Vergewaltigungsszenen/fantasien in Geschichten

Hallo @_Faith_
Jetzt schreibst du einen so langen Beitrag, um zu erläutern, dass da aus deiner Sicht keine Vergewaltigung dargestellt wurde, obwohl selbst die Autorin es anders bewertet hat?
Was willst du denn damit eigentlich aussagen? Versteh ich nicht wirklich.

Lieben Gruß
Mayia
Ich glaube er wollte nur den rechtlichen Aspekt beleuchten....
 
Hallo @_Faith_
Jetzt schreibst du einen so langen Beitrag, um zu erläutern, dass da aus deiner Sicht keine Vergewaltigung dargestellt wurde, obwohl selbst die Autorin es anders bewertet hat?
Was willst du denn damit eigentlich aussagen? Versteh ich nicht wirklich.

Lieben Gruß
Mayia
Mir ist es in dem Zusammenhang lieber, nicht verstanden zu werden, als falsch verstanden zu werden.
Ich mag keine Vergewaltigungsfantasien und erst Recht nicht deren Verwirklichung.

Aber:
Wenn mir dieser Text ohne Vorwissen vorgelegt worden währe, hätte ich darin keine Vergewaltigung erkannt.
Es eiert hart an der Grenze, aber die Ich-Erzählerin beteuert im Text mehrfach, dass sie ihre Vorbehalte ein ums andere Mal überwindet und darin Lust empfindet.
Und als sie (zu spät) gefragt wird, stimmt sie dem weiteren Akt zu.
Eventuell empfindet die Autorin das Beschriebene als Vergewaltigung, das hat sie im Text für mich aber nicht klar rübergebracht oder bewusst nicht rüber bringen wollen - das kann nur sie beantworten.

Wenn man als Autor nachreichen muss, wie die Leser einen Text zu verstehen haben, hat man irgendwas falsch gemacht.
Vielleicht liegt es auch an mir. Das Thema ist einfach zu weit weg, von meiner Lebensrealität.

LG
_Faith_
 
Der Text war für mich auch nur der Auslöser über das Thema an sich nachzudenken. Und beim Text stimme ich zu, dass er irgendwo dazwischen liegt.

Ich mag keine Vergewaltigungsfantasien und erst Recht nicht deren Verwirklichung.

Hier gibst du ja eine klare Haltung ab.
Beim zweiten Teil sind wir uns sehr einig. Als Fantasie überlege ich aber immer noch was ich davon halten soll.

Lieben Gruß
Mayia
 
Der Text war für mich auch nur der Auslöser über das Thema an sich nachzudenken. Und beim Text stimme ich zu, dass er irgendwo dazwischen liegt.



Hier gibst du ja eine klare Haltung ab.
Beim zweiten Teil sind wir uns sehr einig. Als Fantasie überlege ich aber immer noch was ich davon halten soll.

Lieben Gruß
Mayia
Muss man das denn immer mit Ja oder Nein beantworten? Ich meine du liest diese Storys ja privat und nur für dich alleine, vermute ich. Dementsprechend stehst du ja nicht unter dem Druck wie andere über dich urteilen könnten.
Von daher würde ich das von Story zu Story entscheiden. Es gibt durchaus auch Frauen die Vergewaltigungsfanasien haben und dadurch erregt werden, es aber ein absolutes Tabu wäre die auch umzusetzen.
Andere gehen da weiter und stehen auf Rape-Play entweder mit Safeword oder sogar ohne.
 
Hallo,

nehmt es mir nicht übel, wenn ich jetzt etwas schreibe, was in diesem Thread schon ausgiebig diskutiert wurde.

