rosettenfreak
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@Erpan
Nein, ich will nicht über Pornostars reden. Das waren in 124 allgemeine Bemerkungen zur Pornografie und der gesellschaftlichen Akzeptanz bzw Geringschätzung der Macher und Akteure.
Das Bundesverfassungsgericht betrachtet § 184 als grundgesetzkonform, also ist insofern alles paletti.
Zu behaupten, die Bundesbürger waren nicht mündig und wollten es noch nicht einmal sein, weil sie die deutsche Rechtspraxis bezügl Pornografie mehrheitlich akzeptieren, ist pauschalierend und generalisierend.
Dass sie sehr wohl politisch mündig sind, beweisen sie u.a. durch viele kluge Wahlentscheidungen seit 1949.
Und du bestreitest weiterhin (In 120) den Unterschied zwischen Zensur in einer Diktatur (bsp China) und dem Verhalten einer Demokratie.
Den gibt es sehr wohl.
In einer Demokratie kann man sich dagegen wehren. In einer Diktatur geht das nicht.
Ach, auch Demokratien haben Geheimdienste und operieren öfters am Rande der Legalität oder darüber hinaus?
Ah, da schau her- Die Welt ist nun mal kein "Shangri-La."
Ich bin nicht umsonst trotz all seiner Verfehlungen ein grosser Fan von HENRY KISSINGER und seiner "Realistischen Schule" der Aussenpolitik.
Übrigens: Old HENRY K.hat grade wieder ein Buch geschrieben- über CHINA, worin er die sogenannten oder tatsächlichen aktuellen China-Experten (Frank Siren, etc...) dahin verweist, wo sie hingehören: Auf die hinteren Plätze (Verglichen mit HENRY KISSINGER).
lg
"rosi" (Johannes)
Ich verstehe schon, rosettenfreak, dass du jetzt (Posting 124) über die Pornostars diskutieren willst (vielleicht, weil du deine Kenntnisse der Szene ausspielen kannst?), aber unser Thema ist u.a. die auch für die erwachsene Menschen verbotene Pornografie.
Es geht hierbei um Grundsätzliches. Nämlich um die Frage, ob der Staat das Recht haben darf, fiktiven Geschichten und Zeichnungen über Sex und Gewalt und Sex und Tiere seinen Bürgern vorzuenthalten bzw. die Hersteller und Vertreiber dieser Geschichten/Zeichnungen zu verfolgen.
Wenn du sagst, ja, das darf er, dann ist das für mich okay. Aber ich habe dazu auch eine Meinung: Menschen, die dem Staat die Entscheidung überlassen, was sie in diesem Staat lesen und sehen dürfen, betrachten sich selbst als unreif, eine solche Entscheidung für sich zu treffen. Mit anderen Worten: Sie sind nicht mündig, ja mehr noch, sie wollen nicht mündig sein.
Nein, ich will nicht über Pornostars reden. Das waren in 124 allgemeine Bemerkungen zur Pornografie und der gesellschaftlichen Akzeptanz bzw Geringschätzung der Macher und Akteure.
Das Bundesverfassungsgericht betrachtet § 184 als grundgesetzkonform, also ist insofern alles paletti.
Zu behaupten, die Bundesbürger waren nicht mündig und wollten es noch nicht einmal sein, weil sie die deutsche Rechtspraxis bezügl Pornografie mehrheitlich akzeptieren, ist pauschalierend und generalisierend.
Dass sie sehr wohl politisch mündig sind, beweisen sie u.a. durch viele kluge Wahlentscheidungen seit 1949.
Und du bestreitest weiterhin (In 120) den Unterschied zwischen Zensur in einer Diktatur (bsp China) und dem Verhalten einer Demokratie.
Den gibt es sehr wohl.
In einer Demokratie kann man sich dagegen wehren. In einer Diktatur geht das nicht.
Ach, auch Demokratien haben Geheimdienste und operieren öfters am Rande der Legalität oder darüber hinaus?
Ah, da schau her- Die Welt ist nun mal kein "Shangri-La."
Ich bin nicht umsonst trotz all seiner Verfehlungen ein grosser Fan von HENRY KISSINGER und seiner "Realistischen Schule" der Aussenpolitik.
Übrigens: Old HENRY K.hat grade wieder ein Buch geschrieben- über CHINA, worin er die sogenannten oder tatsächlichen aktuellen China-Experten (Frank Siren, etc...) dahin verweist, wo sie hingehören: Auf die hinteren Plätze (Verglichen mit HENRY KISSINGER).
lg
"rosi" (Johannes)
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), aber unser Thema ist u.a. die auch für die erwachsene Menschen verbotene Pornografie.