Was ist Recht und was Unrecht?

Diese Konsequenzen waren Folge von unzureichender Informationspolitik im Zusammenhang mit Kundus – ich sage dazu: Es wurde gelogen und zu vertuschen versucht. Für den Oberst Klein und ggf. seine Vorgesetzten gab es keine Konsequenzen.

.... und wieder mal ein Desinformationsposting von Erpan,
es gab sehr wohl Konsequenzen, nur wurden diese aus Gründen
der nationalen Sicherheit. nicht öffentlich gemacht

Das alles waren Fehleinschätzungen, für die die Verantwortlichen gerade stehen müssten.

Es ist immer leicht hinterher am grünen Tisch
Stunden lang über die Entscheidungen eines
Kommandeurs im Feld zu lamentieren.

Was hättest du gesagt, wenn die beiden Tanklaster
das Feldlager von Kundus in eine Feuerhölle verwandelt
hätten, käme dann der Beifall von den Gutmenschen,
weil es Soldaten der BW getroffen hätte ??
 
... und für Vergehen im Bundeswehrbereich ist der
Bundeswehrdisziplinaranwalt zuständig
Das mag ja sein, aber im Fall Kundus ermittelte zuerst die Staatsanwaltschaft Potsdam, dann die Staatsanwaltschaft Leipzig und zuletzt die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe - bis sie die Ermittlungen einstellte und die Gründe dafür wegen angeblicher Geheimhaltung nicht bzw. nur teilweise nannte.


Der Bundeswehrdisziplinaranwalt vertritt nicht die Interessen der Bundesregierung, sondern die Interessen des Bundes.
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland gemeint.
Die setzt du gleich mit der Bundesregierung.
Wollen wir jetzt um Worte streiten oder im Inhalte?


es gab sehr wohl Konsequenzen, nur wurden diese aus Gründen
der nationalen Sicherheit. nicht öffentlich gemacht
Was für Konsequenzen? Der beteiligte Fliegerleitfeldwebel wurde turnusgemäß zum Hauptfeldwebel befördert. Oberst Klein wurde von seinem Posten nicht Abberufen, sondern später routinemäßig abgelöst und ist seitdem wieder in Deutschland eingesetzt.


Es ist immer leicht hinterher am grünen Tisch
Stunden lang über die Entscheidungen eines
Kommandeurs im Feld zu lamentieren.
Ja, das stimmt. Dennoch darf eine Demokratie nach so einer Tat nicht zur Tagesordnung übergehen. Das nicht zu tun ist ja gerade die herausragende Eigenschaft der Demokratie: Die Fehler müssen offengelegt und aufgearbeitet werden. Das muss eine Demokratie verkraften, sonst verdient sie diesen Namen nicht.


Was hättest du gesagt, wenn die beiden Tanklaster
das Feldlager von Kundus in eine Feuerhölle verwandelt
hätten, käme dann der Beifall von den Gutmenschen,
weil es Soldaten der BW getroffen hätte ??
Diese Gefahr gab es nicht, die Tanklaster steckten 4 Stunden lang im Flussbett fest.

Zitat: Der Kommandeur Oberst Georg Klein, 48, erst vor acht Wochen angetreten, bringt es auf eine einfache Formel: "Wir werden mit der Härte, die geboten ist, zurückschlagen." Das sagte er wenige Wochen nachdem 4 Bundeswehrsoldaten im Raum Kunduz von Taliban getötet worden sind. Für mich liegt daher der Gedanke nahe, dass es sich bei diesem Luftangriff um eine Racheaktion gehandelt haben könnte.

Im Übrigen bin ich nicht allein, dem es Unwohl ist bei dem, was geschah – vor allem, was hinterher geschah – siehe auch den Artikel eines Oberstleutnants der Bundeswehr a.D. und den Artikel eines Richters am Bundesgerichtshof außer Dienst, wo es u.a. steht:

Zunächst ist festzuhalten, dass die Generalbundesanwältin politische Beamtin ist. Sie kann jederzeit von der Bundesjustizministerin ohne Begründung in den Ruhestand versetzt werden. Ihr fehlt somit die richterliche Unabhängigkeit, die das Grundgesetz den Richterinnen und Richtern garantiert. Nach § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes unterliegt die Generalbundesanwältin der Aufsicht und Leitung der Bundesministerin der Justiz, die der Bundesanwaltschaft nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz jederzeit Anweisungen – auch im Einzelfall – geben kann.