Ich denke, dass die Frage nach der Moral bezüglich der Veröffentlichung von Gewalttaten in sexuellen Kontexten im Rahmen der künstlerischen Freiheit nicht ohne die Frage nach der Motivation des Urhebers oder der Urheberin des entsprechenden Werkes beantwortet werden kann. Denkbare Motivationen, die natürlich unterschiedlich zu bewerten wären, sind z.B.: Provokation, Selbstrechtfertigung, Selbstdarstellung, Verharmlosung, Missionierung, unsagbare niedere Beweggründe, Gesellschaftskritik etc.. Auch die Rolle, die die Urheberin oder der Urheber bei der Darstellung innehält, finde ich relavant: Handelt es sich hier um einen Erfahrungsbericht oder eine Dokumentation als betroffene Person, als ausführende Person, etwas autobiographisches, eine neutrale Berichterstattung oder Dokumentation oder vielleicht um politische oder ideologische Agitation? Oder vielleicht eine simple soziale Interaktion, bei der man hinterfragen könnte, ob sie im richtigen Kontext lanciert worden ist?

Bisher habe ich vor allem auf die Persprektive des "Sendenden" geschaut. Wenn man sich in der heutigen Zeit der Perspektive des "Empfangenden" widmet, dann muss man beachten, dass das nicht nur menschliche Wesen sein können. Den menschlichen Empfänger kann man: informieren, manipulieren, bloßstellen, erpressen, berühren, bewegen, verleiten, verführen und so weiter. Andererseits braucht man sich ja keine Illusionen darüber zu machen, das so ziemlich alles, was man so im frei zugänglichen Internet schreibt, auch dazu verwendet wird, um KIs anzufüttern. Faktisch arbeiten KIs fast aussschließlich zunächst quantitativ und nicht qualitativ, sodass wir hier vorerst ein Verstärkung von Vorurteilen und Vorverurteilungen aber auch mittelfristig eine weitere Verwässerung
von humanistischen Werten erwarten können. Ich denke also, dass man gerade jetzte darauf achten sollte, was man wo veröffentlicht.

Viele Grüße,
sa_sator
 
Andererseits braucht man sich ja keine Illusionen darüber zu machen, das so ziemlich alles, was man so im frei zugänglichen Internet schreibt, auch dazu verwendet wird, um KIs anzufüttern. Faktisch arbeiten KIs fast aussschließlich zunächst quantitativ und nicht qualitativ, sodass wir hier vorerst ein Verstärkung von Vorurteilen und Vorverurteilungen aber auch mittelfristig eine weitere Verwässerung
Meinst du die füttern KIs mit den Inhalten von LIT?
Dann würde die KI wahrscheinlich einen Mutterkomplex entwickeln und generell einen Drang ausbilden, sich innerhalb ihrer "Familie" nackt zu zeigen.
Wie ein körperloses "System" ohne Stammbaum damit klarkommt, wäre ein interessantes Forschungsprojekt.

LG
_Faith_
 
Meinst du die füttern KIs mit den Inhalten von LIT?
Dann würde die KI wahrscheinlich einen Mutterkomplex entwickeln und generell einen Drang ausbilden, sich innerhalb ihrer "Familie" nackt zu zeigen.
Wie ein körperloses "System" ohne Stammbaum damit klarkommt, wäre ein interessantes Forschungsprojekt.

LG
_Faith_
Klingt nach der Idee für eine Geschichte.

BackToTopic:

Ich halte es wie folgt mit der Phantasie: Anything goes. Ob man diese auch äussern (in Sinne von Schreiben) sollte... Schlussendlich: Ja. Als Autor wird man dann gezwungen, sich eingehender mit dieser Phantasie auseinanderzusetzen, zumindest, wenn man eine ansprechende Geschichte erzählen will. Die Beschreibung des reinen Aktes, ohne den Antrieb des Vergewaltigers offen zu legen, ist nicht mehr als ein Gewaltporno in Schriftform. Oder dann eben die Perspektive des Opfers - was ich aber, als Mann, der noch nie sexuelle Gewalt am eigenen Leib erfahren hat, recht schwierig finde. Nicht falsch verstehen: Ich kenne durchaus das Gefühl, Opfer von Gewalt zu sein, aber eben nicht im Zusammenhang mit Sex. Natürlich kann man sich als Mann da "schlau lesen", aber dennoch - ich hätte wohl Mühe, es aus der Perspektive des Opfers zu erzählen.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob zu diesem Thema die Kritiker und die Verteidiger bereits in ihren Ansichten derart eingefahren sind, dass sich ein weiterer Post kaum lohnt, aber ich versuche es -wie in meinen Geschichten hier- mal mit einem anderen Argument:



