei Inzest, da bin ich eher altmodisch, wobei ich mir dabei gar nicht altmodisch vorkomme, meine Abscheu als das normalste der Welt empfinde und mich auch gar nicht für meine Abscheu schämen möchte, denn es gibt nichts, was n dieser Abscheu schlecht wäre.

Ich kann hier natürlich nur für mich sprechen, aber ich vermute, dass 80 bis 90 Prozent der Menschen ähnlich wie ich empfinden werden, daher halte ich Diskussionen über Inzest für total verzichtbar.
 
Kommentar Rosi:

Oder, um es etwas direkter mit den Worten von "PB57" zu sagen: "Wenn man nix zu sagen hat, einfach mal die Fresse halten."

Na, daran solltest du dich auch mal halten ...
 
@Killozap

Kommentar Rosi:



Na, daran solltest du dich auch mal halten ...

Das tue ich auch.
Mich daran halten, meine ich.

Ich hab anhand deiner Postings hier gesehen, dass du unserer Meinung bist.
Freut uns.

"Killozap", hier bei LIT wird nix so heiß gegessen wie gekocht, und die Dinge sind weit weniger dramatisch, wie sie auf den ersten Blick oft scheinen.
Im Grunde mögen wir uns hier (fast) alle.
LIT ist halt nun mal keine Klosterschule, und das ist auch gut so.
LIT ist eher ein Abbild des prallen Lebens.
Da gibts Höhen,da gibts Tiefen, da werden Fehler gemacht, da schiesst man gelegentlich übers Ziel hinaus, etc...
Alles kein Beinbruch.

Take it easy.
Immer schön locker bleiben.
Wir "Wahrhaftige" sind ja auch stets total relaxed.
Also: Geht doch!

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Killozap

@Erpan: Worum geht es bei der derzeitigen Inzest-Diskussion überhaupt? Es geht, so wie du vermutest, wahrscheinlich nur um den inzestiösen Beischlaf ohne Verhütung.

Aber mal im Ernst, wenn mich ein Bekannter einladen würde und er würde mir seine Schwester vorstellen, um ihr danach einen kräftigen Zungenkuss zu geben, so würde ich den Abend locker durchstehen, aber danach würde ich Einladungen eher aus dem Wege gehen, da ich da meine Probleme mit habe. Ich zhabe Schwule und Lesben im Bekanntenkreis, und das ist alles voll OK, aber bei Inzest, da bin ich eher altmodisch, wobei ich mir dabei gar nicht altmodisch vorkomme, meine Abscheu als das normalste der Welt empfinde und mich auch gar nicht für meine Abscheu schämen möchte, denn es gibt nichts, was n dieser Abscheu schlecht wäre.

Ich kann hier natürlich nur für mich sprechen, aber ich vermute, dass 80 bis 90 Prozent der Menschen ähnlich wie ich empfinden werden, daher halte ich Diskussionen über Inzest für total verzichtbar.

Hi,

Worum es geht? Na, um das Thema No.1 bei LIT- Die Freigabe von Inzest.

Du findest ne Diskussion über Inzest für verzichtbar?
Wunderbar. Ich auch.
Aber LIT eben nicht,weil du bei LIT in ne Hochburg von Inzest-Enthusiasten und Pädo-Friends geraten bist.
Es gibt kein Thema, wo LIT so zur Hochform aufläuft und sich so ins Zeug legt, wie bei "Pro Inzest."
Ist hier für viele ne echte Herzensangelegenheit. Ja, man könnte fast von einer Lebensaufgabe sprechen.
Ich hab dir doch bereits das Essay von "flinx1" plus dazugehöriger ca. 140 Kommentare empfohlen.
Werf doch mal nen Blick rein.
Oder lass dir von "PB57" einige Links zu früheren Threads zum Thema "Inzest" geben.
Drüber wurde hier schon alles x-Mal gesagt, und durch das jüngste Urteil, das nur geltendes deutsches Recht bestätigt, gewinnt die Diskussion keinen neuen Aspekt, weshalb sie tatsächlich völlig unnötigund überflüssig ist.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
@Erpan

Sozialgefüge in Familien? Es geht absolut nicht darum, sondern allein um den vaginalen Geschlechtsverkehr unter Verwandten, weil daraus Nachkommen entstehen können. Es geht also allein um Blutschande.

Zur Erinnerung: Alle anderen Arten der sexuellen Betätigung unter Verwandten stehen nicht unter Strafe.

Du irrst- wundert das wirklich noch jemanden?- auch hier.
Es geht bei dem Urteil nicht um Blutschande und auch nicht um Art. 2 GG.
Das Urteil ist etwas differenzierter ausgefallen, auch in seinen Begründungen.
In Posting 136 legt "PB57" das dar.
Aber Differenzierung war deine Sache ja noch nie.
Na ja, wenn man immer nur das Grundsätzliche im Auge hat, kann der Blick für entscheidende Details schon mal verloren gehen.

lg
"rosi"(Johannes)
 
Last edited:
@KrystanX

Ich persönlich habe habe zwar mit dem Gesetz keine großen Probleme, da meine Lust auf meine Gewister sich in engen Grenzen hält.

Letztlich gibt es gute Gründe die gegen eine Inzestbedingte Fortpflanzung sprechen. Ob man das jetzt in ein Gesetz packen muss, oder nicht, ist wohl eine Frage des gesellschaftlichen Konsens. So, wie übrigens die meisten Gesetze. Hey, wir haben in Europa zum Beispiel auch irgendwann beschlossen, dass wir keine Sklaven mehr halten wollen, und dass eben nicht jede Familie ein Gewehr zur Selbstverteidigung braucht. Bis jetzt sind wir mit diesen Konsens ganz gut gefahren, auch wenn sich mancher sicher eine hübsche Sexsklavin wünscht, und andere eben gerne ein Waffenarsenal zuhause hätten. Aber die Mehrheit sagt dazu einfach: NÖ

So Isses.
Prima kurz und knackig auf den Punkt gebracht.
Und dieses Land hat wahrlich andere Sorgen und Dringlicheres zu tun als die Straffreiheit von Inzest.

Für (manche bei) LIT gilt das natürlich nicht.
Hier gilt nach dem jüngsten Straßburger Urteil: "Und ewig grüsst das (LIT)Murmeltier."
Das Urteil hat lediglich geltendes deutsches Recht bestätigt, das Thema hat also keinen neuen Aspekt hinzugewonnen, weshalb eine erneute LIT-Inzest-Diskussion rational nicht gerechtfertigt und deshalb nicht notwendig ist.
Alles, was es dazu zu sagen gibt, findet man bei LIT bereits in zig Threads.

lg
"rosi" (Johnnes)
 
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