Ist jetzt wenigstens alles klar für euch, die selbsternannten Wahrhaftigen? Oder wollt ihr immer noch leugnen, dass die Bundesanwaltschaft weisungsabhängig von der Bundesregierung ist?
 
@Was soll uns dieser Thread eigentlich sagen und was will "Erpan" damit beweisen?

"Was ist Recht und was Unrecht?" heißt das Ding hier.
Ausgangspunkt in P 1 sind die Ereignisse von Haditha, deren Nichtaufarbeitung später von "Erpan" gleichgesetzt werden mit den Ereignissen in Kundus, was falsch ist, wie gezeigt wurde.
Mit Haditha will "Erpan" die These der "Wahrhaftigen" widerlegen, dass in einer Demokratie im Gegensatz zu einer Diktatur zur Rechenschaft gezogen werden.

Eine Demokratie ist nicht der perfekte Idealstaat Platons.
Gott seiDank ist sie das nicht.
Eine Demokratie ist nicht die perfekte Umsetzung von Gerechtigkeit, weder von juristischer noch von sozialer Gerechtigkeit.
Eine Demokratie ist nicht die perfekte Umsetzung der juristischen und sozialen Theorien von Recht und Gerechtigkeit.
Das kann und will sie auch gar nicht sein.


Wir "Wahrhaftigen" haben nie bestritten, dass auch in einer Demokratie Fehlentscheidungen getroffen werden.
Dass es auch in einer Demokratie Interessen und Seilschaften gibt, und dass versucht wird, Fehler zu vertuschen.
Diese Dinge muss man laut "Erpan" anprangern.
Richtig.
Das hat er nun getan.
Thema durch. Ganz einfach deshalb, weil nicht mehr hergibt.

lg
"rosi" (Johannes)

Zu P 77:
"Erpan", das ist kein Streit um Worte, sondern um Inhalte.
Die Vertretung der Interessen des Bundes ist eben nicht mit den Interessen der Bundesregierung gleichzusetzen, wie du es tust.
Mit dieser unzulässigen Gleichsetzung machst damit einen inhaltlichen Fehler.
Einen von zahlreichen.
 
Last edited:
Eine Demokratie ist nicht der perfekte Idealstaat Platons.
Gott seiDank ist sie das nicht.

Gott danke ich auch immer, wenn ich für etwas wirklich ganz und gar keine Dankbarkeit empfinde.
Und aus der Sichtwiese heraus stimme ich deiner Aussage daher vollkommen zu.

;)
 
Ist jetzt wenigstens alles klar für euch, die selbsternannten Wahrhaftigen? Oder wollt ihr immer noch leugnen, dass die Bundesanwaltschaft weisungsabhängig von der Bundesregierung ist?

Kein Justizminister würde eine Generalbundesanwältin
Harms einfach so absetzen, das wäre eine politische
Kamikazeaktion.

Wenn du dich ein bisschen näher mit der Person der
Generalbundesanwältin Harms beschäftigt hättest,
dann hättest du schnell bemerkt wie unheimlich gut
sie in der Regierung vernetzt ist, es gab vom ersten
Tag an Probleme mit ihr, selbst BILD, B.Z. u.v.a.
hatten sich auf sie eingeschossen und sind an ihr
und Frau Zypris abgeprallt und jetzt darfst du mal
raten woran das gelegen haben könnte.
 
Thema durch. Ganz einfach deshalb, weil nicht mehr hergibt.

lg
"rosi" (Johannes)

Zu P 77:
"Erpan", das ist kein Streit um Worte, sondern um Inhalte.
Die Vertretung der Interessen des Bundes ist eben nicht mit den Interessen der Bundesregierung gleichzusetzen, wie du es tust.
Mit dieser unzulässigen Gleichsetzung machst damit einen inhaltlichen Fehler.
Einen von zahlreichen.
Das ist das typische Nachkartln alla rosettenfreak, wenn er nichts mehr in der Hand hat, aber trotzdem Recht haben möchte.

Merke: Die Interessen des Bundes - Bund: das ist die Bundesrepublik Deutschland - sind identisch (oder haben das zu sein) mit den Interessen der Bundesregierung, schließlich haben Bundeskanzler/in und Bundesminister/innen einen Eid darauf geleistet:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]"
 
@Erpan

Das ist das typische Nachkartln alla rosettenfreak, wenn er nichts mehr in der Hand hat, aber trotzdem Recht haben möchte.