1)Wir haben festgestellt, dass es nicht beweisbar ist, dass literarische oder filmische Grenzüberschreitungen nachweisbar irgendwem ernsthaft schaden. Gerade in den letzten 20 Jahren wurden Inhalte frei gegeben die noch in den 90ern streng verboten waren. In dem Buch „Vom Erwachsenenverbot zur Jugendfreigabe: Die Filmbewertungen der FSK als Gradmesser des kulturellen Wertewandels“ kann man das ganz gut nachlesen.



2) Man kann sich wohl auch darauf einigen, dass Einiges an Grenzüberschreitungen zumutbar ist, wenn es vom Verdacht auf „Kunst“ umweht wird. Hierzu wurde schon „Opus Pistorum“ genannt, aber auch „American Psycho“ oder „Die 120 Tage von Sodom“ kann man ja in Deutschland durchaus erwerben.



3) Für mich hat „Literotica“ ein Alleinstellungsmerkmal: hier sind die Gedanken frei, ich kann (annähernd das) schreiben und lesen was ich will. Ich gebe zu, dass ich vergleichbare Seiten nicht kenne, aber das ist auch nicht relevant. Worum es mir stellvertretend für alle Literaturseiten dieser Art geht ist: Tabus wie Inzest (besonders beliebt hier) oder Koprophilie will kaum jemand aktiv ausleben, aber das reine LESEN ist schon eine Form der gedanklichen Teilnahme. Und da die Gedanken ja nun mal frei sind, bietet „Literotica“ einen Freiheitsgewinn, den ich auf herkömmlichen audiovisuellen Unterhaltungsseiten nicht habe. Wenn ich mich unter Freunden oder Interessengemeinschaften über „verbotene“ Themen austausche, fördere ich damit ja auch keinen neuen Ku-Klux-Klan oder Armin Meiwes. Und selbst wenn es bei einer Chance von 1:1.000.000 so wäre, soll ich mir deswegen den verbalen Peniskäfig anschnallen und in FSK-Manier diese Art des Austausches meiden wie der Priester die Lustphantasien?



Für mich so weit das Fazit: Von mir aus könnte man auch mehr freigeben, denn die Gedanken sind frei und gedankliche Teilnahme schadet niemandem.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob zu diesem Thema die Kritiker und die Verteidiger bereits in ihren Ansichten derart eingefahren sind, dass sich ein weiterer Post kaum lohnt, aber ich versuche es -wie in meinen Geschichten hier- mal mit einem anderen Argument:



1)Wir haben festgestellt, dass es nicht beweisbar ist, dass literarische oder filmische Grenzüberschreitungen nachweisbar irgendwem ernsthaft schaden. Gerade in den letzten 20 Jahren wurden Inhalte frei gegeben die noch in den 90ern streng verboten waren. In dem Buch „Vom Erwachsenenverbot zur Jugendfreigabe: Die Filmbewertungen der FSK als Gradmesser des kulturellen Wertewandels“ kann man das ganz gut nachlesen.



2) Man kann sich wohl auch darauf einigen, dass Einiges an Grenzüberschreitungen zumutbar ist, wenn es vom Verdacht auf „Kunst“ umweht wird. Hierzu wurde schon „Opus Pistorum“ genannt, aber auch „American Psycho“ oder „Die 120 Tage von Sodom“ kann man ja in Deutschland durchaus erwerben.



