Was ist Recht und was Unrecht?

Was ANDREAS POPP in diesem Video macht ist nicht seriös.
Essentielle Begriffsbestimmung.
Natürlich hatte Demokratie in Griechenland eine andere Bedeutung und waurde anders praktiziert als heute, und natürlich hatte auch der Begriff "Bürger" im alten Griechenland eine völlig andere Bedeutung als der heutige Begriff "Staatsbürger."
Man spricht heute nicht umsonst von "Parlamentarischer Demokratie" und "Repräsentativer Demokratie."
Und auch die Parlamentarische Demokratie kann sehr unterschiedlich praktiziert werden.
So ist der Parlamentrismus in GB und den USA ganz anders geartet als in der BRD, aber alle 3 Staaten sind Demokratien.

lg
"rosi" (Johannes)

Ist und bleibt Parteiendiktatur! ;)
 
sind @RC

Ist und bleibt Parteiendiktatur! ;)



Zweifellos richtig.
Dieser Punkt bleibt problematisch.
Da gilt es gegenzusteuern durch Bürgerinitiativen/Bürgerprotest- und da sind solche Seiten wie die
"Wissensmanufaktur" von Andreas Popp und andere, die du immer wieder verlinkst, hilfreich und unverzichtbar.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Zweifellos richtig.
Dieser Punkt bleibt problematisch.
Da gilt es gegenzusteuern durch Bürgerinitiativen/Bürgerprotest- und da sind solche Seiten wie die
"Wissensmanufaktur" von Andreas Popp und andere, die du immer wieder verlinkst, hilfreich und unverzichtbar.

lg
"rosi" (Johannes)

Einen winzigen Hauch von Demokratie gibt es in der Schweiz mit der Basisdemokratie. Die Kernaussage der Demokratie ist doch: Alle Macht geht vom Volke aus! In der Schweiz war es möglich, das die Mehrheit des Volkes sich gegen Minarette entschieden hat - zum Entsetzen der politischen Kaste, die sich gegen das Volk gestellt hat. In Deutschland wäre das unmöglich, weil hier nicht das Volk regiert, sondern die politische Kaste.

Wieviele Gesetze und wie oft muß die Verfassung noch von dieser kriminellen Bande gebrochen werden, bis der deutsche Dumm-Michel merkt, daß wir keine Demokratie haben. Ich setze auch keine Hoffnung in Gauck, weil er, genau wie seine Vorgänger Köhler und Wulff es getan hätten, den ESM-Vertrag absegnen wird, der einen klaren Verfassungsbruch und Hochverrat am deutschen Volk darstellt. Vielleicht ziert er sich ja für seine Fans und verweist den ESM-Vertrag zur Prüfung ans Verfassungsgericht, wo der oberste Verfassungsbrecher Voßkuhle sitzt, aber das wird's dann auch schon gewesen sein ...
 
Zur Demokratie: Würfeln ist besser als wählen, denn der Durchschnitt ist besser als eine negative Auslese.
- Edgar L. Gärtner
 
http://www.buecher.de/shop/islam/der-verschleierte-voelkermord/ndiaye-tidiane/products_products/detail/prod_id/27946643/
Komisch, wir landen immer wieder bei den bösen Amerikanern,
könnte es daran liegen, dass man große Feuer mit Dynamit
bekämpfen muß ???
Das ist ein Eigentor, wie es im Buche steht: Du vergleicht damit Untaten der Diktaturen (islamische Länder, Kroatien, Serbien und bosnische Moslems) mit denen von Demokratien (USA).

Und natürlich stimmen dir die übrigen 2 sogenannten Wahrhaftigen zu, ohne zu bedenken, dass dein Vergleich meine These von der Unwilligkeit der Demokratien eigene Untaten juristisch aufzuarbeiten stützt.

PS: Dazu gehört z.B. auch die Aufarbeitung des Luftangriffs bei Kunduz am 4. September 2009. Jedenfalls stellte die Staatsanwaltschaft auf Anweisung der Bundesregierung die Ermittlungen ein.
 