Merke: Die Interessen des Bundes - Bund: das ist die Bundesrepublik Deutschland - sind identisch (oder haben das zu sein) mit den Interessen der Bundesregierung, schließlich haben Bundeskanzler/in und Bundesminister/innen einen Eid darauf geleistet:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]"

"Erpan", du brauchst nicht Nachzukarten- Du liegst in aller Regel schon vorher falsch!

Keine Angst, mir ist der Amtseid bekannt.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Interessen des Bundes nicht zwangsläufig zu 100% identisch sind mit den Interessen der jeweiligen Bundesregierung.
Eine Regierung hat ein konkretes Programm, mit dem sie glaubt, ihrem Amtseid am besten gerecht zu werden.
Frag mal die jeweilige Opposition, wie gut ihr das gelingt.

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Erpan: Man merkt dir schon an das du aus München kommst,
München ist zwar das rote Nest auf Schwarzen Grund, aber der
Rest der Bajuwaren kennt den Begriff Opposition gar nicht.
 
@Erpan: Man merkt dir schon an das du aus München kommst,
München ist zwar das rote Nest auf Schwarzen Grund, aber der
Rest der Bajuwaren kennt den Begriff Opposition gar nicht.

Es leben die freie Wähler :D Gut, die sind ja auch vorallem in Franken aktiv ;)
 
Berliner Kuscheljustiz.

Da hetzten einige Kulturbereicherer zwei Männer im
U-Bahnhof Kaiserdamm, weil sie ihnen keine Zigaretten
geben wollten, treiben einen vor ein fahrendes Auto in
den Tod und bekommen zwei Jahre auf Bewährung, es
ging letztendlich darum, dass nach Auffassung des Gerichtes,
es den Tätern nicht möglich war die Gefahr zu erkennen.

Wer von euch nicht aus Berlin kommt, hier mal zur Kenntnis,
der Kaiserdamm ist eine 10-spurige Hauptverkehrsader der
Metropole.
 
Das ist das typische Nachkartln alla rosettenfreak, wenn er nichts mehr in der Hand hat, aber trotzdem Recht haben möchte.

Merke: Die Interessen des Bundes - Bund: das ist die Bundesrepublik Deutschland - sind identisch (oder haben das zu sein) mit den Interessen der Bundesregierung, schließlich haben Bundeskanzler/in und Bundesminister/innen einen Eid darauf geleistet:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]"

Vergiß doch mal die Gesetze dieses Nicht-Staates! :rolleyes:

Leserkommentar:

Feines Thema:

..”ach wie gut das Niemand weiß,
das iCh gerne Recht”s”anwälte beiß..”

Das wird ja immer toller, als ob im Himmel Jahrmarkt wäre..
und alle falschen “BRiD-Anwälte” um Zuckerwatte betteln..!

Also, lieber Verfasser des Artikel und Opfer der himmlischen Anwälte,
denn bundesdeutsche Anwälte kann es de jure nicht geben..!
ICh habe genau das studiert was diese Anwälte als spätere Geldquelle gesehen haben, um reich und berühmt zu werden.. (grins)

Bin demgemäß nur Juristin geblieben, da iCh keinem geheimen Standesrecht
unterliegen wollte und somit fremdgesteuert & mißbraucht würde..
ICh ziehe es vor, nur meinem Gewissen zu gehorchen und mich auf mein
Recht(s)wissen zu berufen bevor ich mich einer kriminellen Vereinigung
anschließe..

Diese, zweifellos kriminellen Herren RA hatten sicher auch die gleichen Lehrbücher und mussten um RA zu werden einen “göttlichen” Eid schwören..

Nota bene..!
Deutsche Rechtsanwälte haben für ihre Zulassung gem. § 12a Abs. 1 BRAO folgenden Eid zu leisten:

“Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.”

Gemäß der Absätze 2 und 3 kann der Eid auch ohne religiöse Beteuerung oder mit einer Entsprechung einer anderen Religionsgemeinschaft geleistet werden.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=15&paid=12a

Ergo,
warum steht da wohl “DEUTSCHE RECHTSANWÄLTE” und nicht
“bundesdeutsche”.. die nach deutschem Recht KEINE Anwälte sein dürfen..?! + + + § Bundesrecht war niemals RECHT(s)WIRKSAM..! §

BRAO* heisst “Bundesrechtsanwaltsordnung” und damit sind diese Herren..
alle im Aus..!!!