3) Für mich hat „Literotica“ ein Alleinstellungsmerkmal: hier sind die Gedanken frei, ich kann (annähernd das) schreiben und lesen was ich will. Ich gebe zu, dass ich vergleichbare Seiten nicht kenne, aber das ist auch nicht relevant. Worum es mir stellvertretend für alle Literaturseiten dieser Art geht ist: Tabus wie Inzest (besonders beliebt hier) oder Koprophilie will kaum jemand aktiv ausleben, aber das reine LESEN ist schon eine Form der gedanklichen Teilnahme. Und da die Gedanken ja nun mal frei sind, bietet „Literotica“ einen Freiheitsgewinn, den ich auf herkömmlichen audiovisuellen Unterhaltungsseiten nicht habe. Wenn ich mich unter Freunden oder Interessengemeinschaften über „verbotene“ Themen austausche, fördere ich damit ja auch keinen neuen Ku-Klux-Klan oder Armin Meiwes. Und selbst wenn es bei einer Chance von 1:1.000.000 so wäre, soll ich mir deswegen den verbalen Peniskäfig anschnallen und in FSK-Manier diese Art des Austausches meiden wie der Priester die Lustphantasien?



Für mich so weit das Fazit: Von mir aus könnte man auch mehr freigeben, denn die Gedanken sind frei und gedankliche Teilnahme schadet niemandem.


In Deutschland sind nur sehr wenige Sachen direkt verboten. Zum Beispiel wenn du in einem Film den Holocaust leugnen würdest um mal das gängigste Beispiel zu bemühen. Die FSK stuft Medien ein für welches Alter sie geeignet sind, was aus meiner Sicht nicht der schlechteste Gedanke ist damit ein 6 Jähriger beispielsweise keine harten Horrorfilme sieht. Wer seien Filme nicht der FSK-Prüfung aussetzen möchte kann sie immer noch durch die SPIO freigeben lassen. Selbst indizierte Filme kann man in Deutschland erwerben, es dar nur keine Werbung dafür gemacht werden und sie werden quasi "unter dem Ladentisch" verkauft. Nur sehr wenige Filme sind direkt verboten.
 
Tabus wie Inzest (besonders beliebt hier) oder Koprophilie will kaum jemand aktiv ausleben, aber das reine LESEN ist schon eine Form der gedanklichen Teilnahme. Und da die Gedanken ja nun mal frei sind, bietet „Literotica“ einen Freiheitsgewinn, den ich auf herkömmlichen audiovisuellen Unterhaltungsseiten nicht habe. [...] Von mir aus könnte man auch mehr freigeben, denn die Gedanken sind frei und gedankliche Teilnahme schadet niemandem.
Der gängige Einwand, der Dir dann allerdings entgegengeschleudert wird, ist, daß jene (verbotenen) "Gedanken" bereits der erste Schritt zur (verbotenen) Tat seien, daß also denjenigen, der gedanklich bereits die Freiheit zur (verbotenen) Tat genutzt hat, innerlich nichts mehr daran hindere, sie auch äußerlich zu begehen, bzw. seine Hemmungen letzterem gegenüber dadurch mindestens abgebaut würden. Unter anderem daraus folgten ja auch die Auseinandersetzungen um first-person shooter und Amokläufer in der Vergangenheit, die eben auf dieser Annahme der Ermöglichung bzw. Erleichterung des Erschießens anderer Menschen fußten, weil das ja von jenen Amokläufern am Rechner sozusagen vorab eingeübt worden sei!