@rc

Einen winzigen Hauch von Demokratie gibt es in der Schweiz mit der Basisdemokratie. Die Kernaussage der Demokratie ist doch: Alle Macht geht vom Volke aus! In der Schweiz war es möglich, das die Mehrheit des Volkes sich gegen Minarette entschieden hat - zum Entsetzen der politischen Kaste, die sich gegen das Volk gestellt hat. In Deutschland wäre das unmöglich, weil hier nicht das Volk regiert, sondern die politische Kaste.

Wieviele Gesetze und wie oft muß die Verfassung noch von dieser kriminellen Bande gebrochen werden, bis der deutsche Dumm-Michel merkt, daß wir keine Demokratie haben. Ich setze auch keine Hoffnung in Gauck, weil er, genau wie seine Vorgänger Köhler und Wulff es getan hätten, den ESM-Vertrag absegnen wird, der einen klaren Verfassungsbruch und Hochverrat am deutschen Volk darstellt. Vielleicht ziert er sich ja für seine Fans und verweist den ESM-Vertrag zur Prüfung ans Verfassungsgericht, wo der oberste Verfassungsbrecher Voßkuhle sitzt, aber das wird's dann auch schon gewesen sein ...

Es gibt aber auch in Deutschland Beispiele erfolgreich praktizierter direkter Demokratie.
Ich nenne den erfolgreichen Hamburger Volksentscheid 2009 gegen die dort geplante Schulreform.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Warum nennt uns "Erpan" eigentlich immer "sogenannte Wahrhaftige?" (P 57)
Fragen über Fragen...

Ich glaub, wir brauchen bei LIT langsam einen "Anti-Diskriminierungsbeauftragten."

WEENIE hilf! (Lach)

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Erpan

Das ist ein Eigentor, wie es im Buche steht: Du vergleicht damit Untaten der Diktaturen (islamische Länder, Kroatien, Serbien und bosnische Moslems) mit denen von Demokratien (USA).

Und natürlich stimmen dir die übrigen 2 sogenannten Wahrhaftigen zu, ohne zu bedenken, dass dein Vergleich meine These von der Unwilligkeit der Demokratien eigene Untaten juristisch aufzuarbeiten stützt.

PS: Dazu gehört z.B. auch die Aufarbeitung des Luftangriffs bei Kunduz am 4. September 2009. Jedenfalls stellte die Staatsanwaltschaft auf Anweisung der Bundesregierung die Ermittlungen ein.

Natürlich kann man die Greueltaten einer Diktatur und deren Aufarbeitung bzw Nichtaufarbeitung nicht mit dem Vorgehen in einer Demokratie gleichsetzen.
Die USA haben sich mit Haditha und anderen Vorkommnissen natürlich keine Reputation erworben.
Im Gegenteil.

- Bei Kundus irrst du.
Das war eine schlecht gemachte militärische Operation, die auf falschen Angaben beruhte.
Ein Kollateralschaden, wie er in jedem Krieg vorkommt.
Verteidigungsminister Jung musste wegen Kundus seinen Hut nehmen und sein Nachfolger zu Guttenberg hat Generalinspekteur Schneiderhahn und Staatssekretär Wichert wg. Kunduz entlassen.

Du suggerierst, die Staatsanwaltschaft hätte die Ermittlungen eingestellt nur weil die Bundesregierung das wollte.
Besonders verräterisch und fast schon beste DDR-Propaganda ist deine Wortwahl: "Die Staatsanwaltschaft stellte AUF ANWEISUNG DER BUNDESREGIERUNG die Ermittlungen ein." ("Erpan")
Das ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung jurisistich einwandfrei begründet: Sie sah keine Verletzung des STGB und des Völkerstrafgesetzes.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Das ist ein Eigentor, wie es im Buche steht: Du vergleicht damit Untaten der Diktaturen (islamische Länder, Kroatien, Serbien und bosnische Moslems) mit denen von Demokratien (USA).

Und natürlich stimmen dir die übrigen 2 sogenannten Wahrhaftigen zu, ohne zu bedenken, dass dein Vergleich meine These von der Unwilligkeit der Demokratien eigene Untaten juristisch aufzuarbeiten stützt.