Ganz “pc” im RA-Deutsch*: BRAO

Ausfertigungsdatum: 01.08.1959

Vollzitat:

“Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist”

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 6.12.2011 I 2515

Ergo, wie antwortet man einer kriminellen Vereinigung von angeblichen RA
und hängt das an die große Glocke im http://www..?!

Bitte um Meldung des Betroffenen, der hier eine riesen Chance hat,
dem Abschaum von bundesdeutschen “Juristen” einen Denkzettel zu verpassen..!

Es stehen über 100 Jahre juristische Erfahrung – in meiner Familie und dem Freundeskreis – zur Verfügung, die gerne helfen werden..

Reicht das..?!

K. von Arnheim & Co.

 
..... und wieder einmal hat sich die Notwendigkeit der Unschuldsvermutung bestätigt.

Was mich wirklich erschüttert, ist der feige Aufrug zur Lynchjustiz in den Social Networks,

genau wie der nondifferente Umgang der Medien mit der Story.


Die größten Versager in der Geschichte sind Polizei und Staatsanwaltschaft, die

waren dermmaßen quotengeil und mußten trotz einer unsicheren Beweislage eine

Pressekonferenz abhalten, die vor Polemik nur so strotzte.


Das Leben dieses jungen Mannes in Emden ist ruiniert, der ist bis Reit im Winkel

verbrannt, an seiner Stelle würde ich sofort Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft

erstatten gem. § 339 StGB (Rechtsbeugung im Amt)
 
Und grade dieses Beispiel zeigt,wie wichtig ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Und wie fehlbar er auch sein kann.
Aber er kann sich auch noch rechtzeitig korrigieren.

"Rosi"
 
Und grade dieses Beispiel zeigt,wie wichtig ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Und wie fehlbar er auch sein kann.
Aber er kann sich auch noch rechtzeitig korrigieren.

"Rosi"

Ein wichtiger Grund, der gegen die Todesstrafe in Demokratieren spricht. Die kann man immer so schlecht rückgängig machen. Wobei man leider auch so nicht immer alles korrigieren kann.

Dieser Fall zeigt aber wieder mal, wie man es einfach nicht perfekt machen kann. Wenn es Indizien gibt, die auf jemanden als Täter schließen lassen, wäre es in so einem Fall sogar für den Verdächtigen Lebensgefährlich ihn nicht zu verhaften. Gleichzeitig dauert die Beweissicherung im Gegensatz zu CSI, nicht nur 24 Stunden, sondern Wochen oder Monate.

Gerade dieser Fall offenbart die Problem des Systems, aber es gibt leider trotzdem keine bessere alternative. Zumindest wüsste ich keine. Denn in einem Staat mit mehr oder weniger freien Medien und Kommunikationsmitteln, kommen Details sowieso an die Öffentlichkeit, wenn es sich um so einen Emotionalen Fall handelt.
 
Gerade dieser Fall offenbart die Problem des Systems, aber es gibt leider trotzdem keine bessere alternative. Zumindest wüsste ich keine.
Ich wüsste schon eine Alternative: Medien, die Unwahres oder Unbewiesenes verbreiten, vor Gericht stellen und empfindlich – ja nach Wirtschaftskraft und/oder Verbreitung – bestrafen.

In diesem Fall hat die Bild-Zeitung unter der dicken Überschrift "DER KILLER IST EIN SCHÜLER!" behauptet: "Der miese Kindermörder von Emden (Niedersachsen): Er missbrauchte die kleine Lena (11), tötete sie und ließ ihre Leiche in einer Blutlache im Parkhaus liegen! Die Kripo ist sicher: Der Killer ist ein Schüler (17)!"

Dabei hatte die Polizei bis zur Freilassung des Jugendlichen stets betont, dass dieser der Tat nur verdächtig, aber längst nicht überführt sei und daher die Unschuldsvermutung gelte.