Die FSK stuft Medien ein für welches Alter sie geeignet sind, was aus meiner Sicht nicht der schlechteste Gedanke ist damit ein 6 Jähriger beispielsweise keine harten Horrorfilme sieht.
Und weil Du also die Eltern von der Verantwortung für den Medienkonsum ihrer sechsjährigen (!) Kinder freisprechen willst, redest Du staatlicher Zensur das Wort, die in- wie ausländische Filme im Namen des sogenannten "Jugendschutzes" verstümmelt ("kürzt"), so daß selbst Erwachsenen in Deuschland der Genuß ebendieser Filme in ihrer ursprünglichen Form vorenthalten wird?

Wer seien Filme nicht der FSK-Prüfung aussetzen möchte kann sie immer noch durch die SPIO freigeben lassen. Selbst indizierte Filme kann man in Deutschland erwerben, es dar [sic] nur keine Werbung dafür gemacht werden und sie werden quasi "unter dem Ladentisch" verkauft. Nur sehr wenige Filme sind direkt verboten.
Was für eine verharmlosende und vor Halbwissen nur so strotzende und irreführende Darstellung!

Tatsächlich ist es so, daß auch durch die SPIO und ihre Juristenkommission (JK) man in Deutschland nicht einfach jeden Film "freigeben lassen" kann, wie Deine Ausführung nahelegt, sondern eine solche Prüfung einem entweder das Siegel "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" oder "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich" einhandelt. Im ersteren Falle darf der Film nur an Erwachsene verkauft werden, aber immerhin im Handel offen ausgestellt werden (kein wesentlicher Unterschied zu "FSK ab 18"!), im letzteren Falle hingegen darf der Film nicht offen im Handel ausgestellt werden, sondern nur auf gezielte Nachfrage Erwachsener überhaupt "unter dem Ladentisch" verkauft werden (kein wesentlicher Unterschied zur Indizierung!). Und im einen wie im anderen Falle kann die Vergabe des SPIO/JK-Siegels mit Kürzungsauflagen, also einer Zensurforderung, versehen sein!

Und über alldem thront die BPjM, die jederzeit jedweden FSK- wie auch SPIO/JK-geprüften Film indizieren kann, womit seine gewinnbringende Verwertung so gut wie unmöglich wird! Und wenn mit einem Film so gut wie kein Geld mehr verdient werden kann, so kommt das einem mittelbaren Verbot gleich, denn wie sonst, wenn nicht durch dessen Bewerbung und Verbreitung sollten die Kosten für seine Herstellung überhaupt wieder eingespielt werden? Wovon sollten die Hersteller in Zukunft die Schauspieler, Kameraleute, Belichter, Kulissenbauer, Kostümbildner, Versicherer und sw. usf. bezahlen? Wer sollte angesichts dessen überhaupt Filme, die womöglich Gefahr laufen könnten, indiziert zu werden, herstellen? Wer wollte schon eine Wette auf seinen eigenen Bankrott eingehen?

Aus diesem Grund führt das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen nicht nur zur Zensur bestehender Filme, sondern verhindert sogar die Herstellung noch nicht bestehender Filme! Folglich wird durch jenes Unwesen in Deutschland also tatsächlich die Freiheit der Kunst eingeschränkt, denn die Herstellung von Filmen, die womöglich einer Indizierung oder vergleichbaren Einordnung durch die SPIO/JK zum Opfer fallen könnten, wird somit mittelbar unterbunden und in die Form bereits hergestellter Filme entweder vor ihrer Verbreitung (Vorzensur) oder eben danach (Nachzensur) von staatlicher Seite unmittelbar eingegriffen.

Und abgesehen davon können Filme (wie auch alle anderen Medien) in Deutschland auf Richterentscheid jederzeit "beschlagnahmt", d. h. also verboten, werden – trotz vorheriger "Prüfung" und "Freigabe" (ob zensiert oder nicht) durch das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen! (Die vorherige Prüfung und Besiegelung der Filme dient vor allem der rechtlichen Absicherung der Verleiher, die andernfalls nämlich im Falle einer Beschlagnahmung in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden könnten.)

