rosettenfreak
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@Zenobit
-- Teilhabechancengesetz
Ich versuche mal, das in den Grundzügen zu erläutern.
Vorab: Sicher gibt es kein Recht auf Arbeit. Wobei auch das zu hinterfragen wäre: Warum eigentlich nicht?
Es gibt in der UN-Charta inzwischen auch ein Recht auf menschenwürdiges Wohnen. Und auch da sieht es inzwischen übel aus.
Aber das wäre jetzt ein anderes Thema.
Sicher gibt es Menschen, die aus irgend welchen Gründen nicht mehr können und auch nicht mehr wollen. Solche kennt wohl jeder.
Aber die meisten wollen arbeiten.
Es mag kein Recht auf Arbeit geben. Aber es gibt meines Erachtens die Pflicht zur Mitarbeit, wenn einen der Staat unterstützt.
Kommen wir zum "Teilhabechancengesetz":
Ziel ist es, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu bekommen.
Dazu zahlt der Staat dem Arbeitgeber über 5 Jahre hinweg den Lohn gestaffelt.
Im ersten Jahr 100%, im zweiten 75%, etc, in der Hoffnung, dass sich der geförderte Arbeitnehmer nach diesen 5 Jahren langfristig wieder selbst trägt.
Die zweite Variante: Der Staat zahlt dem Arbeitgeber 2 Jahre lang 100% des Gehalts, wenn er den Arbeitnehmer nach diesen 2 Jahren unbefristet einstellt.
Jetzt mag man sich fragen, was der Staat davon hat, wenn er 2 Jahre 100% des Gehalts zahlt?
Nun, er hat mehr davon, wenn er 2 Jahre Arbeit finanziert, als die nächsten 5 Jahre Arbeitslosigkeit.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Vorteile:
Für den Arbeitnehmer ist der über das "Teilhabechancengesetz" eingestellte kein Kostenfaktor (oder ein geringer, wenn er die gestáffelte Förderung über 5t Jahre nimmt).
Er kann dem Arbeitnehmer mehr Zeit geben zur Einarbeitung.
Und der so geförderte Arbeitnehmer hat nicht den Druck, schnell auf 100% zu sein, da er sich nicht gleich rechnen muss.
So, das war das "Teilhabechancengesetz" in den Grundzügen.
Ein Recht auf bezahlte Arbeit halte ich für nicht durchsetzbar.
Zumindest in Deutschland. Das hatten wir ja mehr oder minder in der DDR und die ist wirtschaftlich bankrott gewesen (allerdings nicht nur wegen diesem einen Grund).
Auch wenn Deutschland nicht ganz so kapitalistisch wie z.B. die USA geprägt sind haben wir doch eine Leistungsgesellschaft und starke Marktorientierung.
Da gilt immer noch das Prinzip der Leistung. Also bekommt der vermeintlich geeignetste Kandidat den Job (neben z.B. einer Behindertenquote, aber die lassen wir mal außen vor).
Der Staat sollte sich, neben der Einhaltung und dem Beschluss von Arbeitsgesetzen, da wenig einmischen.
Wer möchte sich schon vom Staat vorschreiben lassen, daß er gewisse Leute einzustellen hat, da sie ein Recht auf Arbeit haben?
Bleibt nur die Möglichkeit die Einstellung von z.b. Langzeitarbeitslosen mit Zuschüssen zu fördern oder sie vom Statt bezahlt in Weiterbildungen oder Sozialdiensten arbeiten zu lassen, was ja schon seit Jahren gemacht wird.
Wenn es das Gesetz seit Jahresbeginn gibt würde mich interessieren wie es denn genau umgesetzt wird?
"Manche Leute sind halt nicht zu vermitteln. Im Mittelalter haben die Steine im Steinbruch geklopft oder die Toten mit einem Karren von der Straße gesammelt. Das gibt es heute nicht mehr.
Wenn ich die zu einem Arbeitgeber schicke, der steht mir am nächsten Tag mit einem Baseballschläger vor der Tür!"
Zitat eines Bekannten der beim Arbeitsamt gearbeitet hat....
Das sinnvollste aus meiner Sicht ist es die Zeitarbeitsgesetze einmal zu überarbeiten, das würde wenn es umgesetzt wird Arbeitsplätze schaffen, von denen man auch leben kann.
Da traut sich aber keine Partei so richtig ran...
-- Teilhabechancengesetz
Ich versuche mal, das in den Grundzügen zu erläutern.
Vorab: Sicher gibt es kein Recht auf Arbeit. Wobei auch das zu hinterfragen wäre: Warum eigentlich nicht?
Es gibt in der UN-Charta inzwischen auch ein Recht auf menschenwürdiges Wohnen. Und auch da sieht es inzwischen übel aus.
Aber das wäre jetzt ein anderes Thema.
Sicher gibt es Menschen, die aus irgend welchen Gründen nicht mehr können und auch nicht mehr wollen. Solche kennt wohl jeder.
Aber die meisten wollen arbeiten.
Es mag kein Recht auf Arbeit geben. Aber es gibt meines Erachtens die Pflicht zur Mitarbeit, wenn einen der Staat unterstützt.
Kommen wir zum "Teilhabechancengesetz":
Ziel ist es, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu bekommen.
Dazu zahlt der Staat dem Arbeitgeber über 5 Jahre hinweg den Lohn gestaffelt.
Im ersten Jahr 100%, im zweiten 75%, etc, in der Hoffnung, dass sich der geförderte Arbeitnehmer nach diesen 5 Jahren langfristig wieder selbst trägt.
Die zweite Variante: Der Staat zahlt dem Arbeitgeber 2 Jahre lang 100% des Gehalts, wenn er den Arbeitnehmer nach diesen 2 Jahren unbefristet einstellt.
Jetzt mag man sich fragen, was der Staat davon hat, wenn er 2 Jahre 100% des Gehalts zahlt?
Nun, er hat mehr davon, wenn er 2 Jahre Arbeit finanziert, als die nächsten 5 Jahre Arbeitslosigkeit.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Vorteile:
Für den Arbeitnehmer ist der über das "Teilhabechancengesetz" eingestellte kein Kostenfaktor (oder ein geringer, wenn er die gestáffelte Förderung über 5t Jahre nimmt).
Er kann dem Arbeitnehmer mehr Zeit geben zur Einarbeitung.
Und der so geförderte Arbeitnehmer hat nicht den Druck, schnell auf 100% zu sein, da er sich nicht gleich rechnen muss.
So, das war das "Teilhabechancengesetz" in den Grundzügen.