PS: Dazu gehört z.B. auch die Aufarbeitung des Luftangriffs bei Kunduz am 4. September 2009. Jedenfalls stellte die Staatsanwaltschaft auf Anweisung der Bundesregierung die Ermittlungen ein.

Eigentor a lá Erpan, what else !

Das liebe ich so an dir, erst keine Ahnung haben
und dann auch noch rabulistisch werden, Great !

Ich wollte dein eher schlichtes Gemüt nicht überfordern,
deshalb habe ich mich bewußt kurz gefasst.
 
Eigentor a lá Erpan, what else !

Das liebe ich so an dir, erst keine Ahnung haben
und dann auch noch rabulistisch werden, Great !

Ich wollte dein eher schlichtes Gemüt nicht überfordern,
deshalb habe ich mich bewußt kurz gefasst.


Was will der Schwachmat eigentlich? :confused:

Ich hab dir doch gar nicht zugestimmt. Aber das ist typisch für die LIT-Stooges: stellen ständig nachweisbar falsche Behauptungen auf! :D
 
Du suggerierst, die Staatsanwaltschaft hätte die Ermittlungen eingestellt nur weil die Bundesregierung das wollte.
Besonders verräterisch und fast schon beste DDR-Propaganda ist deine Wortwahl: "Die Staatsanwaltschaft stellte AUF ANWEISUNG DER BUNDESREGIERUNG die Ermittlungen ein." ("Erpan")
Das ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung jurisistich einwandfrei begründet: Sie sah keine Verletzung des STGB und des Völkerstrafgesetzes.
Bundesanwaltschaft ist gegenüber der Bundesregierung weisungsabhängig, das ist wirklich kein Geheimnis. Zudem war die Entscheidung nicht einwandfrei begründet, wie du sagst, vielmehr wurde darin der Eindruck vermittelt, es habe keine Alternative zu dem Luftangriff gegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Es war ausreichend Zeit (4 Stunden!) die Lage zu überprüfen ggf. die Zivilisten, wie in den Regeln der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF vorgeschrieben, zu warnen. Auch der damalige Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg hatte das Bombardement als "militärisch nicht angemessen" bezeichnet – laut dem Spiegel hier und hier: „Im Rückblick stellen wir fest: Es wäre richtig gewesen, wenn der Luftangriff von Kunduz unterblieben wäre", so zu Guttenberg vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages.

„Der Oberst war zudem in einem Untersuchungsbericht der Nato schwer belastet worden, da er diverse Regeln zur Vermeidung von zivilen Opfern nicht eingehalten habe, offenbar absichtlich falsche Angaben machte und die Aufklärung behinderte.“ – berichtete der Spiegel. Dieser NATO-Bericht wurde aber nicht oder nicht angemessen genug bei der Entscheidung der Bundesanwaltschaft berücksichtigt.

Meine Meinung: Offenbar war Oberst Klein der Aufgabe nicht gewachsen oder er wollte töten um jeden Preis. Er befand sich nicht im Notstand, seiner Truppe drohte keine Gefahr und es gab auch keine Zeitnot. Im besten Fall machte er „nur“ Fehler, für die er gleichwohl in keiner Weise zu Verantwortung gezogen wurde.
 
Letztlich bestimmt in einem Krieg der Sieger, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Taliban diesen Angriff auf einen Militärkonvoi in Hamburg durchgeführt hätten, wäre es eben eines der größten Verbrechen der jungeren deutschen Geschichte ergeben, da der Feind eben grundsätzlich falsch und böse handelt, und immer Unrecht hat.
 
@KrystanX

Letztlich bestimmt in einem Krieg der Sieger, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Taliban diesen Angriff auf einen Militärkonvoi in Hamburg durchgeführt hätten, wäre es eben eines der größten Verbrechen der jungeren deutschen Geschichte ergeben, da der Feind eben grundsätzlich falsch und böse handelt, und immer Unrecht hat.