Ein Beispiel für letzteres ist der US-amerikanische Horrorfilm Hostel 2, der durch die SPIO/JK nach Kürzung (Vorzensur!) das Siegel "strafrechtlich unbedenklich" erhalten hatte, aber dessen ungeachtet auf Richterentscheid des Amtsgerichts München bundesweit "beschlagnahmt", d.h. also verboten, wurde.

An Hostel 2 wird auch die ganze Widersinnigkeit dieses deutschen Zensur- und Verbotsfimmels deutlich, denn in Österreich, bekanntlich Nachbarland Deutschlands, ist die unzensierte Originalfassung des Films sowohl in den Kinos zu sehen gewesen wie auch als DVD im Handel erhältlich! Und ist dadurch nun die österreichische Jugend "gefährdet" oder gar verderbt worden?
 
Last edited:
Auch wenn ich deine sehr liberale Einstellung zur Kunst nachvollziehen kann, finde ich es in Ordnung und auch wünschenswert, dass sich eine Gesellschaft Gedanken über die Auswirkungen von solchen geistigen Ergüssen macht.

Das muss für mich nicht zwangsläufig in Verboten enden, aber pauschal einen Kunstfreiheitsbegriff über alles zu werfen, ist nunmal auch (bislang) kein gesellschaftlicher Konsens.

Das geht dann letztlich auf die Frage zurück wie liberal unsere Gesellschaft sein soll/möchte. Welche Freiheiten dürfen/müssen/sollen gegen andere Freiheiten abgewogen werden oder einer gewissen Sicherheit zuliebe eingeschränkt werden.

Das wird (völlig zurecht) ständig neu verhandelt. Man kann ja auch beobachten, dass gerade im Bereich von Gewaltdarstellungen sich in den letzen Jahrzehnten viel geändert hat. Und das ist ein wichtiger Aspekt für mich.
Zu sehen, dass unsere Gesellschaft vom Grundprinzip her bereit ist, etwas zu verändern. Oftmals dauert das lange, für viele zu lange, aber es ist nicht starr oder unveränderlich.

Lieben Gruss
Mayia
 
Auch wenn ich deine sehr liberale Einstellung zur Kunst nachvollziehen kann, finde ich es in Ordnung und auch wünschenswert, dass sich eine Gesellschaft Gedanken über die Auswirkungen von solchen geistigen Ergüssen macht.
Sich "Gedanken über die Auswirkungen" von Kunst zu machen, ist etwas völlig anderes als einen staatlichen Zensurapparat (FSK/SPIO/JK/BPjM) zu errichten, der die Herstellung bestimmter Kunst mittelbar unterbindet und unmittelbar in ihre Form eingegreift, so daß selbst den volljährigen und geschäftsfähigen Staatsbürgern die ursprüngliche Form vorenthalten wird!

Welche Freiheiten dürfen/müssen/sollen gegen andere Freiheiten abgewogen werden oder einer gewissen Sicherheit zuliebe eingeschränkt werden.
Und was also ist mit Österreich? Leben die Österreicher gefährlicher, weil dort Filme wie Hostel 2 nicht zensiert werden? Und was für Grundannahmen gehen einem Satz wie dem Deinen überhaupt voraus, der ja unterstellt, daß die Kunst eine (potentielle) Gefahr darstelle!

Ja, wessen "Sicherheit" wird denn bitteschön durch Kunst "gefährdet", @Mayia?
 
Ja, wessen "Sicherheit" wird denn bitteschön durch Kunst "gefährdet", @Mayia?
Oh, da gab es doch die Volksverhetzende Kunst auf der Dokunenta. Gar nicht mal so lange her.

Sind alles Themen, die die Gesellschaft aushandeln muss und das wird dann in Gesetze gegossen. Man muss dabei nicht als einzelnder dieser Meinubg sein, aber so funktioniert das Leben. Und es ist nichts statisch sondern muss immer wieder neu verhandelt werden.
 