Und was sagt Bild jetzt? Sie lügt wieder – Zitat: „Die Polizei war sich so sicher. Sie führte ihn öffentlich in Handschellen ab. Alle sollten ihn sehen. Er wurde verdächtigt, die kleine Lena († 11) erst missbraucht und dann brutal getötet zu haben. Falsch!“

Noch einmal: Nachdem eine Frau in dem Überwachungsvideo den Schüler erkannte, musste Polizei ihn verhaften, alles andere wäre grob fahrlässig. Dass diese Verhaftung in einer Kleinstadt wie Emden nicht unbeobachtet bleiben konnte, versteht sich von selbst. Fest steht jedenfalls, dass die Polizei die 2 Tage der Untersuchungshaft immer nur vom Verdächtigen sprach, nie vom Täter: Erst die Boulevardpresse und –fernsehen machten aus dem Verdächtigen den Täter, auf den dann die üblichen Selbstgerechten mit den ebenfalls üblichen Lynchaufrufen losgingen.
 
Man hätte die Festnahme weniger martialisch vornehmen können,
man braucht kein SEK und Handschellen bei einem 17-jährigen.
 
Für einen 17jährigen braucht man kein SEK?
"PB57", es kommt auf den 17Jährigen an.
Ich hab schon 17jährige erlebt, da brauchte man das, oder zumindest das Kaliber knapp darunter.

Ein Teil der Presse hat sich natürlich unmöglich verhalten, und sie wird, wie immer in solchen Fällen, wohl gut davonkommen.
Mehr als ne Rüge durch den deutschen Presserat wird es wohl nicht geben.

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Erpan: Das ist schon heftig, da wurde nichts von mutmaßlich geschrieben? Das schreiben die sogar bei Terroristen, aber da ist das nicht nötig. Das sollte eine saftige Strafe geben!
 
@zäppchen

@Erpan: Das ist schon heftig, da wurde nichts von mutmaßlich geschrieben? Das schreiben die sogar bei Terroristen, aber da ist das nicht nötig. Das sollte eine saftige Strafe geben!

Netter Versuch, sich ins Gespräch zu bringen.
"Erpan" wird von der Intellektuelität deines Postings schwer beeindruckt sein.

Man kann "Erpan" ja vieles nachsagen-aber nen grösseren IQ als du, "ZÄPPCHEN", hat er allemal.
Ist ja auch nicht schwierig...

lg
"rosi" (Johannes)
 
@KrystanX

Ein wichtiger Grund, der gegen die Todesstrafe in Demokratieren spricht. Die kann man immer so schlecht rückgängig machen. Wobei man leider auch so nicht immer alles korrigieren kann.

Dieser Fall zeigt aber wieder mal, wie man es einfach nicht perfekt machen kann. Wenn es Indizien gibt, die auf jemanden als Täter schließen lassen, wäre es in so einem Fall sogar für den Verdächtigen Lebensgefährlich ihn nicht zu verhaften. Gleichzeitig dauert die Beweissicherung im Gegensatz zu CSI, nicht nur 24 Stunden, sondern Wochen oder Monate.

Gerade dieser Fall offenbart die Problem des Systems, aber es gibt leider trotzdem keine bessere alternative. Zumindest wüsste ich keine. Denn in einem Staat mit mehr oder weniger freien Medien und Kommunikationsmitteln, kommen Details sowieso an die Öffentlichkeit, wenn es sich um so einen Emotionalen Fall handelt.

Du triffst den Punkt.
Bei allen Fehlern des Systems (in dem Menschen arbeiten, die fehlbar sind, die Erfolgsdruck ausgesetzt sind in der modernen Medienwelt, etc....) gibt es dazu keine bessere Alternative.

Solche Dinge sind früher passiert. Sie werden auch in Zukunft passieren.

Und von wegen: Das Leben des 17Jährigen ist ruiniert.
Mal langsam: Der richtige Täter ist inzwischen gefasst, hat einTeilgeständnis abgelegt, DNA-Beweise gegen ihn gibt es.
Und der 17Jährige bekommt eine Entschädigung.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Ich glaube nicht, dass hier eine Entschädigung überhaupt etwas entschädigen kann. Der Junge wird wohl Emden verlassen und will nie mehr dahin zurückkehren, vermutlich wird seine ganze Familie mit unbekanntem Ziel umziehen müssen.
 
Ich glaube nicht, dass hier eine Entschädigung überhaupt etwas entschädigen kann.
Ja, zumal die Entschädigung nur 25 Euro pro Tag U-Haft beträgt: Er wird also insgesamt 75 Euro bekommen.

Aber er könnte versuchen, Boulevardmedien, die ihn mit vollen Namen nannten und zu Unrecht beschuldigten und vorverurteilten, zu verklagen – ein guter Anwalt könnte da sehr viel Geld herausschlagen.
 
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