In Afghanistan gibt es bisher keine Sieger.

lg
"rosi" (Johannes)
 
@Erpan

Bundesanwaltschaft ist gegenüber der Bundesregierung weisungsabhängig, das ist wirklich kein Geheimnis. Zudem war die Entscheidung nicht einwandfrei begründet, wie du sagst, vielmehr wurde darin der Eindruck vermittelt, es habe keine Alternative zu dem Luftangriff gegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Es war ausreichend Zeit (4 Stunden!) die Lage zu überprüfen ggf. die Zivilisten, wie in den Regeln der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF vorgeschrieben, zu warnen. Auch der damalige Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg hatte das Bombardement als "militärisch nicht angemessen" bezeichnet – laut dem Spiegel hier und hier: „Im Rückblick stellen wir fest: Es wäre richtig gewesen, wenn der Luftangriff von Kunduz unterblieben wäre", so zu Guttenberg vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages.

„Der Oberst war zudem in einem Untersuchungsbericht der Nato schwer belastet worden, da er diverse Regeln zur Vermeidung von zivilen Opfern nicht eingehalten habe, offenbar absichtlich falsche Angaben machte und die Aufklärung behinderte.“ – berichtete der Spiegel. Dieser NATO-Bericht wurde aber nicht oder nicht angemessen genug bei der Entscheidung der Bundesanwaltschaft berücksichtigt.

Meine Meinung: Offenbar war Oberst Klein der Aufgabe nicht gewachsen oder er wollte töten um jeden Preis. Er befand sich nicht im Notstand, seiner Truppe drohte keine Gefahr und es gab auch keine Zeitnot. Im besten Fall machte er „nur“ Fehler, für die er gleichwohl in keiner Weise zu Verantwortung gezogen wurde.

So, so, die Bundesstaatsanwaltschaft ist gegenüber der Regierung weisungsabhängig, und das ist ein offenes Geheimnis?
Na, wenn du das sagst...

Dass die Justiz in Deutschland gut und ziemlich unabhängig funktionert, hat sie grade wieder im Fall WULFF gezeigt.

Die Aussagen von zu Guttenberg sind mir bekannt.
Natürlich gabs Alternativen zu dem Angriff, die nicht berücksichtigt wurden, und natürlich hat Oberst Klein ne Menge Fehler gemacht.

Auch die Berichte des "Spiegel" darüber sind mir bekannt.
Ich lese das Blatt seit 27 Jahren regelmässig.
Ich habe in deser Zeit keine, aber auch wirklich gar keine Ausgabe verpasst.
Ich bin sozusagen "Spiegel"-Süchtig.
Ein Montag ohne "Spiegel" ist für mich kein Montag.

Zu vermuten, Oberst Klein war tötungsgeil um jeden Preis, ist tendenziös.
Nehmen wir doch einfach die für ihn günstigere Variante an: Er war der Aufgabe nicht gewachsen.
Das passiert.
Nicht nur beim Militär und im Kriegseinsatz, sondern auch auf allen anderen Gebieten, wo Menschen arbeiten.
Und Krieg ist nun mal kein "Halma."
Shit Happens. Grade im Krieg.


Der Nato-Bericht wurde bei der Entscheidung der Bundesanwaltschaft nicht angemessen berücksichtigt???
So, so....
Nun, die Bundesanwaltschaft sah und sieht das anders, und, "Erpan", bei allem Respekt: ich hab mehr Vertrauen in die juristische Kompetenz der Bundesanwaltschaft als in deine.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
So, so, die Bundesstaatsanwaltschaft ist gegenüber der Regierung weisungsabhängig, und das ist ein offenes Geheimnis?
Ja, das sagt sogar der Name: Bundesstaatsanwalt. Er vertritt in erster Linie die Interessen des Staates, nur die Richter sind unabhängig - wäre dem anders, bräuchten wir die Richter nicht.


Shit Happens.
Ich wusste, dass du in Laufe der Diskussion das irgendwann sagen würdest. In dem Fall bedeutete dieses "shit happens" über 100 Tote. Und keiner ist Schuld. Wie in den Diktaturen. Okay, da kommt es nicht einmal zu Ermittlungen, aber eine Staatsanwaltschaft wie bei uns, die ermittelt und dann das Verfahren einstellt, ohne die Gründe zu nennen - weil sie angeblich geheim sind - ist auch nicht viel besser.