Oh, da gab es doch die Volksverhetzende Kunst auf der Dokunenta [sic]. Gar nicht mal so lange her.
Warst Du auf der documenta fifteen? Ist Dir dort irgend jemand begegnet, der durch jene Kunst zu Schaden gekommen wäre? Von wem also sprichst Du? Das ist schließlich die Frage gewesen: Wer denn bitteschön durch Kunst "gefährdet" würde!

Im übrigen lehnte die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil kein "Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat" vorgelegen habe (siehe hier). Wenn Du hier von "Volksverhetzende[r] Kunst" sprichst, so ist das also mindestens gefärbt durch Dein Vorurteil (das Du woher auch immer haben magst), nicht jedoch eine zutreffende Beschreibung des Tatbestands!
 
Nun, dann gäbe es noch die ideologisch gefärbte Kunst, die auf die jeweilige Bevölkerung Einfluss hat und diese in ihrer freien Meinungsbildung gefährdet. Sie wurde und wird aus dem Grund ja erschaffen.
 
Nun, dann gäbe es noch die ideologisch gefärbte Kunst, die auf die jeweilige Bevölkerung Einfluss hat und diese in ihrer freien Meinungsbildung gefährdet.
Was sollte hier der Wirkzusammenhang sein? Inwiefern verhinderte oder "gefährdete" das Ansehen des Films Hostel 2, daß ich mir frei meine Meinung zu ebendiesem Film bildete? Tatsächlich ist es doch so, daß ich mir überhaupt nur dann meine Meinung zu einem Film (oder sonstigen Kunstwerk) frei bilden kann, wenn ich diesen selber in seiner ursprünglichen Form mir ansehen kann!
 
Es ging um deine Aussage, dass Kunst nicht gefährlich seib kann.
 
Ich stellte dies zunächst einmal in Frage. Das ist schon ein Unterschied! Bislang hast jedoch weder Du noch @Mayia ein einschlägiges Beispiel oder gar Begründung für die Gefährdung durch Kunst geliefert.
 
Oh, ich denke schon, dss die ideologische Kunst ein Beispiel ist. Sonst würden Staaten dafür kein Geld ausgeben.
 
Und weil Du also die Eltern von der Verantwortung für den Medienkonsum ihrer sechsjährigen (!) Kinder freisprechen willst, redest Du staatlicher Zensur das Wort, die in- wie ausländische Filme im Namen des sogenannten "Jugendschutzes" verstümmelt ("kürzt"), so daß selbst Erwachsenen in Deuschland der Genuß ebendieser Filme in ihrer ursprünglichen Form vorenthalten wird?
Nein, sonst hätte ich das ja geschrieben.
 
"Ideologische Kunst" ist kein Beispiel, sondern einfach nur ein Schlagwort, das von Dir erst einmal mit dazugehörigen Beispielen, d. h. entsprechenden Werken, unterlegt werden müßte. Außerdem, wie eben von mir aufgewiesen, müßtest Du ferner das zu schützende Gut benennen und eine Begründung für seine "Gefährdung" durch jene Kunst (Wirkzusammenhang) liefern!

Die "freie Meinungsbildung" scheidet als zu schützendes bzw. gefährdetes Gut jedenfalls schon einmal aus (siehe hier).

Und die Ver(sch)wendung von Steuergeldern als unwiderleglichen Beweis anführen zu wollen, das wirft für mich noch ein paar weitere Fragen auf, deren nicht gerade letzte die nach der Ernsthaftigkeit ist, mit der Du hier die Auseinandersetzung führst ...
 
Siehe Sovietunion, Nordkorea, etc. Sollten genug Beispiele sein.
 
Tatsächlich ist es so, daß auch durch die SPIO und ihre Juristenkommission (JK) man in Deutschland nicht einfach jeden Film "freigeben lassen" kann, wie Deine Ausführung nahelegt, sondern eine solche Prüfung einem entweder das Siegel "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" oder "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich" einhandelt. Im ersteren Falle darf der Film nur an Erwachsene verkauft werden, aber immerhin im Handel offen ausgestellt werden (kein wesentlicher Unterschied zu "FSK ab 18"!), im letzteren Falle hingegen darf der Film nicht offen im Handel ausgestellt werden, sondern nur auf gezielte Nachfrage Erwachsener überhaupt "unter dem Ladentisch" verkauft werden (kein wesentlicher Unterschied zur Indizierung!). Und im einen wie im anderen Falle kann die Vergabe des SPIO/JK-Siegels mit Kürzungsauflagen, also einer Zensurforderung, versehen sein!

Und über alldem thront die BPjM, die jederzeit jedweden FSK- wie auch SPIO/JK-geprüften Film indizieren kann, womit seine gewinnbringende Verwertung so gut wie unmöglich wird! Und wenn mit einem Film so gut wie kein Geld mehr verdient werden kann, so kommt das einem mittelbaren Verbot gleich, denn wie sonst, wenn nicht durch dessen Bewerbung und Verbreitung sollten die Kosten für seine Herstellung überhaupt wieder eingespielt werden? Wovon sollten die Hersteller in Zukunft die Schauspieler, Kameraleute, Belichter, Kulissenbauer, Kostümbildner, Versicherer und sw. usf. bezahlen? Wer sollte angesichts dessen überhaupt Filme, die womöglich Gefahr laufen könnten, indiziert zu werden, herstellen? Wer wollte schon eine Wette auf seinen eigenen Bankrott eingehen?

Aus diesem Grund führt das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen nicht nur zur Zensur bestehender Filme, sondern verhindert sogar die Herstellung noch nicht bestehender Filme! Folglich wird durch jenes Unwesen in Deutschland also tatsächlich die Freiheit der Kunst eingeschränkt, denn die Herstellung von Filmen, die womöglich einer Indizierung oder vergleichbaren Einordnung durch die SPIO/JK zum Opfer fallen könnten, wird somit mittelbar unterbunden und in die Form bereits hergestellter Filme entweder vor ihrer Verbreitung (Vorzensur) oder eben danach (Nachzensur) von staatlicher Seite unmittelbar eingegriffen.

Und abgesehen davon können Filme (wie auch alle anderen Medien) in Deutschland auf Richterentscheid jederzeit "beschlagnahmt", d. h. also verboten, werden – trotz vorheriger "Prüfung" und "Freigabe" (ob zensiert oder nicht) durch das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen! (Die vorherige Prüfung und Besiegelung der Filme dient vor allem der rechtlichen Absicherung der Verleiher, die andernfalls nämlich im Falle einer Beschlagnahmung in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden könnten.)

Ein Beispiel für letzteres ist der US-amerikanische Horrorfilm Hostel 2, der durch die SPIO/JK nach Kürzung (Vorzensur!) das Siegel "strafrechtlich unbedenklich" erhalten hatte, aber dessen ungeachtet auf Richterentscheid des Amtsgerichts München bundesweit "beschlagnahmt", d.h. also verboten, wurde.

An Hostel 2 wird auch die ganze Widersinnigkeit dieses deutschen Zensur- und Verbotsfimmels deutlich, denn in Österreich, bekanntlich Nachbarland Deutschlands, ist die unzensierte Originalfassung des Films sowohl in den Kinos zu sehen gewesen wie auch als DVD im Handel erhältlich! Und ist dadurch nun die österreichische Jugend "gefährdet" oder gar verderbt worden?

Sehr lange Ausführung. Im Grunde kann man es aber darauf hinunterbrechen, dass es in Deutschland Gesetze gibt, was man in Filmen zeigen darf und was nicht, weil es gegen Gesetze verstößt. Das kannst du als Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen, viele Juristen werden da aber deine Meinung wohl nicht teilen...
 
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