PS: Das ist das gleiche wie beim Attentat in München 72 – siehe auch hier. 17 Tote und keiner wurde zur Verantwortung gezogen, an der die hoch bezahlten Herren sonst so schwer tragen.
 
Last edited:
Ja, das sagt sogar der Name: Bundesstaatsanwalt. Er vertritt in erster Linie die Interessen des Staates, nur die Richter sind unabhängig - wäre dem anders, bräuchten wir die Richter nicht.


Ich wusste, dass du in Laufe der Diskussion das irgendwann sagen würdest. In dem Fall bedeutete dieses "shit happens" über 100 Tote. Und keiner ist Schuld. Wie in den Diktaturen. Okay, da kommt es nicht einmal zu Ermittlungen, aber eine Staatsanwaltschaft wie bei uns, die ermittelt und dann das Verfahren einstellt, ohne die Gründe zu nennen - weil sie angeblich geheim sind - ist auch nicht viel besser.

PS: Das ist das gleiche wie beim Attentat in München 72 – siehe auch hier. 17 Tote und keiner wurde zur Verantwortung gezogen, an der die hoch bezahlten Herren sonst so schwer tragen.

Die Bundesstaatsanwaltschaft vertritt die Interessen des Staates und nur die Richter sind unabhängig.
Was isn das für ne seltsam bemühte Konstruktion??
Eine Behörde ist eine Abstraktion. Genau wie ein Unternehmen.
Die Menschen, die für die Behörde arbeiten, erfüllen es mit Leben.
Die Richter sind unbahängig, und sie urteilen unabhängig, und das ist entscheidend.

Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft im Fall Kundus zeigt kein anders Verhalten wie in Diktaturen?
Das ist keine Polemik mehr, was du betreibst, "Erpan."
Das ist schon übelste Propaganda.
Verkürzungen, Verallgemeinerungen, unzulässige Verknüpfungen, und daraus zwangsläufig falsche und ideologisch gefärbte Schlußfolgerungen.
Alles typische Elemente der Propaganda.

Du setzt damit das Vorgehen und die Entscheidung einer juristischen Behörde einer Demokratie (Bundesanwaltschaft) mit Schauprozessen in Diktaturen gleich, nur weil der Oberst nicht verurteilt worden ist.
Nochmal, "Erpan:" Es wurde geprüft von unabhängigen Richtern, die nun mal zu einer anderen Einschätzung und nem anderen Urteil kamen, als du es gerne gesehen hättest.

Es wurden Leute zur Verantwortung gezogen wegen Kundus.
Ein Staatssekretär und ein Militär mussten ihren Hut nehmen. Und ein Bundesverteidigungsminister (Jung)
Es ist also sehr wohl jemand schuld, und zwar: Der entlassene Staatssekretär, der entlassene Militär und der zurückgetretene Bundesverteidigungsminister.

-Müchen 1972.
Äpfel mit Birnen. Pflaumen mit Melonen vergleichen- die "Erpan-Methode" eben.
Über "München 1972" kann man schreiben: "Avanti Dilettanti."
So wurde polizeilich operiert.
Man war damals auf so etwas nicht vorbereitet.
Man hatte keine Anti-Terror-Einheit (Die "Stay-Behind-Gruppe" ist ein unbestätigtes Gerücht).
Man hat aus den Fehlern von "München 1972" allerdings erfolgreich gelernt.
Siehe Mogadischu 1977 (GSG 9).

Erbärmlich ist allerdings dass es 30 Jahre dauerte, bis der deutsche Staat Entschädigungen zahlte- und die waren noch gering.

lg
"rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Mal zur Kenntnis:

Es gibt keinen Bundesstaatsanwalt,
der Titel lautet: Generalbundesanwalt.

Die Behörde, der er vorsteht heißt:
Bundesanwaltschaft, soviel zu dem.
 
Wenn man dich mit Argumenten trifft und du keine dagegen hast, dann antwortest du mit persönlichen Angriffen. Aber das nur am Rande – ich bin’s von dir ja gewohnt. :D


Die Bundesstaatsanwaltschaft vertritt die Interessen des Staates und nur die Richter sind unabhängig.
Was isn das für ne seltsam bemühte Konstruktion??
Eine Behörde ist eine Abstraktion. Genau wie ein Unternehmen.
Die Menschen, die für die Behörde arbeiten, erfüllen es mit Leben.
Die Richter sind unbahängig, und sie urteilen unabhängig, und das ist entscheidend.
Soll das eine Antwort sein? Das sind nur viele Worte, die nichts anderes sagen, was ich bereits sagte: „Bundesstaatsanwalt. Er vertritt in erster Linie die Interessen des Staates, nur die Richter sind unabhängig - wäre dem anders, bräuchten wir die Richter nicht.“

Aber die Richter kamen in diesem Fall gar nicht zum Zug: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ja zuvor eingestellt.


Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft im Fall Kundus zeigt kein anders Verhalten wie in Diktaturen?
Das ist keine Polemik mehr, was du betreibst, "Erpan."
Das ist schon übelste Propaganda.
Verkürzungen, Verallgemeinerungen, unzulässige Verknüpfungen, und daraus zwangsläufig falsche und ideologisch gefärbte Schlußfolgerungen.
Du bist derjenige, der hier verkürzt: Ich habe gesagt, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft in dieser Sache nicht viel besser war als das in den Diktaturen.


Du setzt damit das Vorgehen und die Entscheidung einer juristischen Behörde einer Demokratie (Bundesanwaltschaft) mit Schauprozessen in Diktaturen gleich, nur weil der Oberst nicht verurteilt worden ist.
Nochmal, "Erpan:" Es wurde geprüft von unabhängigen Richtern, die nun mal zu einer anderen Einschätzung und nem anderen Urteil kamen, als du es gerne gesehen hättest.
Nochmal: Es wurde eben nichts von unabhängigen Richtern geprüft, weil es gar nicht zu einem Prozess kam, wo die Richter aktiv werden könnten.


Es wurden Leute zur Verantwortung gezogen wegen Kundus.
Ein Staatssekretär und ein Militär mussten ihren Hut nehmen. Und ein Bundesverteidigungsminister (Jung)
Es ist also sehr wohl jemand schuld, und zwar: Der entlassene Staatssekretär, der entlassene Militär und der zurückgetretene Bundesverteidigungsminister.
Diese Konsequenzen waren Folge von unzureichender Informationspolitik im Zusammenhang mit Kundus – ich sage dazu: Es wurde gelogen und zu vertuschen versucht. Für den Oberst Klein und ggf. seine Vorgesetzten gab es keine Konsequenzen.


-Müchen 1972.
Äpfel mit Birnen. Pflaumen mit Melonen vergleichen- die "Erpan-Methode" eben.
Über "München 1972" kann man schreiben: "Avanti Dilettanti."
So wurde polizeilich operiert.
Man war damals auf so etwas nicht vorbereitet.
Eben – man war nicht vorbereitet, obwohl man es hätte sein können, denn der Polizeipsychologe hatte einen Planspiel vorbereitet, der ziemlich genau der Entführung entsprach, aber man hat das nicht ernst genommen und es abgelehnt, sich damit zu beschäftigen bzw. entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen.

Und es gab eine besser ausgebildete Bundesgrenzschutzeinheit, die Nachtsichtgeräte und bessere Waffen hatte, aber man hat sie nicht eingesetzt, weil der bayerische Innenminister alles mit seiner Polizei erledigen wollte.

Das alles waren Fehleinschätzungen, für die die Verantwortlichen gerade stehen müssten.


Man hat aus den Fehlern von "München 1972" allerdings erfolgreich gelernt.
Siehe Mogadischu 1977 (GSG 9).
Das wenigstens stimmt.
 
Es gibt keinen Bundesstaatsanwalt,
der Titel lautet: Generalbundesanwalt.
Was macht das schon für einen Unterschied: Dann ist er eben Anwalt des Bundes, also vertritt er auch Interessen des Bundes, d.h. die der Bundesregierung.
 
... und für Vergehen im Bundeswehrbereich ist der
Bundeswehrdisziplinaranwalt zuständig, ja Erpan so
ist das mit den Kompetenzen und deinen ungaren
Halbheiten.
 
... und für Vergehen im Bundeswehrbereich ist der
Bundeswehrdisziplinaranwalt zuständig, ja Erpan so
ist das mit den Kompetenzen und deinen ungaren
Halbheiten.

So sind sie halt, die LIT-Stooges: von nichts eine Ahnung ... aber davon eine Menge! :rolleyes:
 
@Erpan

Was macht das schon für einen Unterschied: Dann ist er eben Anwalt des Bundes, also vertritt er auch Interessen des Bundes, d.h. die der Bundesregierung.

Langsam wirds Slapstick.

Der Bundeswehrdisziplinaranwalt vertritt nicht die Interessen der Bundesregierung, sondern die Interessen des Bundes.
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland gemeint.
Die setzt du gleich mit der Bundesregierung.

lg
"rosi"(Johannes)
 
Last edited:
@Erpan

Wenn man dich mit Argumenten trifft und du keine dagegen hast, dann antwortest du mit persönlichen Angriffen. Aber das nur am Rande – ich bin’s von dir ja gewohnt. :D


Soll das eine Antwort sein? Das sind nur viele Worte, die nichts anderes sagen, was ich bereits sagte: „Bundesstaatsanwalt. Er vertritt in erster Linie die Interessen des Staates, nur die Richter sind unabhängig - wäre dem anders, bräuchten wir die Richter nicht.“

Aber die Richter kamen in diesem Fall gar nicht zum Zug: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ja zuvor eingestellt.


Du bist derjenige, der hier verkürzt: Ich habe gesagt, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft in dieser Sache nicht viel besser war als das in den Diktaturen.


Nochmal: Es wurde eben nichts von unabhängigen Richtern geprüft, weil es gar nicht zu einem Prozess kam, wo die Richter aktiv werden könnten.


Diese Konsequenzen waren Folge von unzureichender Informationspolitik im Zusammenhang mit Kundus – ich sage dazu: Es wurde gelogen und zu vertuschen versucht. Für den Oberst Klein und ggf. seine Vorgesetzten gab es keine Konsequenzen.


Eben – man war nicht vorbereitet, obwohl man es hätte sein können, denn der Polizeipsychologe hatte einen Planspiel vorbereitet, der ziemlich genau der Entführung entsprach, aber man hat das nicht ernst genommen und es abgelehnt, sich damit zu beschäftigen bzw. entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen.

Und es gab eine besser ausgebildete Bundesgrenzschutzeinheit, die Nachtsichtgeräte und bessere Waffen hatte, aber man hat sie nicht eingesetzt, weil der bayerische Innenminister alles mit seiner Polizei erledigen wollte.

Das alles waren Fehleinschätzungen, für die die Verantwortlichen gerade stehen müssten.


Das wenigstens stimmt.

Spiel hier nicht die Mimose; von wegen: Persönliche Angriffe.
Du bist auch nicht grade zimperlich, wenns darum geht, uns "Wahrhaftige" in die rechte Ecke zu stellen und uns ne "Rechte Gesinnung" zu unterstellen.


Du kommst bei mir vergleichsweise gut weg. Ich fass dich ja mit Samthandschuhen an.
Da bin ich mit anderen Stooges hier schon ganz anders Schlitten gefahren.


Deine Argumentation stimmt hinten und vorne nicht, und zwar von Anfang an.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil sie nicht genügend Gründe für ein Verfahren sah.
Das ist nichts Ungewöhnliches.
Das passiert in einem demokratischen Rechtsstaat häufig.
Es geht ne Anzeige ein, und die Staatsanwalt nimmt erst gar keine Ermittlungen auf oder stellt sie bald wieder ein, weil sie nicht genügend Gründe für Ermittlungen und ein Verfahren sieht.
Das ist auch in dieser Sache nicht mit Diktaturen vergleichbar.

Dass du die Sache anders sieht, bleibt dir natürlich unbenommen.

lg
"rosi" (Johannes)
 
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